31.03.2009, 23:55 | #1 |
Ritter
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Seerecht, Treibgut, Strandgut
... hat jmd. eine gute URL zu diesem Thema???
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| "Aber denken kann ich, was ich will, solange ich mir selbst nicht widerspreche." (Kant) Geändert von iris_ (01.04.2009 um 00:03 Uhr). |
01.04.2009, 01:01 | #2 |
Bürger
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01.04.2009, 02:53 | #3 |
Ritter
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ROFL
Auslöser waren tausende gelber Quietscheentchen, die 1992 von einem Frachter aus Hongkong, der nach Tacoma im US-Staat Washington unterwegs war, im Ostpazifik über Bord gingen und seitdem auf den Weltmeeren schwimmen (siehe Hauptartikel Friendly Floatees) Das ist der Hammer |
01.04.2009, 06:59 | #4 |
Ritter
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Themenstarter
demnach ist Strandgut eine nationale Regelung und man muss bei dem entsprechenden Land recherchieren, hm.
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01.04.2009, 07:12 | #5 |
Heerführer
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Treibgut auf (hoher) See, ist von Treibgut innerhalb von Küstengewässern, Hoheitsgewässern oder der exklusiven Wirtschaftszone einzelner Staaten zu unterscheiden.
Ebenso wird unterschieden, ob etwas aufgegeben wurde. (Bergerecht), mit Absicht verklappt wurde, oder einfach durch höhere Gewalt ins Wasser kam. (Havarie und dergl.) Dir wird es aber höchstwahrscheinlich um Dinge gehen, die am Strand angespült wurden. Da muss ich dich leider enttäuschen: Auch Strand gehört in Deutschland jemandem, auch wenn dort kein Schild steht, oder "es eh niemand mitbekommt". Ebenso sind große Teile der (Nordsee)Küste, da gehört der Strand dazu, Naturschutzgebiet. Ansonsten wäre das nicht mehr gültige Strandrecht ein Einstieg für die Recherche. Zum Thema Seerecht kann ich dir eine ganze Menge Links geben, sind auch ganz gut, um sehr festgefahrenen Mythen zu entkräften. http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/W...parks/SrUe.pdf http://de.wikipedia.org/wiki/Seerech...BCbereinkommen http://www.bgr.bund.de/nn_327782/DE/...ventionen.html http://de.wikipedia.org/wiki/Seerecht http://www.itlos.org/ http://www.imo.org/home.asp/ Martin |
01.04.2009, 12:55 | #6 |
Heerführer
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Moin,
richtig ist, dass auch der Strand einen Eigentümer hat, meistens eine Kommune oder ein Bundesland. Dass der Strand einen Eigentümer hat, hat aber nichts mit dem Strandgut zu tun, denn hier gilt das Fundrecht gem. BGB. Ich könnte jetzt schreiben, wo es nachzulesen ist, aber dann bekomme ich Ärger mit Jörg, weil ich wieder Werbung mache für...... Viele Grüße Walter |
01.04.2009, 20:48 | #7 |
Ritter
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Themenstarter
Danke für die URLS und Hinweise.
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