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03.03.2017, 18:17 | #1 |
Ritter
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Hallo!
Komisch ist es! Wer hat denn geblitzt? Polizei, fester Blitzer oder Landkreis? Hast Du Verkehrsrechtschutz? Oder bist Du in einem Automobilclub? Gruss Matthias
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Qualifizierungskurs für Sondengänger in Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesdenkmalamt für Denkmalpflege - theoretischer und praktischer Teil - Hannover erfolgreich absolviert! |
04.03.2017, 00:10 | #2 |
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Ratsherr
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Ihr schreibt ganz viel Quatsch zusammen.
Mal der Reihe nach. Die Freundin ist unter gleicher Meldeadresse geblitzt wurden. Ergo macht das Amt eine Halterabfrage. Die bekommt das Amt mit Adresse und Foto. Da der Halter mit der Person auf dem Foto (Freundin) nicht identisch ist geht die Sache zur Polizei, welche eine Streife los schickt. Hier hat ein Nachbar oder wer auch immer gequatscht, das Madam unter gleicher Adresse gemeldet ist. Ergo bekommt die Freundin unter ihrer Meldeadresse, welche mit der Halteradresse identisch ist Post (die Anhörung, welche an umseitige Adresse zurück zu schicken ist). Diese Anhörung muß innert 3 Monaten der richtigen Person zugestellt sein! Wichtig!!! Der Brief mit der Anhörung muß ein Amtlicher Behördenbrief sein!!! ggf. mit Zustellurkunde - Erkennbar an den 2 Rosa Streifen auf der Rückseite. Ein einfacher weißer Umschlag gilt nicht als Amtlich. Mein Anwalt meinte damals, das ist was für den Papierkorb. Manche Ämter stellen die Anhörung aus Faulheit dem Halter zu, mit dem Endeffekt, der Halter lässt die Angelegenheit schleifen und die Anhörung kann vor dem 3 monatigen Fristablauf der Freundin nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden. Ergo, die Sache wäre gegessen! Im Anschluß daran hat die Behörde eine Frist von 3 Monaten einzuhalten um einen Bußgeldbescheid zu erstellen und zu zuschicken. Und jetzt kommt was ganz wichtiges! Unbedingt das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheid kontrollieren. Es muß vor Ablauf der 2x 3 Monate = 6 Monaten liegen! Vielfach liegt das Datum einen Tag nach Ablauf der 6 Monats Frist!!! Ist mir selbst schon passiert. Einen Tag zu spät ausgestellt. Erst hier kommt der Wiederspruch. Und erst danach gab es zwei mündliche Gerichtsverhandlungen. Das erste Urteil lautete - Kostenteilung, jeder trägt seine Kosten selbst und kein Bußgeld. Damit war aber mein Anwalt nicht einverstanden. Das zweite Urteil lautete - alle Kosten werden der Staatskasse auferlegt und kein Bußgeld. Glück und den richtigen Anwalt gehabt VG |
04.03.2017, 00:24 | #3 |
Admin
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wird immer interessanter hier ... Gruß
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04.03.2017, 20:44 | #4 |
Heerführer
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04.03.2017, 09:53 | #5 | |
Moderator
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Zitat:
Die SCHWESTER ist gefahren aber die Lebenspartnerin erhält Post Augen auf beim Eierkauf. |
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04.03.2017, 18:13 | #6 | |
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Ratsherr
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Zitat:
Bei der falschen Zuordnung durch Dritte geht das noch in Richtung "Übler Nachrede". Welche Person ist auf dem Blitzerfoto zu sehen? Schwester oder Freundin? @BastiSDL frag mal beide Damen wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gefahren ist! VG |
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02.03.2017, 18:10 | #7 |
Landesfürst
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stellenweise erfolgt ein Abgleich über die biometrischen Daten (neuer Personalausweis/Reisepass)
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02.03.2017, 20:09 | #8 |
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... wäre zwar interessant, wie das Amt auf den Dreh kommt, den Brief an die DAME zu schicken, die zufällig auch unter der Adresse des Halters gemeldet ist ... Aber für den fall eher unerheblich. Oder doch erheblich - weil es eben ein Formfehler ist! Nun weiß ich nicht, wo und wie der Basti wohnt - schnuckliges EFH? MFH? Platte?? Gerade in letztem Fall dürfte doch klar sein, daß da das eine nichts mit dem anderen zu tun haben kann ... Selbst bei ner EFH-Adresse wg. nem vermeintlich weiblichen Konterfei der erstbesten weiblichen Person den Anhörungsbogen schicken, ist schon mutig. Erstens, könnten ja auch mehr Frauen als nur die eine sich im Hause aufhalten. Zweitens, könnte da ja auch die Schwester aus Timbuktu, Oma aus Griechenland oder Onkel aus Amerika (der mit dem Hang zu Perücken ) zu Besuch sein - oder der Wagen wurde spontan einer Nachbarin geliehen. Alles schon vorgekommen. also entweder dem HALTER den Brief - oder Formfehler. somit: Falscher Film, kümmert mich nicht. Basti, Deine Liebste sollte den netten Brief mit gewisser Zeitverzögerung zurücksenden. Einziger Hinweis: Sie ist nicht Halterin des Kfz. ... wenn´s klappt, ist das Ding dann irgendwann verjährt. Erreicht Dich "Dein" Knöllchen eben ein wenig zu spät ... Fristenüberschreitung. war da nicht was mit drei Monaten?? allradteam, Abgleich von Daten?? in meinen Augen völlig uninteressant. Denn der Schrieb steht eben dem rechtlich Verantwortlichen zu. Die junge Dame käme erst ins Spiel, wenn sie ihren Namen auf den Anhörungsbogen setzt. Einzige Ausnahme wäre ja wirklich, sie wäre gleich nach Verstoß angehalten worden, die Adresse aufgenommen. Wer da nicht umgehend löhnt, darf sich ja auch aussuchen, ersatzweise Post zu bekommen. Aber ich verstand den Sachverhalt so, daß das eben NICHT der Fall war. Ich wünsche viel Erfolg! Gruß Jörg
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02.03.2017, 20:10 | #9 |
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Ritter
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widerspruch gehen. deine freundin is nicht gefahren, fertig.
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02.03.2017, 20:44 | #10 |
Heerführer
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Themenstarter
Danke Euch!
Danke Jörg, für Deine, wie immer umfangreichen Ausführungen! Seh ich auch so!
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