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Alt 23.03.2018, 18:51   #12
borsto
Ratsherr

 
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Beiträge: 269

Zitat:
Zitat von Knüppel Beitrag anzeigen
Richtig, die Väter des GG hatten zu diesem Zeitpunkt, alles andere im Sinn als "Kriegsgerät" der jungen Republik einzuverleiben. Der Artikel "134" bezieht sich nur auf Immobilien, Bankguthaben, Liegenschaften etc. ...
und auf bewegliches Vermögen.

Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand.


Grüße !

borsto

Geändert von ghostwriter (23.03.2018 um 20:12 Uhr). Grund: so passt das ganze besser!?
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