23.03.2018, 18:51 | #12 | |
Ratsherr
Registriert seit: Mar 2008
Ort: RLP
Beiträge: 269
|
Zitat:
Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand. Grüße ! borsto Geändert von ghostwriter (23.03.2018 um 20:12 Uhr). Grund: so passt das ganze besser!? |
|