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Alt 03.04.2020, 08:59   #1
hopfenhof
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Fahrt nach bayern

Hallo ich muss nach Bayern fahren um eine Maschine abzuholen die ich dort gekauft habe .
Vieleicht könnte ja jemand mir berichten wie es da im Moment mit der Corona Geschichte bestellt ist .
Ich wäre ja gewerblich unterwechs .also sollte es gehen ,oder ?
Fahre allerdings mit dem Privatauto ...könnte es da Probleme geben ..ich kenn mich mich mit den derzeitigen Regelungen rein gar nicht aus .
Gewerbeschein mitnehmen .???
Evtl die Rechnung der Maschine ???
Oder gar nichts alles egal ...
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar
__________________
Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.
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Alt 03.04.2020, 09:09   #2
Sir Quickly
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Ganz kurz runtergebrochen: Noch(?) gibt es dazu überhaupt keine Regelungen.

Man kann es nur wiederholen: Wir haben keine Ausgangssperre, und du bist in deiner Bewegunsfreiheit nicht eingeschränkt. Einzig, wenn du irgendwo in Gruppen auftauchst, kannst du unangenehm auffallen.

Außerdem gehst du ja einkaufen - zumindest im weiteren Sinne. Wo kein Kläger...

Mach dich locker!
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Alt 03.04.2020, 10:31   #3
Hans_L
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Da muss ich Dir widersprechen,
in Bayern haben wir Ausgangssperren, ohne triftigen Grund kann Dir die Polizei 150,-€ abnehmen.
Fahrten zur Arbeit sind erlaubt, wenn die Fahrt also gewerblich bedingt ist, würde ich das in irgendeiner Form nachweisen.
Aber grundlose Fahrten sind nicht erlaubt.
Man überlegt schon, den Ausflugsverkehr gezielt zu unterbinden.
Gruß
Hans
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Alt 03.04.2020, 11:31   #4
Zappo
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Ja, das ist so.

Der Gehirnvirus hat auch einige Bundesländer erreicht - auch Bayern - und die haben daraufhin AusgangsSPERREN verhängt.*

Aber mit nem entsprechenden Nachweis der geschäftlichen Reise dürfte das bei Kontrollen kein Problem darstellen. Mein Nachbar als Fernfahrer darf ja auch fahren.

Gruß Zappo


*Dabei ist es ja nicht notwendig, zuhause zu bleiben. Der Coronavirus und seine Ausbreitungsart gibt das einfach von der Anforderung nicht her. Man darf sich nicht BEGEGNEN - das ist alles. Und WO man sich NICHT begegnet, sollte doch dem Staat - und der Krankheit - egal sein.
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Alt 03.04.2020, 12:03   #5
Hans_L
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das ganze treibt schon seltsame Blüten,
im Englischen Garten (München) darf ich Sport machen (Joggen, Gymnastik) aber einfach auf der Wiese in der Sonne liegen darf ich nicht.
So kann man sich die Akzeptanz und die Sympathien auch verscherzen
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Alt 03.04.2020, 12:27   #6
Sir Quickly
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Oh, dann sorry für meine Falschinformation. Das ging leider föllich an mir vorbei.

Nur nochmal für mich Dödel (der letzte Woche noch lustig in Bayern rumkurvte) zum Mitschreiben: Wenn ich einen plausiblen Grund für meine Fahrt angeben kann, werde u.U. ich trotzdem verbußgeldet? Und wie blöd muß mein vermeindliches Anliegen denn sein, damit mir das passiert?

Mal ganz davon ab, ob mich denn überhaupt jemand anhalten wollte, was ich bezweifle. Ob gewerblich oder privat lasse ich da mal ganz bewußt außen vor.
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Alt 03.04.2020, 12:41   #7
Lucius
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Gewerblich ist das ein triftiger Grund. Mein Nachbarort ist ja Quarantänegebiet, wir werden ja öfter mal angehalten.
Nur die Antworten "Keine Ahnung" oder "Mal spazieren/mal gucken fahren", sollte man vermeiden.
Idealerweise hat man ein Auftragsschreiben seiner Firma dabei.
__________________
ǝʇɥɔıɥɔsǝƃ ɹǝp ǝʇʞılǝɹ

Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen.
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Alt 03.04.2020, 12:58   #8
Zappo
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Beiträge: 2,387

Zitat:
Zitat von Sir Quickly Beitrag anzeigen
Oh, dann sorry für meine Falschinformation. Das ging leider föllich an mir vorbei.

Nur nochmal für mich Dödel (der letzte Woche noch lustig in Bayern rumkurvte) zum Mitschreiben: Wenn ich einen plausiblen Grund für meine Fahrt angeben kann, werde u.U. ich trotzdem verbußgeldet? .....
Nein, Wenn man nen Grund angeben kann, dann nicht. Der aber triftig sein muß - und ungefähr in die Schubladen Beruf, Versorgungseinkauf, Arztbesuch oder ähnliche Kaliber passen muß.

Und für den im Idealfall ein Nachweis dafür vorliegt.Ein Schrieb vom Arbeitgeber, daß man wegen diesen und jenem unterwegs ist, reicht da schon - bei einigermaßen privaten Anliegen wie Einkaufen wird wohl auch " ich wohn drei Häuser weiter und geh 1 Straße zum nächstgelegenen Edeka, weil ich nichts mehr zu essen habe" als stichhaltig angesehen werden.

Und ja, nach Aussagen eines Bekannten von dort wird DAS kontrolliert - auch der Einzelne auf dem Fahrrad. Dafür ist dann Geld und Personal und Engagement da.

Am Flussufer oder park oder wo auch immer durchzuscannen, daß das KONTAKTverbot eingehalten wird, das war im Gegensatz dazu wohl zu kompliziert und zu aufwendig.
Lieber hält man JEDEN an, verpasst dem ein schlechtes Gewissen und selbst bei sinnvollem Anliegen ein ungutes Gefühl - als als die 2 oder drei Grüppchen, die sich bilden, auseinanderzuscheuchen.

Hat wohl den Zweck, den Untertanen mal wieder auf den Platz zu verweisen, der ihm zusteht. Zumindest hat es im Sinne der Virusbekämpfung eben KEINEN Zweck.

Gruß Zappo
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Alt 03.04.2020, 19:53   #9
Steinlaus
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Ort: Nürnberg
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Beiträge: 63

Hey

also erst einmal gibt es in Bayern normalerweise "nur" eine Ausgangsbeschränkung.

aber unter folgendem Link gibt es weitere offizielle Infos.

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/.../faq/index.php

Gruß
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Alt 03.04.2020, 20:29   #10
aquila
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Ort: Büttenwarder
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Wenn Du beispielsweise ein Schiff von einer Mecklenburger Werft gekauft hast, darfst Du es derzeit nicht abholen. MVP hat die Landesgrenzen geschlossen.

LG Aquila
__________________
Ich sehe verwirrte Menschen.
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