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Alt 06.02.2020, 19:24   #1
Erdspiegel
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Du hast völlig Recht,U.R.
Der Hauseigentümer wäre nur dann alleiniger Besitzer,wenn er auch der Entdecker des Safes ist.
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Alt 06.02.2020, 20:38   #2
Brainiac
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Zum letzten Mal :
Wenn der Safe in meinem Haus fest verbaut ist dann gehört der Safe mir und für dich als Mieter spielt es keine Rolle ob ich, meine Schwiegermutter, der Vormieter oder der Kaiser von Chinesien den Safe eingebaut hat.
Ist dabei auch völlig Wurst ob Safe, Klotür, Kaminofen oder Zentralheizung...
Du kannst im juristischen Sinne nichts entdecken was mir gehört, egal ob ich davon weiß oder nicht. Und was sich in meinem Safe befindet kannst du auch nicht entdecken!
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2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...
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Alt 06.02.2020, 21:18   #3
Deistergeist
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Wenn ich eine Wohnung kaufe, und finde in der Wand einen fest mit der Wand verbundenen Tresor...dann denke ich, mir gehört der Tresor. Ich fürchte nur, das gilt nicht für den von den Vorbesitzern eingelegten Inhalt.

Glückauf!
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Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass).
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Alt 06.02.2020, 22:40   #4
2augen1nase
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Eine Sache die fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört dem Gebäudeigentümer - so erklärt sich auch, warum manch Handwerker abgestraft wird, wenn er Dinge die er eingebaut hat, aber nicht bezahlt bekommt eigenmächtig wieder ausbaut.

Wenn du das Ding also ohne Rücksprache mit dem Gebäudeigentümer aufknackst, ist das eine Sachbeschädigung.

Was den Inhalt angeht, ist das eine andere Nummer, aber das wurde ja bereits alles gesagt.

Frag dich einfach was du zu verlieren hast wenn du es deinem Vermieter meldest. Wohl nichts und im besten Fall gibts noch was - Finderlohn oder Fundbeteiligung.

Mit der Flex würde ich das Ding allerdings nicht öffnen, denn das ist dann Schrott. Dann lieber das Geld ausgeben und einen Profi beauftragen, der bohrt dann an der richtigen Stelle ein Loch, pickt das Schloss, stellt dir das Schloss um, fertigt dir neue Schlüssel und schweißt das Loch wieder zu. Im Zweifelsfall hast du damit mehr gewonnen - zumindest in heutigen Zeiten
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Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!
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Alt 07.02.2020, 10:22   #5
svensmühle
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Zitat:
Zitat von Brainiac Beitrag anzeigen
Zum letzten Mal :
Wenn der Safe in meinem Haus fest verbaut ist dann gehört der Safe mir und für dich als Mieter spielt es keine Rolle ob ich, meine Schwiegermutter, der Vormieter oder der Kaiser von Chinesien den Safe eingebaut hat.
Ist dabei auch völlig Wurst ob Safe, Klotür, Kaminofen oder Zentralheizung...
Du kannst im juristischen Sinne nichts entdecken was mir gehört, egal ob ich davon weiß oder nicht. Und was sich in meinem Safe befindet kannst du auch nicht entdecken!
Genau so ist es wenn ich in der Butze einen Tresor oder anderweitiges finde wird es nicht an die große Glocken gehangen es wird stillgeschwiegen.

Gruß
Sven
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Alt 07.02.2020, 18:04   #6
Zappo
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Zitat:
Zitat von Brainiac Beitrag anzeigen
....
Du kannst im juristischen Sinne nichts entdecken was mir gehört, egal ob ich davon weiß oder nicht......
Zumindest DAS dürfte unstrittig sein. Selbst wenn ich irgendwo etwas verliere, vergesse oder anderweitig aus den Augen verliere, gehört das immer noch mir.

Ein Schatz ist eine HERREN*LOSE Sache - also irgendwas, wo der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Nur weil man den ehemalligen Hausbesitzer, Vormieter, dessen Erben o.ä. nicht frägt, ist das nicht dasselbe wie "nicht mehr ermittelt werden können".

Erst wenn das tatsächlich zutrifft, hat man einen Bären, um dessen Fell man streiten kann.

Gruß Zappo

* das gendern spart ich mir
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Alt 07.02.2020, 19:48   #7
U.R.
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Fazit also,
finde ich einen Tresor/Versteck mit "Wertsachen" in einer vermieteten, verkauften Wohnung/Haus und der/das wurde nicht vom Vermieter/Käufer eingebaut/angelegt, gehört dieser Fund immer noch dem Besitzer oder dessen Erben.
Und nicht automatisch dem Hausbesitzer.

Können Erben nicht ermittelt werden oder es gibt sie schlicht und einfach nicht, wird der Fund automatisch zum Schatzfund,
https://dejure.org/gesetze/BGB/984.html
und da kommen dann die Folgenden Möglichkeiten in Betracht:

1.Haus/Wohnungsbesitzer findet allein: gehört der Fund dann Ihm auch alleine.

2. Handwerker findet und meldet dem Hausbesitzer: 50/50 Fundteilung.



Richtig, oder habe ich das völlig falsch verstanden?




Bis hierhin jedenfalls Danke an Alle, für die rege Beteiligung
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Alt 08.02.2020, 11:27   #8
allradteam
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Zitat:
Zitat von Zappo Beitrag anzeigen
Ein Schatz ist eine HERREN*LOSE Sache
Nein falsch:
man muss folgende drei Fälle Unterscheiden:
1) herrenloser Gegenstand -> gehört sofort dem "Finder"
2) Fund -> wenn Eigentümer ermittelt werden kann gibt es Finderlohn, wenn nicht gehört der Fund (nach 1/2 Jahr) dem Finder
3) Schatz -> Schatz wird 50:50 geteilt zwischen Finder und Grundstückseigentümer/Hauseigentümer (Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war)
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Alt 08.02.2020, 12:01   #9
Zappo
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Zitat:
Zitat von allradteam Beitrag anzeigen
Nein falsch:
man muss folgende drei Fälle Unterscheiden:
1) herrenloser Gegenstand -> gehört sofort dem "Finder"
2) Fund -> wenn Eigentümer ermittelt werden kann gibt es Finderlohn, wenn nicht gehört der Fund (nach 1/2 Jahr) dem Finder
3) Schatz -> Schatz wird 50:50 geteilt zwischen Finder und Grundstückseigentümer/Hauseigentümer (Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war)
"Der Schatz oder auch Schatzfund ist nach der Legaldefinition des § 984 BGB eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt." Wikipedia.

"herrenlos" ist eine Sache, wenn sie entweder nie einen Besitzer hatte - oder wenn der seinen Besitz daran aufgegeben hat.

So gesehen ist die Gleichsetzung tatsächlich nicht zwingend. Aber auch nicht ausschließend. Ich kann z.B. auch einen Schatz finden - dann ist Dein 2) nicht zutreffend, dann greift das Schatzregal.

"Das Schatzregal gehört zu den staatlichen Regalien und ist eine rechtliche Regelung, wonach herrenlose, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene Schätze mit ihrem Auffinden Eigentum des Staates werden, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist. " Wikipedia

Was sich m.E. in gewisser Weise widerspricht.

Aber ich bin genaus deshalb nicht Jurist geworden

Gruß Zappo
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Alt 07.02.2020, 19:56   #10
U.R.
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Zitat:
Zitat von Erdspiegel Beitrag anzeigen
Du hast völlig Recht,U.R.
Der Hauseigentümer wäre nur dann alleiniger Besitzer,wenn er auch der Entdecker des Safes ist.
Kurz und Bündig auf den Punkt gebracht.



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