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Alt 08.11.2018, 22:56   #1
Caddy-MVP
Bürger

 
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Beiträge: 171

Da du keine Bodendenkmäler bergen willst, fällt es nicht unter die Bestimmungen des DSchG NRW. Sonst:
Zitat:
§ 13
Ausgrabungen

(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.

(3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden, die die Planung und Ausführung der Grabung oder Bergung, die Leitung durch vorgebildete Fachkräfte, die Behandlung und Sicherung der Bodenfunde, die Dokumentation der Grabungsfunde, die Berichterstattung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte betreffen. Sie kann auch unter der Bedingung erteilt werden, daß die Ausführung nach einem von der Oberen Denkmalbehörde gebilligten Plan erfolgt.
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Alt 09.11.2018, 13:36   #2
chabbs
Heerführer

 
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Beiträge: 12,135

Zitat:
Zitat von Caddy-MVP Beitrag anzeigen
Da du keine Bodendenkmäler bergen willst, fällt es nicht unter die Bestimmungen des DSchG NRW. Sonst:
Nur, weil diese falsche Behauptung nicht unwidersprochen stehenbleiben sollte: man muss nicht explizit nach BD suchen, um unter die Genehmigungspflicht zu fallen.

Das haben einige Prozesse in unserer Gegend in den letzten Jahren deutlich bewiesen.
chabbs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2018, 13:39   #3
Caddy-MVP
Bürger

 
Registriert seit: Oct 2018
Ort: MV
Beiträge: 171

Zitat:
Zitat von chabbs Beitrag anzeigen
Das haben einige Prozesse in unserer Gegend in den letzten Jahren deutlich bewiesen.
Ich bitte um ein überprüfbares Beispiel.
Caddy-MVP ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2018, 17:26   #4
Zappo
Heerführer

 
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Ort: Baden
Beiträge: 2,411

Zitat:
Zitat von Caddy-MVP Beitrag anzeigen
Ich bitte um ein überprüfbares Beispiel.
Ich auch. Ich finde nur was mit "Suche nach HISTORISCHEN Hufeisen zum Zwecke der Altwegeauffindung".

Ich finde das alles einigermaßen bescheuert. Wenn ich nix Böses mache, dann mache ich nix Böses. Auch wenn ich von "Personen mit Klatsche" dafür bestraft werde.

Gruß Zappo
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Alt 09.11.2018, 14:03   #5
fleischsalat
Moderator

 
Benutzerbild von fleischsalat
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 7,788

Zitat:
Zitat von chabbs Beitrag anzeigen
Nur, weil diese falsche Behauptung nicht unwidersprochen stehenbleiben sollte: man muss nicht explizit nach BD suchen, um unter die Genehmigungspflicht zu fallen.

Das haben einige Prozesse in unserer Gegend in den letzten Jahren deutlich bewiesen.

Richtig!

Zu Hufeisen, allerdings in NDS, gibt es ein schönes Beispielurteil!
__________________
Willen braucht man. Und Zigaretten!
fleischsalat ist offline   Mit Zitat antworten
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