Hallo Leute,
gefunden bei Freenet , auf der Startseite.
Wo zur Zeit auch noch einiges mehr zur Schatzsuche steht.
Werden Sie Schatzsucher!
von Reinhard Hauke
Ein erfolgreicher Schatzsucher fällt nicht vom Himmel. Er braucht solides Handwerkszeug genauso wie den richtigen Riecher. Ein Leitfaden für alle, die Indiana Jones nacheifern wollen.
Übersicht:
Werden Sie Schatzsucher!
Eingehendes Quellenstudium
Die richtige Ausrüstung
Wichtige Spielregeln
Relevante Gesetze
Die Suche nach verborgenen Schätzen gehört für mich zu den schönsten Freizeitbeschäftigungen. Wie jedes andere Hobby auch, verlangt es lediglich einige wichtige Grundkenntnisse, die es zu beherzigen gilt, und ein paar Grundregeln, nach denen Sie sich richten sollten:
Die richtigen Fundstellen
Begeben Sie sich an Örtlichkeiten, die auf Grund ihrer Besonderheiten und Eigenschaften auf vermehrte Funde hoffen lassen. Gute Chancen, einen Schatz aufzuspüren, versprechen Wasserquellen, Wegekreuze, Bildstöcke, Kapellen, alte markante Bäume, Hügel, Höhlen, Wegkreuzungen und Gabelungen, Burgruinen, Badestrände, Lifttrassen und Skipisten, Keller, Kirchenruinen, Kirmesplätze, untergegangene und verlassene Dörfer und Ortschaften, Schlachtfelder, Kampforte und militärische Lagerplätze.
Vorab sollten Sie die topographischen Karten des Zielgebietes studieren. Auffällige und besondere Geländemerkmale sind darin enthalten, die bereits gewisse Hinweise geben können. Immerhin wollte ja jemand, der seinen Schatz verbirgt, diesen auch wiederfinden. Um das Wiederfinden zu erleichtern, wählte man Stellen in der Umgebung unveränderbarer und untrüglicher Geländemerkmale.
Eingehendes Quellenstudium

In der Regel sollte einer geordneten Schatzsuche eine ebenso sorgfältige Recherche vorausgehen. Ehe der Spaten an das Erdreich ansetzt wird, vergewissert sich der fachkundige Schatzsucher, ob dort tatsächlich ein lohnendes Objekt begraben liegt.
Und wer nicht in der glücklichen Lage ist, eine brauchbare Schatzkarte zu besitzen, der muss neben den topographischen Karten auf die Heimatkunde-Stoffsammlungen von Schulbibliotheken und auf Geschichtsbücher zurückgreifen oder in Kirchenbüchern, alten Dorfchroniken und Archiven stöbern. All diese Quellen geben meist viele Anhaltspunkte für gute Suchplätze.
Die richtige Ausrüstung

Ein wichtiges Schatzsuchegerät ist der Metalldetektor. Er ortet alle Gegenstände, die elektrisch leitfähig sind (Metalle, Mineralien mit elektrisch leitfähigen Substanzen und natürlich auch alle Edelmetalle), ob im Schnee und im Eis, in der Erde, in Mauern und Wänden, im Gestein, in Holz, Lehm, Kalk und im Wasser. Je nachdem wie tief die Ortung erfolgen soll (bis sieben Meter Tiefe) gibt es unterschiedliche Metallsonden mit kleinem, mittlerem und großem Suchkopf. Man sollte sich vorher über den Einsatzzweck der Sonde im Klaren sein. Wenn man lediglich verlorene Münzen am Strand sucht, reicht schon ein einfaches, günstiges Gerät. Für Tiefenortungen empfiehlt sich die Anschaffung eines qualitativ hochwertigeren Gerätes. Die Preise der Detektoren liegen zwischen 300 und mehreren tausend Euro. Wichtig in jedem Fall sind Kopfhörer zum intensiveren und störungsfreien Signalempfang und ein Satz wiederaufladbare Ersatzbatterien.
Mit der Sonde sind Objekte am leichtesten zu finden, welche die Form einer Spule oder eines Tellers haben und wenn man sich ihnen von ihrer Breitseite her nähert. Legierungen sowie Nichtedelmetalle sind weitaus einfacher zu orten. Vergrabene eisenhaltige Münzen werden eher erfasst als Goldmünzen. Die Eisenmünze korrodiert nach längerer Zeit, und der unmittelbare Raum um die Münze wird selbst leitfähig. Die Goldmünze dagegen bleibt in ihrem ehemaligen Zustand erhalten.
Ebenso wichtig sind die Grabungsgeräte. Bei größeren Fundobjekten bietet sich etwa ein Klappspaten an. Damit können Sie die Fundstelle kreisförmig abstechen und ausheben. Bei kleineren Funden, oder als Zusatz zum Spaten, ist eine kleine Schaufel geeignet. Auch ein Messer sollten Sie nie vergessen. Wenn Sie ein Objekt geortet haben, können Sie mit dem Messer die Stelle vorher abtasten. Einfach die Messerspitze vorsichtig in den Boden schieben und nach Widerständen suchen, so können Sie meistens schon bei nicht so tief liegenden Objekten den genauen Punkt festlegen. Wenn Sie auf Grasflächen suchen, sollten Sie ein Stück Folie oder eine Plastiktüte mitnehmen. Sie können dann den vorsichtig abgestochenen Boden darauf ablegen und später problemlos und sauber wieder einsetzen.
Zum Verstauen von Fundstücken und für die Verpflegung unterwegs wird ein stabiler Rücksack mit Bauchschnallen, eine Gürteltasche und ein Lederbeutel empfohlen. Für Metallabfälle sollte ein Netz mitgenommen werden.
Wichtige Spielregeln

Ein guter Schatzsucher hält sich an einige wichtige Spielregeln: er beachtet die Gesetze zu den Eigentumsverhältnissen und zum Denkmalschutz.
Wenn Sie sich auf die Suche begeben, sollten Sie die Erlaubnis des Grundeigentümers einholen. Ist dieser nicht eindeutig festzustellen, ist es zwecklos beim Grundbuchamt nachzufragen: die Bekanntgabe der Grundeigentümer bedeutet ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz! In vielen Fällen ist auch der Staat der Eigentümer, was einen behördlichen Hindernislauf erfordert. Am einfachsten ist daher, vor Ort mit den Leuten ? Bauern, Förster oder Jäger ? zu reden, Grundeigentümer zu erfragen und die Angelegenheit direkt zu regeln.
An die Spielregeln halten
Ist der Grundeigentümer ermittelt, hat sich als praktikabel erwiesen, wenn Sie vorgefertigte Erklärungen mit sich führen, auf denen Ihr Name und Ihre Anschrift stehen und in denen Sie versichern, bei einem Fund 50 Prozent an den Grundbesitzer abzuführen. Falls Sie einen Schatz gefunden haben, sollten Sie die Teilung mit dem Grundeigentümer auch korrekt und ehrlich abwickeln. Bedenken Sie: Schatzfunde sind steuerfrei. Deshalb muss der Gewinn aus einem Schatzfund nicht dem Finanzamt gemeldet werden.
Halten Sie sich fern von archäologischen Grabungsschutzgebieten, Bodendenkmälern und Grabungsstellen. In diesen Zonen ist jegliches Suchen und Graben verboten. Als Sondengänger müssen Sie diese Gebiete meiden, wollen Sie sich nicht strafbar machen. Sollten Sie außerhalb dieser Gebiete auf vor- und frühgeschichtliche Funde stoßen, dann melden Sie diese der entsprechenden Denkmalschutzbehörde. Die einschlägigen Gesetze des Heimatlandes (in Deutschland BGB; DschG) und der jeweiligen Gastländer sind zu achten.
Wenn Sie etwas im Boden gefunden haben, gilt als oberstes Gebot, gegrabene Löcher wieder sorgfältig zu schließen und Unrat oder Schrott mitzunehmen. Es ist ein Beitrag zum aktiven Umweltschutz.
Beim Aufspüren von Waffen, Granaten oder chemischen Kampfstoffen in Glasampullen ist äußerste Vorsicht geboten! Auf keinen Fall sollten Sie tiefer graben oder die Gegenstände berühren beziehungsweise mitnehmen. Gegen Waffen- beziehungsweise Sprengstoffgesetze darf nicht verstoßen werden. Markieren Sie die Stelle und melden Sie die Waffen- oder Sprengstoffe unverzüglich den Behörden, etwa dem Kampfmittelräumdienst, der Polizei oder der Feuerwehr.
Relevante Gesetze

Ob Sie einen Schatz behalten dürfen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eigentlich recht klar geregelt. Nach Paragraf 984 "Sachenrecht" gilt: "Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war."
Das bedeutet in der Praxis, dass zunächst jeder Fund den zuständigen Behörden anzuzeigen ist. Die weitere Verfahrensweise ist fundabhängig. Kann kein Besitzer ermittelt werden, gehört der Fund zur Hälfte dem Grundstückseigentümer. In den allermeisten Fällen ist dies das Land.
Wer also eine Sache in Besitz nimmt, wobei die körperliche Inbesitznahme durchaus mit Hilfe eines Werkzeuges geschehen kann, gilt als Entdecker.
verlorengegangene Sache
Anders sieht es aus, wenn bekannt ist, wer der ursprüngliche Besitzer ist oder war. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Schatzfund, sondern lediglich um eine "verlorengegangene Sache". Diese verlorengegangenen Gegenstände müssen Sie grundsätzlich ins Fundbüro bringen. Kann sechs Monate lang kein Eigentümer ? oder ein Rechtsnachfolger ? gefunden werden, können Sie das Fundstück wieder abholen. Ansonsten bleibt Ihnen nur ein Finderlohn in Höhe von fünf Prozent (drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro).
Antrag an die Denkmalschutzbehörde
Falls Sie mit amtlicher Beglaubigung nach Schätzen suchen wollen, müssen Sie einen Antrag an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises stellen, in dem Sie etwas suchen wollen.
Der Antrag sollte enthalten: Ziel und Zweck der Suche, die technischen Hilfsmittel, die Versicherung, sämtliche Funde zu melden (nicht abzuliefern) und Beilage einer aktuellen topografischen Karte im Maßstab 1:25.000, in der das betreffende Gebiet eingetragen ist.
Der Antrag wird dann weitergeleitet an das zuständige Denkmalamt, wo man prüft, ob sich in dem Gebiet bekannte Bodendenkmäler oder Grabungsschutzzonen befinden, welche von der Erlaubnis ausgenommen sind
Quelle der Texte und Bilder:
Weitere Texte bei Freenet über:
1) Auf Unterwasserschatzjagd :
Früher waren es Glücksjäger und Hobbytaucher, die in Wracks nach Schätzen suchten. Heute forschen Wissen- schaftler in den Tiefen.
2)Geheimnis der Schatzinsel :
Sagenumwoben und ungehoben: die Piratenschätze von Cocos Island.
3)Der Frankenstein-Schatz :
Nahe der Burg des Dr. Frankenstein soll ein Goldschatz versteckt sein
4)Inka-Gold-Suche :
In den Bergen Ecuadors soll ein Bergsee voll mit Edelsteinen und Gold liegen. Wer holt ihn sich?
5)Die verschollene Goldader :
In der sengenden Wüste Australiens ist ein Vermögen versteckt: Die Goldader des Harold Lasseter.
6)Der Schatz der San Diego
1600 versank die Galeone San Diego während einer geheimen Mission vor den Philippinen mitsamt Fracht
7)Der Stein der Weisen
Die Alchemisten des Mittel- alters waren besessen von der Idee, unedle Metalle in Gold zu verwandeln.
8)Schätze der Tempelritter
Die Templer: Der mächtigste Geheimbund des Mittelalters: Wo sind die gewaltigen Reichtümer geblieben?
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Werden Sie Schatzsucher!
von Reinhard Hauke
Ein erfolgreicher Schatzsucher fällt nicht vom Himmel. Er braucht solides Handwerkszeug genauso wie den richtigen Riecher. Ein Leitfaden für alle, die Indiana Jones nacheifern wollen.
Übersicht:
Werden Sie Schatzsucher!

Eingehendes Quellenstudium
Die richtige Ausrüstung
Wichtige Spielregeln
Relevante Gesetze
Die Suche nach verborgenen Schätzen gehört für mich zu den schönsten Freizeitbeschäftigungen. Wie jedes andere Hobby auch, verlangt es lediglich einige wichtige Grundkenntnisse, die es zu beherzigen gilt, und ein paar Grundregeln, nach denen Sie sich richten sollten:
Die richtigen Fundstellen
Begeben Sie sich an Örtlichkeiten, die auf Grund ihrer Besonderheiten und Eigenschaften auf vermehrte Funde hoffen lassen. Gute Chancen, einen Schatz aufzuspüren, versprechen Wasserquellen, Wegekreuze, Bildstöcke, Kapellen, alte markante Bäume, Hügel, Höhlen, Wegkreuzungen und Gabelungen, Burgruinen, Badestrände, Lifttrassen und Skipisten, Keller, Kirchenruinen, Kirmesplätze, untergegangene und verlassene Dörfer und Ortschaften, Schlachtfelder, Kampforte und militärische Lagerplätze.
Vorab sollten Sie die topographischen Karten des Zielgebietes studieren. Auffällige und besondere Geländemerkmale sind darin enthalten, die bereits gewisse Hinweise geben können. Immerhin wollte ja jemand, der seinen Schatz verbirgt, diesen auch wiederfinden. Um das Wiederfinden zu erleichtern, wählte man Stellen in der Umgebung unveränderbarer und untrüglicher Geländemerkmale.
Eingehendes Quellenstudium

In der Regel sollte einer geordneten Schatzsuche eine ebenso sorgfältige Recherche vorausgehen. Ehe der Spaten an das Erdreich ansetzt wird, vergewissert sich der fachkundige Schatzsucher, ob dort tatsächlich ein lohnendes Objekt begraben liegt.
Und wer nicht in der glücklichen Lage ist, eine brauchbare Schatzkarte zu besitzen, der muss neben den topographischen Karten auf die Heimatkunde-Stoffsammlungen von Schulbibliotheken und auf Geschichtsbücher zurückgreifen oder in Kirchenbüchern, alten Dorfchroniken und Archiven stöbern. All diese Quellen geben meist viele Anhaltspunkte für gute Suchplätze.
Die richtige Ausrüstung

Ein wichtiges Schatzsuchegerät ist der Metalldetektor. Er ortet alle Gegenstände, die elektrisch leitfähig sind (Metalle, Mineralien mit elektrisch leitfähigen Substanzen und natürlich auch alle Edelmetalle), ob im Schnee und im Eis, in der Erde, in Mauern und Wänden, im Gestein, in Holz, Lehm, Kalk und im Wasser. Je nachdem wie tief die Ortung erfolgen soll (bis sieben Meter Tiefe) gibt es unterschiedliche Metallsonden mit kleinem, mittlerem und großem Suchkopf. Man sollte sich vorher über den Einsatzzweck der Sonde im Klaren sein. Wenn man lediglich verlorene Münzen am Strand sucht, reicht schon ein einfaches, günstiges Gerät. Für Tiefenortungen empfiehlt sich die Anschaffung eines qualitativ hochwertigeren Gerätes. Die Preise der Detektoren liegen zwischen 300 und mehreren tausend Euro. Wichtig in jedem Fall sind Kopfhörer zum intensiveren und störungsfreien Signalempfang und ein Satz wiederaufladbare Ersatzbatterien.
Mit der Sonde sind Objekte am leichtesten zu finden, welche die Form einer Spule oder eines Tellers haben und wenn man sich ihnen von ihrer Breitseite her nähert. Legierungen sowie Nichtedelmetalle sind weitaus einfacher zu orten. Vergrabene eisenhaltige Münzen werden eher erfasst als Goldmünzen. Die Eisenmünze korrodiert nach längerer Zeit, und der unmittelbare Raum um die Münze wird selbst leitfähig. Die Goldmünze dagegen bleibt in ihrem ehemaligen Zustand erhalten.
Ebenso wichtig sind die Grabungsgeräte. Bei größeren Fundobjekten bietet sich etwa ein Klappspaten an. Damit können Sie die Fundstelle kreisförmig abstechen und ausheben. Bei kleineren Funden, oder als Zusatz zum Spaten, ist eine kleine Schaufel geeignet. Auch ein Messer sollten Sie nie vergessen. Wenn Sie ein Objekt geortet haben, können Sie mit dem Messer die Stelle vorher abtasten. Einfach die Messerspitze vorsichtig in den Boden schieben und nach Widerständen suchen, so können Sie meistens schon bei nicht so tief liegenden Objekten den genauen Punkt festlegen. Wenn Sie auf Grasflächen suchen, sollten Sie ein Stück Folie oder eine Plastiktüte mitnehmen. Sie können dann den vorsichtig abgestochenen Boden darauf ablegen und später problemlos und sauber wieder einsetzen.
Zum Verstauen von Fundstücken und für die Verpflegung unterwegs wird ein stabiler Rücksack mit Bauchschnallen, eine Gürteltasche und ein Lederbeutel empfohlen. Für Metallabfälle sollte ein Netz mitgenommen werden.
Wichtige Spielregeln

Ein guter Schatzsucher hält sich an einige wichtige Spielregeln: er beachtet die Gesetze zu den Eigentumsverhältnissen und zum Denkmalschutz.
Wenn Sie sich auf die Suche begeben, sollten Sie die Erlaubnis des Grundeigentümers einholen. Ist dieser nicht eindeutig festzustellen, ist es zwecklos beim Grundbuchamt nachzufragen: die Bekanntgabe der Grundeigentümer bedeutet ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz! In vielen Fällen ist auch der Staat der Eigentümer, was einen behördlichen Hindernislauf erfordert. Am einfachsten ist daher, vor Ort mit den Leuten ? Bauern, Förster oder Jäger ? zu reden, Grundeigentümer zu erfragen und die Angelegenheit direkt zu regeln.
An die Spielregeln halten
Ist der Grundeigentümer ermittelt, hat sich als praktikabel erwiesen, wenn Sie vorgefertigte Erklärungen mit sich führen, auf denen Ihr Name und Ihre Anschrift stehen und in denen Sie versichern, bei einem Fund 50 Prozent an den Grundbesitzer abzuführen. Falls Sie einen Schatz gefunden haben, sollten Sie die Teilung mit dem Grundeigentümer auch korrekt und ehrlich abwickeln. Bedenken Sie: Schatzfunde sind steuerfrei. Deshalb muss der Gewinn aus einem Schatzfund nicht dem Finanzamt gemeldet werden.
Halten Sie sich fern von archäologischen Grabungsschutzgebieten, Bodendenkmälern und Grabungsstellen. In diesen Zonen ist jegliches Suchen und Graben verboten. Als Sondengänger müssen Sie diese Gebiete meiden, wollen Sie sich nicht strafbar machen. Sollten Sie außerhalb dieser Gebiete auf vor- und frühgeschichtliche Funde stoßen, dann melden Sie diese der entsprechenden Denkmalschutzbehörde. Die einschlägigen Gesetze des Heimatlandes (in Deutschland BGB; DschG) und der jeweiligen Gastländer sind zu achten.
Wenn Sie etwas im Boden gefunden haben, gilt als oberstes Gebot, gegrabene Löcher wieder sorgfältig zu schließen und Unrat oder Schrott mitzunehmen. Es ist ein Beitrag zum aktiven Umweltschutz.
Beim Aufspüren von Waffen, Granaten oder chemischen Kampfstoffen in Glasampullen ist äußerste Vorsicht geboten! Auf keinen Fall sollten Sie tiefer graben oder die Gegenstände berühren beziehungsweise mitnehmen. Gegen Waffen- beziehungsweise Sprengstoffgesetze darf nicht verstoßen werden. Markieren Sie die Stelle und melden Sie die Waffen- oder Sprengstoffe unverzüglich den Behörden, etwa dem Kampfmittelräumdienst, der Polizei oder der Feuerwehr.
Relevante Gesetze

Ob Sie einen Schatz behalten dürfen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eigentlich recht klar geregelt. Nach Paragraf 984 "Sachenrecht" gilt: "Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war."
Das bedeutet in der Praxis, dass zunächst jeder Fund den zuständigen Behörden anzuzeigen ist. Die weitere Verfahrensweise ist fundabhängig. Kann kein Besitzer ermittelt werden, gehört der Fund zur Hälfte dem Grundstückseigentümer. In den allermeisten Fällen ist dies das Land.
Wer also eine Sache in Besitz nimmt, wobei die körperliche Inbesitznahme durchaus mit Hilfe eines Werkzeuges geschehen kann, gilt als Entdecker.
verlorengegangene Sache
Anders sieht es aus, wenn bekannt ist, wer der ursprüngliche Besitzer ist oder war. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Schatzfund, sondern lediglich um eine "verlorengegangene Sache". Diese verlorengegangenen Gegenstände müssen Sie grundsätzlich ins Fundbüro bringen. Kann sechs Monate lang kein Eigentümer ? oder ein Rechtsnachfolger ? gefunden werden, können Sie das Fundstück wieder abholen. Ansonsten bleibt Ihnen nur ein Finderlohn in Höhe von fünf Prozent (drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro).
Antrag an die Denkmalschutzbehörde
Falls Sie mit amtlicher Beglaubigung nach Schätzen suchen wollen, müssen Sie einen Antrag an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises stellen, in dem Sie etwas suchen wollen.
Der Antrag sollte enthalten: Ziel und Zweck der Suche, die technischen Hilfsmittel, die Versicherung, sämtliche Funde zu melden (nicht abzuliefern) und Beilage einer aktuellen topografischen Karte im Maßstab 1:25.000, in der das betreffende Gebiet eingetragen ist.
Der Antrag wird dann weitergeleitet an das zuständige Denkmalamt, wo man prüft, ob sich in dem Gebiet bekannte Bodendenkmäler oder Grabungsschutzzonen befinden, welche von der Erlaubnis ausgenommen sind
Quelle der Texte und Bilder:
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1) Auf Unterwasserschatzjagd :
Früher waren es Glücksjäger und Hobbytaucher, die in Wracks nach Schätzen suchten. Heute forschen Wissen- schaftler in den Tiefen.
2)Geheimnis der Schatzinsel :
Sagenumwoben und ungehoben: die Piratenschätze von Cocos Island.
3)Der Frankenstein-Schatz :
Nahe der Burg des Dr. Frankenstein soll ein Goldschatz versteckt sein
4)Inka-Gold-Suche :
In den Bergen Ecuadors soll ein Bergsee voll mit Edelsteinen und Gold liegen. Wer holt ihn sich?
5)Die verschollene Goldader :
In der sengenden Wüste Australiens ist ein Vermögen versteckt: Die Goldader des Harold Lasseter.
6)Der Schatz der San Diego
1600 versank die Galeone San Diego während einer geheimen Mission vor den Philippinen mitsamt Fracht
7)Der Stein der Weisen
Die Alchemisten des Mittel- alters waren besessen von der Idee, unedle Metalle in Gold zu verwandeln.
8)Schätze der Tempelritter
Die Templer: Der mächtigste Geheimbund des Mittelalters: Wo sind die gewaltigen Reichtümer geblieben?
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