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Alt 20.10.2005, 06:41   #1
niemandsland
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Benutzerbild von niemandsland
 
Registriert seit: Aug 2003
Beiträge: 1,679

Waldsondeln in Nds. verboten?

Guten Morgen,

mal eine Frage in die Runde.. in diversen Quellen heißt es, in Nds. ist das Sondeln im Wald verboten. Man beruft sich auf ein OVG Urteil, das am OVG Lüneburg entstanden ist. Jetzt such ich schon einige Tage nach einem Aktenzeichen und/oder das Urteil. Bisher hab ich über die Suche (Homepage des OVG Lüneburg) nichts gefunden. Und auch die Entscheidungsdatenbank hat mir bisher keinen Treffer angezeigt!

Kann mir irgendjemand weiterhelfen?

Schönen Gruß,
-NL-
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Alt 20.10.2005, 08:51   #2
Freddo
Heerführer

 
Registriert seit: Jan 2001
Ort: Nds
Beiträge: 1,398

Urteil

Moin NL,
vielleicht ist es dies
OVG Lüneburg, 1 L 4549/92, Entscheidung vom 02.07.94
Feststellung historischer Wegverbindungen mit einem Metallsuchgerät.
Den Link hab ich leider nicht mehr, ich grabe später mal in den Tiefen meiner Festplatte.
Viele Grüße
Freddo
Freddo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2005, 12:48   #3
niemandsland
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Themenstarter
 
Benutzerbild von niemandsland
 
Registriert seit: Aug 2003
Beiträge: 1,679

@ Freddo

Danke!
Die Entscheidungsdatenbank des OVG Lüneburg spuckt dazu folgendes aus:

Aktenzeichen: 1 L 4549/92 Vorinstanz 2 A 2064/92
Gericht: OVG Lüneburg vom 02.07.94

Und hier der Direktlink zu dieser Entscheidung: -EXTERN- LINK: OVG Lüneburg: Feststellung historischer Wegeverbindungen mit einem Metallsuchgerät: Ausgrabungsgenehmigung erforderlich

Auch interessant finde ich diese Entscheidung bzgl. eines Bodendenkmals:

Aktenzeichen: 2 A 166/02
Gericht: VG Braunschweig / Urteil vom 12.03.2003

Auch in diesem Fall ein Direktlink:
-EXTERN- LINK: OVG Lüneburg/Datenbank

Teurer Spaß! Pech gehabt!

Und wer nicht weiß was im NDSchG steht? Hier eine von vielen Quellen:
http://www.hgb44.com/denkmal/gesetz.htm

Schönen Gruß,

-NL-

Geändert von niemandsland (23.10.2005 um 13:13 Uhr).
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Alt 23.10.2005, 16:07   #4
Ganymed
Heerführer

 
Benutzerbild von Ganymed
 
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Erkrath
Beiträge: 1,364

Zitat:
Zitat von niemandsland
@ Freddo

Auch interessant finde ich diese Entscheidung bzgl. eines Bodendenkmals:

Aktenzeichen: 2 A 166/02
Gericht: VG Braunschweig / Urteil vom 12.03.2003

Auch in diesem Fall ein Direktlink:
-EXTERN- LINK: OVG Lüneburg/Datenbank

Teurer Spaß! Pech gehabt!


Schönen Gruß,

-NL-
Erstmal vorweg:Ich bin kein "Sucher" und will hier auch keine politische DIskussion anzetteln,aber wenn ich mir das Urteil ansehe und es richtig verstanden habe,dann streuben sich mir die Nackenhaare,sorry.
Ich meine,nix gegen alte verrostete Schwerter und Pferdeknochen oder Bodendenkmäler,aber unsere Gesetzgebung und vorallem Behörden sind für den Ar...
Beispiel:
Nur mal angenommen ich spare auf ein Grundstück und ein Häusschen,endlich hab ich die Kohle zusammen und auch was geeignetes gefunden.
Die Hütte ist ein bisschen klein und die Omma will auch noch einziehen mit Rollstuhlgarage,also ist anbauen angesagt.
Spaten inne Hand und losgehts,doch was das? Ein altes Schwert in 1m Tiefe.
Wat nu?Behalt ich dat Ding und melde es nicht,lauf ich Gefahr das mir irgendwann mal ne Anzeige droht weils einer gesehen hat.
Melde ich den Fund als anständiger Bürger,dann is die Kacke am dampfen.
Denkmalbehörde taucht auf,die graben in "meinem"Garten und finden jede Menge Zeuchs.
Also wird schnell daraus ein Bodendenkmal und nix is mit Rollstuhlgarage fürde Omma.
Wie endet dann sowas?Mit viel Kosten für den Besitzer?Verlust von Geld,weil er seinen Garten nicht mehr nutzen kann/darf e.t.c?
Also was ich sagen will:Wenn ich was auf "meinem"Grundstück finde,egal was,dann sollte ich auch entscheiden dürfen was gemacht wird und was nicht,egal ob geschichtlich relevant oder nicht.
Wofür hab ich mir denn Eigentum angeschafft,wenn der Staat seine Finger drin hat,dann braucht man kein Eigentum.
Oder hab ich da was falsch verstanden?
__________________
Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

Geändert von Ganymed (23.10.2005 um 16:10 Uhr).
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