Hallo zusammen,
Samstag, 19.5.2007 in der Ludwigsburger Zeitung ein Artikel über die Raubgräber in BW, darunter besonders im Landkreis Ludwigsburg.
Simone Stork, Leiterin des Keltenmuseums Hochdorf, erinnert sich noch gut an einen Zwischenfall, der knapp ein Jahr her ist. Ein Mann sei zu ihr gekommen, in der Hand eine Plastiktüte. Er wäre Kelten-Spezialist und wolle nun seinen Dachboden etwas entrümpeln. In der Tüte fand Stork nicht nur keltische Bodenfunde, sondern auch Stücke aus der Biedermeier- u. Bronzezeit. Einem echten Spezialisten wäre das aufgefallen, meinte Stork. Sie glaubte, der Mann sein kein Räubgräber, sondern lediglich ein Käufer gewesen. Stork schrieb das Autokennzeichen auf und gab es weiter an das Denkmalamt. Für Ingo Stork vom Referat für Denkmalpflege am Regierungspräsidium Stuttgart sind solche Vorfälle fast an der Tagesordnung. Es vergeht keine Woche, in der wir es nicht mit Raubgrabungen und Fundunterschlagung zu tun haben. Dann kommt viel bla bla.... Weiter gehts..
Wolfgang Schönleber ist beim LKA zuständig für Kunst und Antiquitäten. Er schätzt, dass es in D etwa 1000 prof. Raubgräber gibt - von den zigtausend Hobby-Schatzsuchern ganz zu schweigen. Bereits das Suchen nach archäologischen Funden, meist mit Sonden, ist strafbar. Zumal es sich bei Raubgrabungen um Unterschlagungen zum Nachteil des Landes handelt.
Denn ein Paragraf im Denkmalschutzgesetz von BW besagt, wenn der Eigentümer eines lang verborgenen, beweglichen Kulturdenkmals nicht mehr ausfindig gemacht werden kann, wird der Fund Eigentum des Landes.
Also geht man weiter gegen die Jungs mit der Sonde vor.
Gruß Fozzy
Samstag, 19.5.2007 in der Ludwigsburger Zeitung ein Artikel über die Raubgräber in BW, darunter besonders im Landkreis Ludwigsburg.
Simone Stork, Leiterin des Keltenmuseums Hochdorf, erinnert sich noch gut an einen Zwischenfall, der knapp ein Jahr her ist. Ein Mann sei zu ihr gekommen, in der Hand eine Plastiktüte. Er wäre Kelten-Spezialist und wolle nun seinen Dachboden etwas entrümpeln. In der Tüte fand Stork nicht nur keltische Bodenfunde, sondern auch Stücke aus der Biedermeier- u. Bronzezeit. Einem echten Spezialisten wäre das aufgefallen, meinte Stork. Sie glaubte, der Mann sein kein Räubgräber, sondern lediglich ein Käufer gewesen. Stork schrieb das Autokennzeichen auf und gab es weiter an das Denkmalamt. Für Ingo Stork vom Referat für Denkmalpflege am Regierungspräsidium Stuttgart sind solche Vorfälle fast an der Tagesordnung. Es vergeht keine Woche, in der wir es nicht mit Raubgrabungen und Fundunterschlagung zu tun haben. Dann kommt viel bla bla.... Weiter gehts..
Wolfgang Schönleber ist beim LKA zuständig für Kunst und Antiquitäten. Er schätzt, dass es in D etwa 1000 prof. Raubgräber gibt - von den zigtausend Hobby-Schatzsuchern ganz zu schweigen. Bereits das Suchen nach archäologischen Funden, meist mit Sonden, ist strafbar. Zumal es sich bei Raubgrabungen um Unterschlagungen zum Nachteil des Landes handelt.
Denn ein Paragraf im Denkmalschutzgesetz von BW besagt, wenn der Eigentümer eines lang verborgenen, beweglichen Kulturdenkmals nicht mehr ausfindig gemacht werden kann, wird der Fund Eigentum des Landes.
Also geht man weiter gegen die Jungs mit der Sonde vor.

Gruß Fozzy
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