Regelfrage

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  • Sebi
    Ratsherr


    • 23.08.2008
    • 201
    • Allgäu
    • Rutus Draco

    #1

    Regelfrage

    Hallo Leute,
    Ich will mich schon seit längerer Zeit mit dem Thema Rechtslage für Sondler in Bayern auseinandersetzten, doch um so mehr ich lese,
    was man in Bayern nun als Sondler alles machen darf und was nicht, umso verwirrter werde ich...
    Könntet ihr mir mal weiterhelfen,
    wo man jetzt garantiert in Bayern immer
    ( auch ohne Genemigung) suchen darf und wo nicht?
    Vielen dank schon einmal im voraus,
    MFG Sebastian
    "carpe diem"
    "nütze den Tag"
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25931
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2


    ... ohne Genehmigung suchst Du nirgends!

    Es ist IMMER die Erlaubnis des jew. Grundstückseigentümers erforderlich.
    Betonung liegt auf "immer" ...

    Ob Du eine auf dem Denkmalschutzgesetz basierende Genehmigung der Denkmalbehörde brauchst, richtet sich nach dem Suchgebiet.
    U.U. könntest Du damit sogar auf nem eingetragenen Bodendenkmal suchen - aber das ist abhängig vom genehmigenden Amt.
    Ansonsten hat ein Sucher auf Boden- und Kulturdenkmalen nichts zu suchen.
    ... gleich daran anschließend kommt dann die Meldepflicht, so man etwas historisch Relevantes gefunden hat. Aber da ist man in Bayern Finderlohnmäßig eh ein wenig besser dran als in den meisten anderen Bundesländern.

    So schwer ist das eigentlich nicht.
    Da gibt es etliche Threads in diesem Forum

    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

    Kommentar

    • Sebi
      Ratsherr


      • 23.08.2008
      • 201
      • Allgäu
      • Rutus Draco

      #3
      Gut, das mit den Genemigungen von den Bauern (oder halt Eigentümern) war mir schon klar ich dachte an die Genemigung der Denkmalschutzbehörde...
      Wie ist es denn, wenn man zum Beispiel auf einem öffentlichen Weg suchen will? Dort kann man ja unmöglich jeden Eigentümer fragen (besonders, wenn jedem nur ein paar Meter gehören...)
      Danke im voraus,
      mfg Sebastian
      "carpe diem"
      "nütze den Tag"

      Kommentar

      • Erdspiegel
        Heerführer


        • 16.07.2008
        • 7038
        • zwischen Schutt & Scherben
        • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

        #4
        Hier kannst Du auch etwas nachlesen,zudem der Typ auch Bayer ist:

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