WEM gehören alte U-Anlagen, Höhlen, Bergwerksstollen??

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  • ghostwriter
    Moderator

    • 24.09.2003
    • 12048
    • Großherzogtum Baden
    • Suchnadeln

    #1

    WEM gehören alte U-Anlagen, Höhlen, Bergwerksstollen??

    mal 'ne allgemeine frage:

    "wie sieht es eigentlich mit den besitzverhältnissen
    alter bergwerke aus?"
    "wem gehören 250 (+/-) jahre alte stillgelegte
    stollen und bergwerke?"

    ich danke euch

    ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
    … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

    dr. koch - "1984"
    😲
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25924
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2
    Hi.

    ... ich hab diese interessante Zwischenfrage mal aus einer anderen Diskussion abgetrennt

    Gruß
    jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

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    • Deistergeist
      Moderator

      • 24.11.2002
      • 19523
      • Barsinghausen am Deister

      #3
      Ach.
      Dann kann der Admin da bestimmt auch etwas kluges zu schreiben.

      Glückauf!
      "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25924
        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

        #4

        ... der hat grad anderes zu tun ...

        irgendwo hier im Forum haben wir das Thema schon mal.

        kann bis jetzt nur sagen, daß z.B. bei der Rückübertragung des Himmelberges das Eigentum an den U-Anlagen drunter auch auf den Eigentümer übergegangen ist.
        NUTZEN darf er es aber nicht. (ob den Pilzzuchtanteil auch nicht, kann ich grad nicht sagen)
        Aber die aufgelassenen bzw. gesprengten Anlagen hat er zu sichern gegen unbefugtes Betreten.
        Andere kommen da also auch nicht dran.

        das betrifft nun Dinge, die vom (Privat)-Gelände aus zu erreichen sind.
        Wie das nun mit Anlagen ist, die das Gelände nur unterqueren, ist wohl anders. Da geht´s um evtl. Ausbeuterechte etc.

        => das hat ja auch mit Pflichten zu tun, siehe Bergschäden im Rheinland, Schiefergebirge etc. Da gibt´s ja so etwas wie ein Bergamt etc.

        Mein Privatgrund gehört mir ja auch nicht bis zum Erdmittelpunkt (normalerweise UK Fundament bzw. ca. 2 m Tiefe)- und nach oben im Normalfall nur bis zum First bzw. der höchsten Baumkrone.
        ... die Anschaffung einer Flak zur Herstellung von Ruhe und Ordnung über dem Himmelbett ist also unnötig ...

        Später mal mehr
        jörg
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

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        • Deistergeist
          Moderator

          • 24.11.2002
          • 19523
          • Barsinghausen am Deister

          #5


          Das meinst du.


          Schwere Kost. Der Experte deutet das gut an.


          Glückauf! Thomas
          "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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          • ghostwriter
            Moderator

            • 24.09.2003
            • 12048
            • Großherzogtum Baden
            • Suchnadeln

            #6
            Zitat von Sorgnix
            ... ich hab diese interessante Zwischenfrage mal aus einer anderen Diskussion abgetrennt

            ...
            @jörg (): danke dafür!!
            auch für die erweiterung auf höhlen und u-anlagen ...

            hätte ich selbst nicht besser machen können?
            die idee kam mir nämlich erst viel später ...

            werde mal die suchfunktion (weiter) bemühen ...
            und auf weitere antworten hoffen!?

            ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
            … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

            dr. koch - "1984"
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            • Zappo
              Heerführer


              • 28.04.2006
              • 2428
              • Baden

              #7
              Zitat von Sorgnix
              ….Mein Privatgrund gehört mir ja auch nicht bis zum Erdmittelpunkt ….
              Ich kann nur dazu beitragen, daß unsere Führerin, die uns vor einigen Jahren durch die Unterwelt von Oppenheim führte, uns das als relativ kompliziert schilderte, wenn so nach und nach unter jedem Haus teilweise kreuz und quer und unter- und übereinander liegende Gänge auftauchen, die zu Privatkellern führen. Von denen jeder irgendwo, aber sicher nicht unter dem eigenen Haus liegt - oft nichtmal unter dem selben Straßenzug oder Quartier. Und schon garnicht in der selben Höhenlage.

              Ich glaube, die führen mittlerweile ein dreidimensionales Kataster Aber Polizeiautos fallen wohl nicht mehr rein.

              Gruß Zappo

              A nearby town from where I live is reestablishing it's historic underground for tourism. I thought it's worth checking out and we were not ...

              Unter der Altstadt von Oppenheim am Rhein zieht sich ein System von Kellern und Tunnels entlang - auf bis zu sechs Stockwerken, 30 Kilometer lang. Es ist eine Dauerbaustelle unter Tage und ein historisches Kleinod.

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              • ghostwriter
                Moderator

                • 24.09.2003
                • 12048
                • Großherzogtum Baden
                • Suchnadeln

                #8
                @thomas: der thread ist interessant!? danke für's finden!!

                ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
                … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

                dr. koch - "1984"
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                • Deistergeist
                  Moderator

                  • 24.11.2002
                  • 19523
                  • Barsinghausen am Deister

                  #9
                  Nun, ein Keller ist keine Höhle. Ein Tunnel wird kein Stollen, andere Gesetze und Vorschriften. Und wenn eine U-Verlagerung in einem Bergwerk angelegt wurde...
                  Hilfreich ist es ohne Zweifel, den Eingangsbereich unter Kontrolle zu haben.

                  Zum Thema Höhle ist das hier vielleicht interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Goetz-H%C3%B6hle
                  Zitat: Das deutsche Bergrecht schreibt vor, dass eine untertägige Schauhöhle nur genutzt werden darf, wenn der Eigentümer des darüber befindlichen Grundstücks damit einverstanden ist. Die Übertagefläche der Goetz-Höhle, die sich ebenfalls im Besitz der Erbengemeinschaft befand, beträgt etwa 21.000 Quadratmeter.

                  Höhle mit Gaststätte: http://www.fhkf.de/hoehlen/hoehle-ohne-namen/



                  Unser Besucherbergwerk haben wir von der Preussag bekommen. Das Unternehmen hat bis 1960 im Deister Steinkohle gewonnen. Und musste von den Grundstückseigentümern das Recht zur Kohlegewinnung abkaufen...Königreich Hannover halt!


                  Glückauf!
                  "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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                  • ghostwriter
                    Moderator

                    • 24.09.2003
                    • 12048
                    • Großherzogtum Baden
                    • Suchnadeln

                    #10
                    bergwerkseigentum
                    bergrecht
                    bundesberggesetz (nachtrag)

                    wohl eher für betreiber von interesse!?
                    Zuletzt geändert von ghostwriter; 03.03.2015, 22:29. Grund: nachtrag

                    ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
                    … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

                    dr. koch - "1984"
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                    • Deistergeist
                      Moderator

                      • 24.11.2002
                      • 19523
                      • Barsinghausen am Deister

                      #11
                      Anweisungen der Mitarbeiter vom Bergamt sollte man Folge leisten, sagte mir ein Oberbergrat bei einer gemeinsamen Befahrung. Der übrigens sehr kompetent und freundlich ist. Allerdings nicht in Niedersachsen tätig...

                      Ich schreib einfach mal, was ich denke:

                      Höhle
                      Kein Problem, der Eingang sollte halt erreichbar sein OHNE unbefugtes Betreten von Privatbesitz.

                      U-Verlagerung
                      Eventuell Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Grundstücksbesitzer oder aktuelle Nutzer(z. B. Steinbruchbetrieb) als Ansprechpartner.

                      Bergwerksbetrieb
                      Aktiv, dann besser freundlich fragen. Verlassen, aber vom ehemaligen Betreiber gesichert...ungünstig. Verlassen und kein ehemaliger Betreiber bekannt...dann übernimmt der Grundstücksbesitzer die Verantwortung für die Sicherung(oder auch nicht). Man kann von interessanten Fällen lesen, wenn man in alten Akten schmökert.


                      Glückauf! Thomas
                      "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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                      • Matthias45
                        Heerführer


                        • 28.10.2004
                        • 4300
                        • Damme, Niedersachsen
                        • MD3009, Der Schrottfinder..

                        #12
                        Deswegen sind wir immer im Schutze der Dunkelheit unterwegs.
                        Glück Auf!
                        Matthias

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                        • ghostwriter
                          Moderator

                          • 24.09.2003
                          • 12048
                          • Großherzogtum Baden
                          • Suchnadeln

                          #13
                          hab' weitergestöbert und folgendes gefunden:

                          zitat:

                          "Zuständigkeiten für Althohlräume

                          In Baden-Württemberg gibt es ca. 2000 künstliche Hohlräume aus stillgelegten Bergwerken sowie künstlich unter Tage errichteten und nicht mehr genutzten baulichen Anlagen, wie Luftschutzstollen, ehemalige militärische Objekte und tiefe Bohrlöcher. Die Gefährdung der Tagesoberfläche durch die Existenz derartiger unterirdischer Einrichtungen nimmt mit derem Alter zu. Dem LGRB wurde deshalb die polizeirechtliche Zuständigkeit für die Kontrolle und Entscheidung über mögliche Gefahrenabwehrmaßnahmen übertragen."


                          quelle

                          aber wieder nix zu besitzverhältnissen!?
                          Zuletzt geändert von ghostwriter; 13.03.2019, 22:13.

                          ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
                          … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

                          dr. koch - "1984"
                          😲

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                            • 03.08.2011
                            • 622
                            • Ba-Wü

                            #14
                            Schlussendlich ist immer noch der Grundeigentümer bzw. der Eintrag im Grundbuch massgebend.

                            Glückauf!

                            Biblio

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                            • Deistergeist
                              Moderator

                              • 24.11.2002
                              • 19523
                              • Barsinghausen am Deister

                              #15
                              Spätesten wenn mit dem Abbau von Bodenschätzen begonnen wird, ist das Bergamt an Bord. Auch bei Besucherbergwerken, die ja Einnahmen erzielen.

                              Besitzer, das ist ja etwas problematisch. Wer will ein ausgeerztes Bergwerk behalten, oder wer will es kaufen? Wenn es gesichert wurde, will der letzte Betreiber vermutlich möglichst wenig damit zu haben.

                              Auch Luftschutzstolln sind nur in schlechten Zeiten begehrt, im Frieden will da auch keiner was mit zu tun haben. Und wenn sie auf Befehl des Staates angelegt wurden, dieser Staat aber inzwischen nicht mehr existiert? Ist das dann ein staatliches Bauwerk unter meinem Privateigentum?



                              Glückauf!
                              Zuletzt geändert von Deistergeist; 06.10.2024, 20:55.
                              "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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