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Umfrageergebnis anzeigen: Wie lautet das Urteil der Berufungsverhandlung?
Volle Bestätigung des Urteils der 1. Verhandlung - Schuldig der Unterschlagung 36 63.16%
Schuldig der Unterschlagung - aber Minderung des Strafmaßes 18 31.58%
Freispruch - "Kassierung" des Urteils der 1. Verhandlung 3 5.26%
Teilnehmer: 57. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 12.01.2016, 20:41   #1
Sorgnix
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Barbarenschatz reloaded - Das Debakel zu Speyer => die 2. Runde ...

.

Barbarenschatz reloaded ...


Zitat:
Hiermit gebe ich offiziell meinen Termin bekannt, zum Berufungsverfahren,
im Zusammenhang mit dem Barbarenschatz von Rülzheim.
Bei meinem Verfahren geht es um die angebliche Unterschlagung.

Der offizielle Beginn ist am 25.01.2016 um 9:15.

Die Adresse lautet:
Landgericht Frankenthal in 67227 Frankenthal - Bahnhofstraße 33, Sitzungssaal 3 / EG.

Über euer erscheinen wäre ich sehr erfreut.
.

Es geht wieder los!!
Die zweite Runde steht an.


Die Einladung zur Teilnahme nehme ich dankend an!
(so keine Termine dazwischen kommen ...)
Mal sehen, wen man vor Ort so alles wieder trifft.


Machen wir also wieder eine Umfrage draus,
hier etwas spät, anderswo war man schneller.
und da, wo vor einem Jahr der meiste Wind gemacht wurde,
da herrscht heute die totale Flaute. (auch eine Form von Einsicht ...)


So.
Der Angeklagte wollte sich mit dem erstinstanzlichen Urteil nicht abfinden,
ging in Berufung. Mit Verstärkung an der Anwaltsfront. Jetzt hat er Zwei ...


Wird das Einfluß auf das Urteil haben?

Kommen da - wie angedeutet - "Sensationen" ans Licht?
Gar die Wahrheit?? ( ... die allerdings zu den Aussagen des ersten Termins passen sollte ...)


Wer sich nochmal "kurz" einlesen möchte, der tue dies hier:


=> Barbarenschatz - Gerichtsurteil - Sekt oder Selters??
(die seinerzeitige Umfrage zum Urteil VOR dem 1. Prozeß)


=> Das Debakel zu Speyer - und für wen es eins wurde ... - DAS Urteil zum Barbarenschatz
(Das Urteil - und die "kleine" Prozeßbeobachtung samt Diskussion, incl. immer wieder nachgereichter Prozeßdetails ...)


=> und das reicht sicher nicht alles, denn es gab noch weitere Threads zum Thema.
Die SuFu einfach mit "Debakel zu Speyer" füttern ...



Zur Erinnerung: Das Urteil vom 25.02.2015
Zitat:
Schuldig der Fundunterschlagung

Urteil: 15 Monate Haft auf Bewährung

3.000,-- € Geldstrafe

… + die Kosten des Verfahrens


HiER nun die erneute Umfrage.
Mit nur drei Antwortmöglichkeiten.


1.

Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils in allen Punkten,
Schuldig der Unterschlagung.
Das Strafmaß bleibt bestehen.
("Schlechter" kann es nicht werden, da nur der Beklagte in Berufung gegangen ist,
nicht die Staatsanwaltschaft)


2.
Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils -aber MINDERUNG des Strafmaßes.
Also immer noch Schuldig der Unterschlagung,
(Minderung, sprich entweder weniger Bewährung - oder geringere Geldstrafe - oder beides gemindert)


3.
Freispruch.
Komplette Rücknahme des Urteils


... Dinge wie "interessiert mich nicht" stehen nicht zur Auswahl.
Es reicht aus, in dem Fall nicht an der Umfrage teilzunehmen.



Nun,
Dann mal los.
Die Umfrage läuft bis zum Vorabend des 25.01., dem Tag der Verhandlung.

Die Umfrage ist "öffentlich", d.h. man kann sehen, wer mit seinem Namen wo gezeichnet hat.

So jemand der Meinung ist, sein "Urteil" im Detail begründen zu müssen, so tue er dies.
Aber bitte im Rahmen der allg. üblich hier verlangten Verhaltensregeln


Gruß
Jörg



P.S.:
=> KEINE Verständnisfragen oder sonstwas hier im Thread
Hier geht es nur um die Umfrage, sprich Stimmabgabe und u.U. um die Begründung der eigenen Wertung.
Stimmabgaben Dritter werden NICHT diskutiert.
Grundlagen lese man bitte in verlinkten Threads.

So es was "zum reden" gibt, nebenher, so tue man dies

=> im zugehörigen Thread im Unterforum "Sondengehen"

Danke!

.
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(Heiner Geißler)
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Alt 12.01.2016, 21:44   #2
Sorgnix
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Fange ich mal an:


Ich habe für 1. gestimmt - das Urteil hat Bestand


Warum?

... ich kann mir nicht vorstellen, daß die im 1. Prozeß vorgebrachten Argumente irgendwie
von Seiten der Verteidiung jetzt entkräftet werden können.
Wenn es da Angriffspunkte gegeben hätte, wäre das schon damals passiert ...

Man mag es nun vielleicht zur neuen Bewertung anstellen, ob ein "Sichtschutz" und anderweitige
Tarnmaßnahmen nun zwangsläufig auch als einer der Belege für eine Unterschlagungsabsicht" gewertet werden,
aber da sehe ich persönlich schwarz.

Ein anderswo geäußertes Verlangen, wenn NFG-Inhaber nur einmal im Jahr "melden" müßten, müßte der Finder
dies ebenso nur am Jahresende machen, halte ich für extremst gewagt ... ( )

Noch dazu sind die neuen Aussagen von denen zu erwarten, die letztmalig die Aussage verweigerten.
Wenn es da "entlastendes" zu berichten gegeben hätte, hätten sie das ja seinerzeit schon tun können.
(egal wie da nun Ausgesagt wird - es ensteht automatisch ein Widerspruch zu vorherigen gemachten
Aussagen. Eine Partei wird dann verlieren ...)


Nun,
... und dann würde ich schwerstens drauf vertrauen, daß seitens der Staatsanwaltschaft da die letzten
11 Monate nicht Däumchen gedreht wurde.

es wurden während der Verhandlung noch massig neue Betätigungsfelder aufgetan.
Seien es Friseurinnen oder Auktionatoren - da gibt es sicher Neues zu berichten.
Und an der Internetfront wurde ja auch eifrig "geliefert" ...
... bislang noch Unerwähntes - wie auch Neues.


Das bringt mich zu der (unverbindlichen) Annahme: Es bleibt beim Schuldspruch und dem Strafmaß vom 25.02.2015


Gruß
Jörg
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Alt 12.01.2016, 21:50   #3
insurgent
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Ich gehe von 2 aus.

Ist meist so. Keiner Seite wird ein "Schaden" zugefügt
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Alt 12.01.2016, 22:12   #4
fleischsalat
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Ich hoffe auf 1, in Anbetracht der Tatsache, wie sich das Verhalten des "Finders" negativ auf das Vertrauensverhältnis zwischen der Archäologie und den Sondengängern ausgewirkt hat. Hierzulande macht und tut man, um das Verhältnis weiterhin zu verbessern und aufzubauen, da kommt ein Torpedo (Oder wie nennt man das auf Pfälzisch) aus dem Süden... .
Für den "Finder" des "Barbarenschatzes" kann es eigentlich nur ein Minus werden: Entweder, das Urteil wird bestätigt, oder: Er hat den Schatz tatsächlich nicht selbst gefunden, wie mancherorts gemunkelt wird und die ganze Zeit gelogen. Bei letzterer Variante hieße das, er hat alle Behörden, Mitsondler und Kunden seines Shops belogen, denn ER ist gar nicht "Barbarenbenny, der große Finder.
Ich bin gespannt.
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Alt 12.01.2016, 22:16   #5
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Zitat:
Zitat von insurgent Beitrag anzeigen
Ich gehe von 2 aus.

Ist meist so. Keiner Seite wird ein "Schaden" zugefügt
Gängige Praxis, wobei ich mir "1" wünschen würde, oder noch härter, weil sich wieder Gerichte mir diesem Idioten, der nix dazugelernt hat, befassen müssen.
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Alt 12.01.2016, 22:23   #6
Ikognito
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Option 1

auch wenn er der Unterschlagung unschuldig sein sollte, gehe ich nicht davon aus, das der/ die Richter(in) das vorhergehende Urteil revidieren wird. Da wurde viel zu viel gelobbyt um noch eine wirkliche Rechtsprechung zu erhalten. Es sei denn es werden neue, noch nicht in der ersten Verhandlung vorgebrachte Entlastungs Zeugen auftreten.

wenn ich die Infos aus den verschiedenen F korrekt wiedergebe, sind 7 Mon. keine Meldung egal für was für einen Fund, keinesfalls als zeitnah zu betrachten und nach meinem Verständnis als Unterschlagung zu bezeichnen.
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Cu Bobo

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Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.‎ Mark Twain (1835-1910)
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Alt 13.01.2016, 17:55   #7
Sparus
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Schwierig, schwierig ...........
Ich habe auf 1) getippt, obwohl ich auch 2) für möglich halte. Eine deutliche Reduzierung der ausgeworfenen Strafe halte ich nur dann für möglich, wenn der Angeklagte die Berufung auf das Strafmaß beschränkt, sich einsichtig und reuevoll zeigt und das alles im Vorfeld in einem Rechtsgespräch mit dem Gericht und der StA "abgeklärt" wird. Die Tat wird damit rechtskräftig und nur noch über das Strafmaß verhandelt.

Ansonsten dürfte das Gericht die ausgeworfene Strafe nur geringfügig abändern, damit es zeigt, dass es sich mit der ganzen Angelegenheit auch innig beschäftigt hat.

"Die Strafe von xx ist schuldangemessen, aber auch ausreichend, um auf den Verurteilten eindringlich einzuwirken......", so in etwa könnte es im Urteil stehen.

Ich war rund 30 Jahre Anwalt mt Schwerpunkt Strafrecht und habe sicherlich im vierstelligen Bereich strafverteidigt. Allerdings habe ich es bis zur letzten Verhandlung nie erlebt, dass -so wie bei Barbara Salesch- ein zufälliger und glaubwürdiger Überraschungszeuge die ganze Verhandlung umgeschmissen hat.

Vielmehr konnte ich erleben, dass Gefälligkeitszeugen ein eigenes Strafverfahren bekamen und mein Mandant noch einen Zuschlag dafür bekam, dass er einen Dritten reingeritten hat und auch noch das Gericht für blöd verkaufen wollte.

Falls es für eine Begründung meiner Entscheidung zu lang ist, könnt Ihr es gern kürzen oder rausnehmen. Manchmal, aber selten, gehts auch mit mir durch.....................Sparus
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Alt 13.01.2016, 18:07   #8
oliver.bohm
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Ich habe auf 1 getippt, auch wenn Lösung 2 eher geeignet wäre , das nicht ähnlich gelagerte Fälle auf immer im Dunkel bleiben.., aus Angst vor Strafen..
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Alt 13.01.2016, 18:16   #9
1_highlander
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Beiträge: 5,055

Da man das Urteil wohl nicht erhöhen kann , habe ich für 1. gestimmt!
__________________
Gruß Carsten

"Es irrt der Mensch, solang`er strebt."
(Goethe Faust I)

Gewinner Fotowettbewerb Mai 2011/April, Mai, Juli, August 2017, Dezember 2018, Oktober 2019, April 2021
Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013/Dezember 2016
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Alt 13.01.2016, 19:20   #10
elcapitan
Heerführer

 
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Ort: Freies Germanien
Beiträge: 2,480

--- Blödsinn komplett entfernt ---

Wer nur des Schwachsinns Willen schreibt,
keine Stimme abgibt, der gehört wohl selber
auf ne Bank ...
... mit Haken und Ösen - zum fixieren ...

Sorgnix - 20:58
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Stichworte
barbarenschatz, debakel, powerdödel, rülzheim, speyer


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