habe ich gefunden gewehrlauf .

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  • Alex001
    Einwanderer


    • 13.04.2013
    • 5
    • Gemünden
    • Garrett

    #1

    habe ich gefunden gewehrlauf .

    Hallo zusammen,
    Was war das für ein Gewehr ?
    Danke im Vorraus.
    Angehängte Dateien
  • insurgent
    Heerführer


    • 26.11.2006
    • 2126
    • schleswig Holstein
    • GMP2

    #2
    Alte Schützenbüchse mit einem Drehblock Verschluss um 1900. Könnte ein Aydt System sein. Büchel wäre auch noch möglich.
    Ist ein Hinterlader und in D WBK pflichtig.
    Mitglied der Detektorengruppe SH

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    • rhaselow1
      Heerführer


      • 13.12.2009
      • 4969
      • meck.pomm.
      • Fisher,F2,F75 Ltd

      #3
      Das war mal nen „Feuerstutzen“...8eckiger Lauf...habe ich auch mal auf unseren alten Schützenplatz gefunden2x und entsorgt,ABV😁Polizei😁....der Besitz ist verboten,Kriegswaffenkontrollgesetz!!!😉Anbei Quelle :Google Bilder:Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: CBA19DD1-C30C-4DE0-A272-44FDBAE1AB85.jpeg
Ansichten: 1
Größe: 73,5 KB
ID: 1719558m.f.g.Rico😁

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      • wobo
        Heerführer


        • 12.03.2013
        • 1192
        • Uelzen

        #4
        Moin
        Zimmerstuzen Kal 4 mm Rand, das Schlagstück war gleichzeitig die Verriegelung für das schwache Patrönchen.
        Der 4 mm Lauf ist in das Waffenrohr eingesetzt und deutlich kürzer als dieser.

        Gruß Wolf

        Kommentar

        • insurgent
          Heerführer


          • 26.11.2006
          • 2126
          • schleswig Holstein
          • GMP2

          #5
          Zitat von rhaselow1
          ...der Besitz ist verboten,Kriegswaffenkontrollgesetz!!!😉Anbei Quelle :Google Bilder:[ATTACH]312537[/ATTACH]m.f.g.Rico😁
          Ist doch keine Kriegswaffe WBK reicht.
          Mitglied der Detektorengruppe SH

          Kommentar

          • rhaselow1
            Heerführer


            • 13.12.2009
            • 4969
            • meck.pomm.
            • Fisher,F2,F75 Ltd

            #6
            Aha...Watt dat nich all gibt...😲🤭😉😁

            Kommentar

            • rhaselow1
              Heerführer


              • 13.12.2009
              • 4969
              • meck.pomm.
              • Fisher,F2,F75 Ltd

              #7
              Naja Deutsche Gesetzte....😲🤡Wie mit nen Metalldetector,der Besitz ist legal alles andere ohne Genehmigung strafbar...Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: 083378ED-946C-45B2-8A28-8E98BA425817.jpeg
Ansichten: 1
Größe: 98,9 KB
ID: 1719559🤭😂👍alles wird gut😁👍

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              • oliver.bohm
                Moderator

                • 20.11.2007
                • 8417
                • Hannover
                • SBL 10

                #8
                Transportier nicht zu Polizei, sondern lass ihn abholen.

                Oft bekommt man eine Strafe, weil du ein Waffe/Waffenteil ohne Erlaubnis transportiert hast..

                Fahr mit einem Foto hin, und klär das vor Ort.

                Alternativ ruf einem Büchsenmacher an, und frage da nach Rat..
                Gruß Olli

                Kommentar

                • ghostwriter
                  Moderator

                  • 24.09.2003
                  • 12048
                  • Großherzogtum Baden
                  • Suchnadeln

                  #9
                  zeigen die bilder den fundzustand??

                  ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
                  … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

                  dr. koch - "1984"
                  😲

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                  • wobo
                    Heerführer


                    • 12.03.2013
                    • 1192
                    • Uelzen

                    #10
                    Zitat von ghostwriter
                    ... fundzustand??
                    Eher nicht, dieses Teil hing sicherlich schon längere Zeit irgendwo als Deko an der Wand,
                    am Bild vom Patronenlager sieht man sehr schön, das Schlagstück/Ausstoßer erst kürzlich bewegt wurden
                    und dort erkennt man auch deutlich den Unterschied zu den aufgearbeiteten äußeren Metallteilen.

                    Gruß Wolf

                    Kommentar

                    • Michael aus G
                      Heerführer

                      • 26.07.2000
                      • 2655
                      • Gera

                      #11
                      Zitat von oliver.bohm
                      Transportier nicht zu Polizei, sondern lass ihn abholen.

                      Fahr mit einem Foto hin, und klär das vor Ort.

                      Alternativ ruf einem Büchsenmacher an, und frage da nach Rat..
                      Ich würd mir nie freiwillig die Bullerei ins Haus holen. Das berechtigt zur Suche ohne Durchsuchungsbeschluß.
                      Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

                      Kommentar

                      • Lucius
                        Heerführer


                        • 04.01.2005
                        • 5787
                        • Annaburg;Sachsen-Anhalt
                        • Viel zu viele

                        #12
                        So, nach der Theorie nun die Praxis:
                        1. wenn du den Plunder behalten willst, frag einen Büchsenmacher, mach dich aber auf Gelächter gefaßt

                        2. wenn nicht, hau das Teil in einen anonymen Schrottcontainer

                        3. überlege nächstes Mal, ob man wirklich alles mit Foto öffentlich im Netz fragen muß.
                        Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
                        P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

                        Kommentar

                        • samson
                          Heerführer

                          • 04.10.2000
                          • 1785
                          • Eich bei Worms
                          • Whites DFX, XP Deus

                          #13
                          Unabhängig von der rechtlichen Seite. Das Teil scheint mal wunderschön verziert gewesen zu sein und mit etwas Aufwand kann man das wieder gut zum Vorschein bringen. Nachdem es legalisiert wurde.

                          Kommentar

                          • Flypaper
                            Ritter


                            • 25.10.2013
                            • 501
                            • Süd-Niedersachsen
                            • GARRETT ACE 250

                            #14
                            Aber kann ein BüMa das wirklich einfach so legalisieren?
                            Dann könnte ja jeder Hans mit einer nicht kompletten echten Waffe zum BüMa und um Entschärfung bitten?

                            Wie kommt das Teil zum BüMa?
                            Und der Besitz vor dem legalisieren ist auch schon strafbar oder nicht?


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                              • 04.05.2017
                              • 1204
                              • MV

                              #15
                              Genau so Flypaper,
                              die Fragen habe ich mir bei den Hinweisen hier auch gestellt.

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