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Rechtliches

 


... under construction ... (noch kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen ...)


Die Aufteilung ist geplant in:

- Einleitung 
- Gesetze (Bergrecht, Privatrecht, Denkmalrecht)
- Linkliste Bergrecht einz. Bundesländer 
- "Supergau" (Unfall, Bergrettung, Kosten) 

(derart umfangreich, daß momentan kein Land in Sicht ...)

 

 

VORAB aber eines:

 ... wer um in eine Anlage einzufahren einen Zaun, ein Tor, eine Tür oder ein Schloß gewaltsam öffnen muß, der begeht kein Kavaliersdelikt!! Wer so etwas tut, der informiere sich vorher, was die Rechtslage zu den Themen "Hausfriedensbruch" und "Einbruch" sagt.

JEDE Anlage, jeder Stollen, jeder Bunker oder jedes alte Haus hat auch einen Eigentümer! Es ist nicht von Nachteil, sich bei diesem eine Erlaubnis für die Betretung zu erfragen.


 
SDE Pressespiegel