Sprengregeln

Sprengregeln Anno 1834

 

  1. Die Räumnadel, insbesondere deren abgerundete Spitze, soll bei jedesmaligen Gebrauche mit Oel bestrichen werden;
  2. wenn die Räumnadel in die gefüllte Patrone gesteckt wird, darf nicht mit dem Fäustel darauf geschlagen werden;
  3. beim ersten und zweiten Bunde des Besatzes soll guter Letten eingestampft und der Besatz nur lose auf die Patrone gebracht werden; jedoch muß der folgende Besatz so viel als möglich fest aufgestampft werden:
  4. sollte das Schwedel nicht hauen, d. h. die Entzündung des Pulvers der Patrone nicht erfolgen, so soll erst nach Verlauf einer halben Stunde der Bergmann wieder nach dem Loche fahren;
  5. Wenn das Loch nach Aufsetzung eines neuen Schwedels auch alsdann noch nicht abgeht, darf der Bergmann nach Verlauf einer halben Stunde dasselbe, in so fern es ein unter sich gebohrtes oder schwebendes ist, mit Wasser aufbohren. Ansteigende oder über sich gebohrte Löcher dagegen sollen, wenn sie nach zweimaliger Auffsetzung des Schwedels nicht abgegangen, niemals von neuem aufgebohrt werden, sondern es soll ein neues Loch neben dem besetzten gebohrt werden;
  6. Der Häuer soll darauf achten, dass er nur eine Befestigungsmasse wählt, welche kein Feuer gibt, also etwa milden Thonschiefer, alten Gibsmörtel, worin kein Sand enthalten ist;
  7. Kein auf des Schwedel gesetztes Männchen soll durch das Grubenlicht angezüdet werden, sondern durch einen Schwefelfaden.

 

Daß das Männchen, wie der Schwefelfaden, der zum Anzünden dient, vorher abgeht, d. h. durchs Licht gezogen seyn müssen, um etwa anhängende Haare u. dgl. Abzusengen, die leicht das Feuer schneller fortleiten, als die Arbeiter sich entfernen können, gehört schon zu den allgemeinen bekannten Vorsichtsmaßregeln. Ausdrücklich vrordnet ist indessen noch, dass wenn mehrere Arbeiter unweit von einander beschäftigt sind, sie sich erinnern sollen, die ertheilten Vorschriften zu befolgen und sollen solche, welche denselben zuwider handeln, ernstlich bestraft werden.

 

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