Tja, das hat seit vielen Jahrzehnten keinen Menschen interessiert. Erstaunlich eigentlich.
"Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Einleitung des umweltschädlichen Grubenwassers und gibt es für diese Genehmigung eine Befristung?"
Diese Frage der GRÜNEN ist eine gute Frage, auf die ich aber keine Antwort habe. Allerdings kenne ich die alten Teiche, mit denen vermutlich früher Grubenwasser (oder anderes Wasser) aufgefangen wurde.
Das wird spannend...besonders wenn die Wärme dem Grubenwasser entzogen wird. Und der Nutzer dieser Wärme dann eventuell neuer Besitzer der Schachtanlage wird.
Glückauf! Thomas
