... ging soeben über den n-tv-Ticker - und im Netz ist´s glatt schon zu finden ... 
Man muß nicht unbedingt die Gebühren zahlen, die durch einen Dialer verusacht wurden ...
In diesem Fall:
... der Sohnemann handelte sich "zufällig" (
) nen Dialer ein
Muttern zog vor den Kadi, kriegte Recht und der Provider ging in die Berufung
die erste Instanz
Hier das BGH-Urteil, daß wohl rechtskräftig werden wird:
die extrem ausführliche Version
... interessant, wie man sich so nen Dialer einhandeln kann ...
VIIEEL zu lesen - aber genau das zeigt einem, wie es vor Gericht so abgeht ...
Gruß
Jörg

Man muß nicht unbedingt die Gebühren zahlen, die durch einen Dialer verusacht wurden ...
In diesem Fall:
... der Sohnemann handelte sich "zufällig" (

Muttern zog vor den Kadi, kriegte Recht und der Provider ging in die Berufung
die erste Instanz
Hier das BGH-Urteil, daß wohl rechtskräftig werden wird:
die extrem ausführliche Version
... interessant, wie man sich so nen Dialer einhandeln kann ...

VIIEEL zu lesen - aber genau das zeigt einem, wie es vor Gericht so abgeht ...
Gruß
Jörg