Meine seit 10 Jahren geträumte Idee ist das jeder Antikensucher so behandelt wird wie ein Scherbenleser, und alle anderen, bspw. WK II Sucher ihre Funde, so sie denn wirklich mal antik sind abgeben können ohne Probleme zu bekommen...
Zusammenarbeit mit dem LDA
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Harry
Da ist was dran... Zustände wie in England sind zwar einerseits schön, andererseits, wer wollte in Gruppen von 20, 30 oder mehr Mann übers Feld hetzen...
Meine seit 10 Jahren geträumte Idee ist das jeder Antikensucher so behandelt wird wie ein Scherbenleser, und alle anderen, bspw. WK II Sucher ihre Funde, so sie denn wirklich mal antik sind abgeben können ohne Probleme zu bekommen... -
Lieber André,
zunächst einmal hat es mich sehr gefreut, hier auch einmal die Stellungnahme eines Archäologen zu lesen. Du hast in diesem Forum anscheinend schon früher Beiträge geleistet, das wir mir jedoch nicht bewußt. Mit entsprechendem Interesse habe ich Deinen Artikel gelesen. Sogar zweifach. Aber ach, wie groß war meine Enttäuschung! Leider fand ich darin nicht den geringste Information darüber, was die Archäologen zu geben bereit sind. Deine Ausführungen betrafen nicht das Thema 'Zusammenarbeit wischen Archäologen und Sondengängern' sondern das Thema 'Warum sich die Sondengänger der Kontrolle der Archäologen unterwerfen sollten'. Diese Frage beantwortest Du mit "Weil sie es aufgrund der Rechtslage müssen!". Da ist also von Zusammenarbeit nicht die Rede, denn diese ist ja etwas Freiwilliges. Schade!
Und..in der Praxis MÜSSEN Sondengänger weitaus weniger, als es die Archäologen gerne hätten. Gibt es nicht auch irgendwo Archäologen bzw. Denkmalsschützer mit Augenmaß, die erkennen, daß man mit Überzeugung weiter kommt als mit Strafandrohung? Wäre das nicht für Euch ein Grund für die Zusammenarbeit mit uns?
(Falls Deiner Meinung nach die Archäologen bzw. Denkmalsschützer doch bereit wären, etwas zu geben, laß es mich bitte wissen. Entweder per Mail oder, noch besser, hier.)
Nachfolgend nehme ich kritisch Stellung zu einigen Deiner Ausführungen. Das erscheint mir notwendig, damit (unerfahrene) Leser sie besser einordnen können.
Du sitzt anscheinend in Luxemburg. Die Rechtslage dort kenne ich nicht. Für den in Deutschland wohnenden Leser möchte ich anmerken, daß Deine Schilderung der Rechtslage für zumindest große Teile Deutschlands unzutreffend ist. In Bayern (vermutlich aber nicht nur dort) kommt niemand wegen eines Verstoßes gegen das Denkmalschutzgesetz in das Gefängnis. (Mit dieser Art von Übertreibung diskreditiert ihr Euch, zumindest bei mir.) Es ist eine mit Geldbuße bewehrte Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Aussagen wie "Wenn es sich dann zufälligerweise um eine hinlänglich bekannte archäologische Fundstelle sprich Bodendenkmal handelt, dann steht er schon mit einem Fuß im Gefängnis." sind für Bayern unzutreffend.
Das 98% der von Sondengängern gefundenen Gegenstände von Bodendenkmälern stammen, ist ebenfalls unzutreffend. Das könnte aber auch daran liegen, daß in Deinem Land 'Bodendenkmal' anders definiert wird als in Bayern. In Bayern stammen sie 'in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit'.
Weiterhin schreibst Du "Selbst wenn man hierzulande seinen Detektor nur ziellos über die Felder schwingt, kommt man sehr schnell in Kontakt bzw. Konflikt mit dem Denkmalschutz, da in einigen Gegenden die Römervillen knapp 600 Meter auseinander liegen." Es freut mich, wenn Luxemburg so mit Altertümern gesegnet ist. Bei uns sind die nicht so dicht gesäht. Ich für meinen Teil erachte es als ziemlich unwahrscheinlich, zufällig unbemerkt in eines hineinzugeraten. Wenn sie wirklich so dicht lägen..dann wären sie nicht mehr so schützenswert. Oder?
2 Monate vor dem Kauf meines (ersten) Detektors begann ich Suchgenehmigungne zu beantragen. Das war Mitte August 2000. Jetzt muß ich sagen: Ich mag Denkmäler und würde sie nicht schädigen. Zunächst mochte ich daher auch die Denkmalsschützer (als ich noch nie mit ihnen zu tun hatte). Mittlerweile ist diese Zuneigung sehr stark abgekühlt, weil ich den Eindruck habe, von den meisten (nicht allen!) Denkmalschützern nicht fair behandelt zu werden. Vor allen Dingen stören mich die z.T. lächerlichen Übertreibungen. Im Laufe der Zeit ist meine Bereitschaft zu Zusammenarbeit mit dem LDA daher immer geringer geworden.
Viele Grüße Rabbit
Kommentar
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Harry
Huah.... hab ichg das eben geschrieben?? Nee... könnte aber alles genau so von mir sein...
Was Rabbit schreibt ist haargenau das, was ich seit 10 Jahren mitmache. Die Geschichte mit der Genehmigung und der Mythosklage ist hinlänglich bekannt, aber gutes Beispiel. Es wird Konstruktivität gefordert. Aber was nutzt mir das wenn keiner da ist dem ich sie ANBIETEN kann?
Die meisten Archäologen, die ich kenne, sagen "hintenrum" "Sondenengehen? Ja iss OK, wenn man es einigermassen in Bahnen kriegt nix einzuwenden". OFFEN sagt es keiner, weil es drei oder vier Obermotze gibt, vor denen man schlicht ANGST hat. Da stellt sich mir schon als erstes die Frage, was ist das für eine Wissenschaft wo man seine Meinung nicht offen sagen kann. Geschweige denn das sich auch nur EINER dieser Archäologen (auch du Andre) dazu bereit erklärt, diese Konstruktivität AKTIV in irgendeiner Form entgegenzunehmen. Auch hier wieder überall Angst vor Kollegenschelte und Nachteilen.
Und solange wie also niemand bereit ist, meinetwegen einen runden Tisch zu bilden, solange werde ich mich ganz einfach an unsere Gesetze und mein Verständnis für die "Gegenseite" in Grenzen halten! Es wird hier immer wieder übersehen, das die Gesetzeslage (und was anderes interessiert erst mal primär nicht) eindeutig FÜR UNS ist. WENN Leute lieber mit Genehmigung suchen würden, dann IST das bereits ein erhebliches Entgegenkommen!
Also nochmals, damit da keine Missverständnisse aufkommen: Es gibt wenig, was mir lieber wäre als ein Archäologe für jedes Bundesland; Ansprechpartner für Sondengänger, dem Funde vorgelegt werden können, der Tipps geben kann etc. Eine Genehmigung die mir ermöglicht mein Hobby auszuüben UND hilfreich zu sein. Aber ich bin NICHT bereit, dafür meine Seele zu verkaufen, siehe die Artikeldiskussion.Kommentar
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Juergi
Hallo Freunde und Feldbegeher.
Nach dem ich hier nun einige Beiträge gelesen habe,muss ich eins sagen.
Manche Archälogen und Ämter sollten sich ein beispiel an NRW nehmen.
In NRW klappt alles hervorragend man hat so gut wie keine Probleme,liegt es vielleicht daran das wir hier in NRW im Jahr 2000 leben.
Was ich so mitbekommen habe scheinen manche Bundesländer noch in den 50-60er jahren zu leben.
Es wird zeit das sie sich auf den neusten stand konzentrieren.
Gruss Juergi
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Lieber Rabbit,
Als ich in meinem Posting "…steht man schon mit einem Fuß im Gefängnis" geschrieben habe, hätte ich ein Smilie einfügen müssen. Hierzulande (in Luxemburg) ist nämlich noch niemand wegen Sondengängerei gerichtlich belangt worden! Desweiteren trete ich in der Regel nicht für eine Strafverfolgung von Sondengängern ein, die sich in Sachen Denkmalschutz nicht ganz korrekt verhalten haben, sondern für Nachsicht und Überzeugungsarbeit. Ich bin übrigens ein eifriger Verfechter der Sondengängerei unter den Archäologen, kein Gegner!
Was das Denkmalschutzgesetz in Luxemburg angeht (Gesetz von 1983), so kann ein Verstoß mit zwischen 2501,- (= 120,- DM) bis zu 30.000.000,- (= 1.500.000,- DM) und einer Gefängnisstrafe von 8 Tagen bis zu 6 Monaten geahndet werden. Bei Wiederholung kann die Strafe verdoppelt werden. Dem kannst du entnehmen, daß ein Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz in Luxemburg kein Kavaliersdelikt ist…
Wie du richtig bemerkt hast, haben die LDÄ auch Pflichten. Auf die Plichten der Archäologen gegenüber den Sondengängern hat Jens Christian Moesgaard vom königl. Münzkabinett in Kopenhagen in einem Artikel pro Sondengänger noch kürzlich hingewiesen. Die wichtigste Aufgabe ist die permanente Betreuung der Sammler, ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegern, ehrenamtlichen archäologischen Mitarbeiter und Sondengänger. Zur Information: In Luxemburg sind die besten archäologischen Mitarbeiter des Museums fast zur Hälfte Sondengänger oder Sondenbesitzer. Es ist die Aufgabe der LDÄ, den angehenden Sammlern und Sondengängern die Belange des Denkmalschutzes nahe zu bringen. Die wichtigste Aufgabe der LDÄ ist es, den Sondengängern zu zeigen, wie sie ihre Sammlung von Fundobjekten (= mobilen Bodendenkmälern, für welche die LDÄ zuständig sind) korrekt anzulegen und zu führen haben (mit genauer Fundortangabe). Viele LDÄ haben aus Zeit- oder Personalmangel oder gar aus Sturheit und Engstirnigkeit diese Pflichten sträflich vernachlässigt. Der Nutzen liegt auf beiden Seiten: Eine korrekt geführte Sammlung ist von eindeutig größerem wissenschaftlichen Wert als eine Sammlung ohne genauen Fundortangaben. Eine Sammlung von Fundobjekten ohne den Vermerk des genauen Fundortes ist auch so recht wertlos (in DM). Für eine solche Sammlung würde ein Museum kaum Geld bieten.
Die Fundmeldungen der Sondengänger tragen allgemein sehr viel zur Kenntnis sowohl der bekannten wie auch der bis zur Fundmeldung noch unbekannten Fundstellen dar. Bereits oft haben ihre Meldungen geholfen, durch Bauvorhaben bedrohte Bodendenkmäler zu retten. Sondengänger sind keine schlechteren archäologischen Mitarbeiter als sogenannte "Scherbenleser", d. h. Hobbysucher ohne Metalldetektor. Sie stellen wichtige Helfer für die unterbesetzten Denkmalämter dar. Es ist ausgesprochen dumm, aus welchen Gründen auch immer, auf die Zusammenarbeit mit den Sondengängern zu verzichten!
Zitat Rabbit: <Ich für meinen Teil erachte es als ziemlich unwahrscheinlich, zufällig unbemerkt in eines hineinzugeraten. Wenn sie wirklich so dicht lägen..dann wären sie nicht mehr so schützenswert. Oder?> Zitat Ende.
- Rabbit, obwohl ich Bayern nicht besonders kenne, würde ich trotzdem wetten, daß man dort bei zielloser Suche auch sehr schnell auf archäologisch relevante Fundstellen stossen kann/wird! Jede Fundstelle stellt einen Mosaikstein unserer Vergangenheit dar. Umso mehr Steine man hat, umso ein umfassenderes Bild erhält man von unserer Vergangenheit. Auch scheinbar unwichtige römische Fundstellen bieten so manche unerwartete Informationen. Da man nicht durch das Erdreich blicken kann (oder nur ganz begrenzt mit geophysikalischen Messungen), weiß man von vorne herein nicht, ob die archäologische Fundstelle wichtig ist oder nicht. Deshalb genießen prinzipill alle Bodendenkmäler einen gesetzlichen Schutz. Offensichtlich wichtigere Bodendenkmälern werden zusätzlich als Denkmal klassiert oder auf eine Liste von besonders schützenswerten Denkmälern gesetzt. So weit zu dem was schützenswert ist oder nicht.
Freundliche Grüße nach Bayern und gut Fund im Jahr 2001,
André
Kommentar
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Hallo Harry,
Du wunderst dich, weshalb kein Archäologe sich konstruktiv auf Seiten der Sondengänger engagiert, mich inbegriffen. Es ist nicht wegen einer möglichen Kollegenschelte, die hat es bereits gegeben. Mit meinem Online Artikel habe ich mich bereits weit aus dem Fenster gelehnt und stehe auch heute noch voll zu dem, was ich vor ein paar Jahren geschrieben habe. Es ist nicht die Aufgabe eines Luxemburger Archäologen, sich in die Arbeit der Kollegen in Deutschland, Frankreich oder Belgien einzumischen. Dennoch erlaube ich mir, von Zeit zu Zeit eine persönliche (nicht amtliche) Stellungnahme über die Zustände im Ausland abzugeben, selbst wenn die anecken sollte.
Harry, ein Grund, weshalb ich mich nicht offiziell auf Seiten der deutschen Sondengängerseite engagieren will, ist das Trauerspiel (das Gestreite, die persönlichen Beleidigungen, das z.T. unsachliche Diskutieren, die Polemik,…), das die verschiedenen "Sondengängervertreter" (du inbegriffen) in den vergangenen drei Jahren in den verschiedenen Schatzsucherforen/seiten und neulich im AiD Forum geboten haben. Es zeugt von großer Unreife und Unseriosität! Ich habe dich bereits desöfteren in Emails darauf hingewiesen. Der Umgangston hat sich zumindest ein bißchen gebessert seit man in den Foren nicht mehr anonym posten kann. Archäologen sind Wissenschaftler und sind normalerweise offen für anständig und korrekt vorgebrachte sachliche Argumente. Wenn allerdings jemand unsachlich oder polemisch daherkommt, wie du es desöfteren tust, dann ist es nicht verwunderlich, daß die Archäologen mit Ablehnung reagieren. So weit zu dem Thema.
Ich bin erfreut, daß es in der BRD auf Sondengängerseite positive Ansatzpunkte in Sachen Suchschein gibt, zumindest in verschiedenen Bundesländern(NRW). Es gilt, dieses gewonnene Vertrauen zu erhalten und diese positiven Beispiele auf das Bundesgebiet auszudehnen.
Übrigens Harry, wenn mir die Belange der deutschen Sondengänger total egal wären, dann würde ich nicht regelmässig deine Webpage, deine Foren besuchen, und lange Postings schreiben, oder?
Meine besten Wünsche für das neue Jahr 2001!
AndréKommentar
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Harry
Huhu Andre
Warum DU nicht "mitmachst", das ist mir doch klar; und das DU dich einsetzt ist mir auch klar... warum sich die Deutschen nicht melden ist mir zwar auch klar, ich finde es aber gelinde gesagt besch...eiden, denn immer nur nach Änderungen rufen bringt bekanntermassen nichts.
Was die Polemik und "Unsachlichkeit" angeht, so habe ich mir zumindest in letztem Punkt GANZ wenig vorzuwerfen. Polemisch? Sehe ich anders... das würde implizieren das die LDAs rein polemisch agieren, denn ich fahre dieselbe Linie... nur umgekehrt
Und was die Herren anderen Websitebetreiber angeht: Ohne diese "Diskussion" hierher zu verlagern, wurde von Anbeginn an eine klare Abgrenzung oder besser Ablehnung zu bestimmten Seiten (oder besser EINER) durchgezogen. Das dies nicht überall auf Verständnis stiess war klar. Wenn allerdings in "gewissen" Foren immer wieder unwahres Zeugs verzapft wurde, dann nahm und nehme ich mir die Freiheit dazu Stellung zu nehmen. Von anderen (eigentlich nur Zwei) Seiten kam solches immer... und immer weil die daraus EIGENEN Nutzen ziehen konnte. Sei es, weil man so schön demonstrieren konnte wie gut man selbst ist, sei es weil man demonstrieren konnte das man der "echte Hotzenplotz" ist.
Deswegen weise ich auch deinen Hinweis, "mich inbegriffen" entschieden zurück: Ich habe keine persönlichen Beleidigungen ausposaunt, und ich habe nicht Unsachlich argumentiert... vielleicht liesst du dir erst nochmal beispielsweise den unsäglichen AiD Thread durch. Ich habe lediglich auf Vorwürfe REagiert. Und das wird man mir wohl oder übel zugestehen müssen.
Leider kann ich deine Ausführungen zu "Vetrauen" immer noch nicht nachvollziehen: Es hat nichts mit Vertrauen zu tun wenn lediglich bestehende gesetzliche Regelungen genutzt werden. Das habe ich auch bereits bei Herrn Laufer "unsachlich" bemerkt... und erwartungsgemäß keine Antwort erhalten.
Tja, und das du dich für die "Deutschen" interessierst wissen viele, mich inklusive zu schätzen. Aber das Forum besuchst du sicher auch, weil es sich wohltuend abhebt
Auch zu dir einen guten Rutsch, und möge 2001 nicht das echte 2000 werden, von wegen Prophezeiungen...Kommentar
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Juergi
Hallo Rabbit
Habe schon von einem Schatzregal gehört,nur nicht hier in NRW.
Kannst Du mir das Schatzregal verdeutlichen,dann kann ich es Dir sagen ob wir hier sowas in der Art haben.
Gruss Juergi
Kommentar
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Hallo Juergi,
gibt es bei IKEA und heisst "BONDE"
Spass beiseite, hier das Beispiel Niedersachsen:
§18
Schatzregal
Bewegliche Denkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Niedersahsen, wenn Sie bei staatlichen Nachforschungen entdeckt werden.
Gruß PeterGruß PittKommentar
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Hallo Juergi,
unter 'Schatzregal' versteht man i.A. eine rechtliche Regelung, die vorsieht, daß Funde gegen eine vom Staat festgesetzte (und in der Regel sehr geringe) Entschädigung an den Staat zu verkaufen sind. Es findet also eine Enteignung statt.
(Das Schatzregal aus Pitts Beitrag ist insofern interessant, daß es den Zusatz enthält, nur zu greifen, wenn es sich um eine staatliche Ausgrabung handelt. Demnach greift es nicht bei Funden von Sondengängern?)
Ich habe eben mal selber für NRW nachgesehen. Das Wort 'Schatzregal' kommt da nicht vor, aber es ist eine Enteignung gegen eine vom Staat festgelegte Entschädigung (§34) vorgesehen. De facto habt ihr also auch in Eurem 'Jahr 2000' Bundesland diese Regelung. Entschuldige, aber als 'vorbildlich' kann ich die Verhältnisse bei Euch nicht ansehen.
Schön, daß Du trotzdem zufrieden bist.
Gruß0 RabbitKommentar
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Walter Franke
§18
Schatzregal
Bewegliche Denkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Niedersahsen, wenn Sie bei staatlichen Nachforschungen entdeckt werden.
Gruß Peter [/B][/QUOTE]
Hallo Peter,
man unterscheidet zwischen dem "kleinen" - wie in NI - und dem "großen" Schatzregal. In BW z. B. gilt das große Schatzregal und damit gehören ALLE Funde dem Bundesland.
Grüsse
Walter
Kommentar
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Salut Harry,
Als ich von dem Trauerspiel auf den Internetforen geschrieben habe und verschiedene Negativpunkte in Klammern erwähnte (das Gestreite, die persönlichen Beleidigungen, das z.T. unsachliche Diskutieren, die Polemik,…), und dir dabei eine Mitschuld bescheinigte, so möchte ich richtig stellen, was auf dich zutrifft und was nicht:
>Persönliche Beleidigungen<: die kamen von deinen Gegnern, oft als anonyme Postings. Du gehst auch nicht immer ganz sanft in deiner Wortwahl mit den Ämtern und einigen Archäologen um, ohne allerdings in persönliche Beleidigungen zu entgleisen. Du strapazierst manchmal ganz arg die "Netiquette".
>Unsachlichkeit<: Wenn du, sei es aus Trotz oder Ärger mit den LDÄ, die Kompetenzen und Zuständigkeitsbereiche der LDÄ und Archäologen in Frage stellst oder gar ablehnst, dann nenne ich das unsachlich. Die für die Bodendenkmalpflege zuständigen Verantwortlichen haben nicht umsonst fünf und mehr Jahre Unistudium und eine oft Jahrzehnte lange Berufserfahrung hinter sich. Was z.B. ein Bodendenkmal (beweglich oder unbeweglich) ist und was nicht, entscheidet der Fachmann, nicht der Laie! (auch wenn verschiedene Regelungen diskutabel sind).
>Polemisch<: Gut, daß du diesen Punkt nicht abstreitest…
Ich möchte noch auf folgendes Zitat von dir zurückkommen:
>Es wird hier immer wieder übersehen, das die Gesetzeslage (und was anderes interessiert erst mal primär nicht) eindeutig FÜR UNS ist. WENN Leute lieber mit Genehmigung suchen würden, dann IST das bereits ein erhebliches Entgegenkommen!<: So eindeutig ist die Gesetzeslage eben nicht. In der Tat, man darf überall mit einem Metallsuchgerät suchen, vorausgesetzt, man tut es mit der Erlaubnis des Grundstückeigentümers oder des Pächters. Das Absuchen von archäologischen Fundstellen (Bodendenkmälern) ist gesetzlich untersagt, es sei denn, man besitzt eine Suchgenehmigung vom LDA. Wenn man die archäologische Dichte in verschiedenen Regionen sieht, dann gerät eine zeillose Suche mittels eines Detektors sehr schnell zu einer Gratwanderung zwischen Legalität und Illegalität. Folglich ist das Anfragen von Suchgenehmigungen nicht als >erhebliches Entgegenkommen< zu werten, sondern eher als Absicherung gegen "Unannehmlichkeiten" in grün. Ich persönlich sehe das Anfragen von Suchgenehmigungen bei den LDÄ und Museen eher als ein Zeichen von Verantwortung gegenüber unserem archäologischen Erbe. Ich weiß nämlich aus eigener Erfahrung, daß die meisten Sammler/Sucher verantwortungsbewußte Menschen sind, auch wenn bei einigen unter ihnen die Sammelleidenschaft wahrlich pathologische Züge annimmt!
Wenn LDÄ Suchgenehmigungen verweigern und Genehmigungen nur mit der "Pipette" erteilen, dann ist es vielleicht aus Angst, die anstehende Flut von Anfragen seitens der Sondengänger nicht mehr bewältigen oder verwalten zu können. Eine weiterer möglicher Grund sind schlechte Erfahrungen mit einigen wenigen Sondengängern (ein fauler Apfel genügt, um einen Korb Äpfel zu verderben). Weitere Gründe für eine ablehnende Haltung den Sondengängern gegenüber sind schlichtweg Vorurteile, Sturheit, oder eine gewisse Weltfremdheit.
>Vertrauen<: Gegenseitiges Vertrauen ist die conditio sine qua non einer jeden Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und LDÄ, oder ???? Das Erteilen der einzelnen Suchgenehmigungen ist letztlich immer noch eine Ermessensfrage der LDÄ. Harry, du brauchst mich diesbezüglich nicht an das Mythos Urteil, wo die Grenzen der LDÄ (zurecht) aufgezeigt wurden, zu erinnern. Das Mythos Urteil stellt eine wichtige Jurisprudenz dar. Wenn allerdings das Vertrauen einmal verloren ist durch einen unehrlichen Sucher, dann ist es schwer, die LDÄ davon zu überzeugen, daß dies nur ein bedauerliche Ausnahme ist.
Auf bald,
André
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Hallo Andre,
ich möchte mich da nicht großartig reinhängen, aber in einem Punkt drängt es mich zur Stellungnahme:
Ein fauler Apfel verdirbt die anderen?
Klar, hast Du ja eben geschrieben.
Und ein fauler Ärchäologe die anderen?
Das wirst Du natürlich jetzt abstreiten. Ich auch. Beides.
Faule Eier gibt es in beiden "Lagern".
Das deutet aber nicht unbedingt auf Seuchengefahr hin.
Und wenn ein unehrlicher Sondengänger das Vertrauen erschüttert, wie ist das dann im Falle des unehrlichen Archäologen zu sehen? (Sag jetzt bitte nicht, daß es den nicht gibt..)
Vertrauen ist bei jedem Kontakt zu Mitmenschen unabdingbar notwendig, gesellschaftliches Zusammenleben funktioniert nicht, wenn alles schriftlich abgesichert sein soll.
Leider ist ebenso vorprogrammiert, daß eine Enttäuschung ab und zu vorkommt.
Damit werden die Sondies ebenso leben müssen wie die Archies. Und der Rest der Welt.
Und das soll dann nicht zum Zürückziehen auf die alten Standpunkte führen, sonst kommt niemand weiter.
Also bitte Fairness für beide Seiten. Nicht nur bei Harry, sondern auch bei Dir.
O.K.?
Ausgewogenerweise, WigboldTrenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.
Mark Twain
... weiter neue Wege gehen !Kommentar




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