Erlebnis(zwischen)bericht Genehmigung

Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Buddelking
    antwortet
    und hoffen, dass die Äcker nicht so steinig sind.

    Jochen

    Einen Kommentar schreiben:


  • hemiotti
    antwortet
    brauchst aber trotzdem die genehmigung des grundstückseigentümers?

    Einen Kommentar schreiben:


  • chabbs
    antwortet
    Ja, im nächsten Jahr... Leider!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Buddelking
    antwortet
    Danke für den Tip. Die nette Dame, die ich auch persönlich kenne, geht wohl in den Ruhestand ?

    Jochen

    Einen Kommentar schreiben:


  • chabbs
    antwortet
    Zitat von Buddelking
    Also ich durfte jedes Jahr diese Summe spenden.

    Jochen
    Wenn Du schon länger dabei bist, rede mal mit Frau Schubert. Seit diesem Jahr gibt es die Möglichkeit, die Befristung auszuweiten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Buddelking
    antwortet
    Also ich durfte jedes Jahr diese Summe spenden.

    Jochen

    Einen Kommentar schreiben:


  • chabbs
    antwortet
    Dafür haben die Denkmalämter inzwischen die Möglichkeit, die Befristung auszudehnen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Buddelking
    antwortet
    @ironpic

    Genau so wird das gemacht! Die 75 Euro sind aber keine einmalige Zahlung. Die Genehmigung wird normalerweise befristet ausgestellt.

    Jochen

    Einen Kommentar schreiben:


  • chabbs
    antwortet
    Der richtige Weg

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ironpic
    hat ein Thema erstellt Erlebnis(zwischen)bericht Genehmigung.

    Erlebnis(zwischen)bericht Genehmigung

    Hallo zusammen!

    Vor einiger Zeit habe ich beschlossen, den Versuch zur Erlangung einer
    Suchergenehmigung zu wagen. Zuständig für mein Gebiet ist der LVR
    Außenstelle Xanten. Mein Fehler: Ich habe mich zuerst an die Obere
    Denkmalbehörde gewendet. Das ist die Verwaltung. Besser man kontaktiert
    gleich das Fachamt. In NRW ist das LVR oder für Westfalen LWL. Zu
    Verzögerungen kam es auch durch die Urlaubszeit. Wichtig ist, dass man bei
    der Antragstellung eine Karte beifügt, auf der das zu untersuchende Gebiet
    eingegrenzt ist. Ich habe es mir einfach gemacht und mir eine Karte von
    GoogleMaps ausgedruckt. Wenn man hat, ist eine Liegenschaftskarte
    natürlich besser. Bei mir sind es ca. 30 Ackerflächen. Es sollte bedacht
    werden, das sich möglichst alle Flächen innerhalb einer Gemeinde befinden,
    da seit Juli 2011 die Oberen Denkmalbehörden der Kreise auf ministeriellen
    Erlaß pro Gemeinde 75,- € Gebühr erheben müssen.
    Die eingereichte Karte wird vom Fachamt digitalisiert und dann wird
    nachgesehen, ob archäologisch, sensible Flächen ausgespart werden
    müssen. War bei mir nicht der Fall (außer 5 Bodendenkmälern, und
    natürlich Wald und Wiesenflächen). Aber da ist mir das Suchen und Graben
    sowieso zu beschwerlich.
    Anschließend wird man zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Das
    hatte ich am 18. 10. 11. Ich fand es toll. Dr. Bridger vom LVR ist ein sehr
    aufgeschlossener Mensch. Wir sind der gleichen Meinung, dass es
    Missverständnisse zwischen Sondengängern und Archäologen gibt. Wie
    gesagt war ich sehr angetan von unserer Unterhaltung. Er erklärte mir wie
    es jetzt weitergeht mit der Genehmigung. Die Karte geht jetzt nach Bonn
    zum LVR, dort wird sie offiziell (und mit Stempel) genehmigt, dann geht sie
    zur Oberen Denkmalbehörde. Von dort bekomme ich eine Nachricht, dass
    die Genehmigung vorliegt, ich bezahle meine 75,- €., und bin legal.

    Und dann schwing ich wieder die Keule.

    Immer einen guten Fund unter der Spule wünscht Euch
    Ironpic (der bald legale)
Lädt...