Onlinepetition:Denkmalschutz in NRW mit Füßen getreten

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  • sirente63
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    • 13.11.2005
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    #1

    Onlinepetition:Denkmalschutz in NRW mit Füßen getreten

    Seit dem das Schatzregal 2013 in NRW amtlich ist!
    Scheint die Denkmalschutzbehörde selber, mit dem neuen Schatzregal in NRW Probleme zu haben.
    Wie geht man selber mit der angeblichen neuen Situation um?

    Ein bewegliches Bodendenkmal gibt es nicht mehr,und ist zuerst nur ein "Fund"
    Altfunde die vorher als bewegliches Bodendenkmäler gemeldet werden mussten!
    Oberflächenfunde,Lesefunde und Metalldetektorenfunde.
    Werden zum größten Teil gar nicht mehr bearbeitet und richtig erfasst,sowie für unwichtige Funde erklärt.
    Das bedeutet:Wegfall der allgemeinen Meldepflicht in NRW.

    An die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen: Mit der Ansprache der archäologischen Lese- und Detektorfunde als „Funde“ nehmen die Denkmalbehörden ihre in § 1 DSchG definierten Aufgaben nicht in vollem Umfang wahr; sie verstoßen gegen das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. Januar 1992 zum Schutz des archäologischen Erbes; das Verwaltungshandeln ist rechtswidrig und verfassungswidrig, Artikel 20 III GG. Nehmen Sie als Landesregierung Ihre gesetzlich verankerte Pflicht zur Kontroll


    Anscheinend ist der Umgang mit dem Schatzregal in NRW, doch nicht so einfach wie in den anderen Bundesländern........
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