Genehmigungsverfahren für Wappen

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    • 05.02.2005
    • 1999
    • Dortmund / Bielefeld
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    #1

    Genehmigungsverfahren für Wappen

    Wodurch werden Wappen genehmigt?



    Interessant ist, dass Magdeburg zwar ein rechtsgültiges, aber kein genehmigtes Wappen führt. Das seit 1938 genutzte Wappenbild, das in seiner Grafik von klassischen Vorgängern abwich, wurde 1994 innerhalb eines Genehmigungsverfahrens geprüft und aufgrund seiner aktuellen Grafik (Disproportion zwischen Türmen und Jungfrau) als heraldisch mangelhaft bewertet. Das Landeshauptarchiv (LHA) bescheinigte: Die Burg ist zu klein, die Jungfrau zu groß, zu viel weißer Leerraum, was den Regeln der Wappenkunst widerspricht. Das Genehmigungsverfahren wurde indes umgangen, indem die Landesregierung der Stadt bescheinigte, dass sie ein Wappen führe – das heißt, das Wappen ist geduldet statt genehmigt, was nach damaliger Rechtsgrundlage ein positives Gutachten des LHA vorausgesetzt hätte.

    Das Dienstsiegel zeigt die bildliche Darstellung des Wappens. Die Umschrift wird durch die Dienstsiegelordnung der Stadt bestimmt (§ 2 (4) der Hauptsatzung).

    Wirklich passend sollte man doch die Geschichte von

    Wikipedia reference-linkMagdeburg

    genauer betrachten. Was wollen die vom Landeshauptarchiv erreichen?

    Der katholische Feldherr Tilly. erwidert auf das Flehen katholischer Offiziere, die Gräuel zu stoppen, nur knapp: "Der Soldat muss etwas haben für seine Gefahr und Mühsal." Für die katholische Seite wird es ein Sieg der verbrannten Erde, der "Magdeburger Asche", wie die Zeitgenossen es nennen.
    Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.
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