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Nebelwandler 12.03.2007 11:21

Sondeln in Jena/Thüringen
 
Hallo!

Nach Reichlicher einarbeitung habe auch mich entschlossen,mich mit dem sondeln in jena zu beschäftigen.eine einfache sonde hab ich auch schon,diese befindet sich zur zeit auf dem Postweg.
Um mir ärger zu ersparen habe ich mich auch glaich mit der unteren Denkmalbehörde in verbindung gesetzt und bekam folgende antwort

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxx,


Für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen sehr herzlich danken, denn die Klärung der Rechtslage erspart ggf. einige Probleme.
Anders als in anderen Bundesländern sind gezielte Nachforschungen zu beweglichen Bodendenkmalen in Thüringen durch die Obere Fachbehörde, d. h. das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Humboldtstr. 11, in 99423 Weimar (für unseren Bereich Ansprechpartner Fr. Dr. Sczech) grundsätzlich erlaubnispflichtig. Ohne deren Entscheidung vorzugreifen, ist ist allerdings zumeist so, dass diese Erlaubnis ohne ein begründetes wissenschaftliches Interesse in der Regel nicht erteilt wid.
Die entsprechenden Belange sind im ThDSchG §§ 16-18 klar formuliert, wobei § 16 die Anzeigepflicht bei Zufallsfunden regelt, § 17 das Schatzregal, d. h.: "Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes (...)"
§ 18 regelt die Genehmigungsfrage durch das TLDA für Nachforschungen.


Ich möchte darüber hinaus informieren, dass im Hoheitsgebiet der Stadt Jena für den Eingriff in Kulturdenkmale (wozu auch bewegliche Bodendenkmale gehören) die Untere Denkmalschutzbehörde sachlich und örtlich zuständig ist, was bedeutet, dass neben der Nachforschungsgenehmigung auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegen muß. Ich muß auch darauf hinweisen, dass nicht genehmigte Sondengänge von uns in Zusammenarbeit mit Kriminalpolizei und der dafür zuständigen Staatsanwaltschaft in allen nachweisbaren Fällen verfolgt werden, da diese zumeist einen selektiven Schaden auf ur- und frühgeschichtlichen oder historischen Fundstellen anrichten.


Ich möchte Ihnen deshalb empfehlen, Ihr Hobby in den Regionen bzw. Bundesländern auszuüben, wo dies vorbehaltlos erlaubt ist.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag


XXXXXXXXXX
Stadtarchäologie Jena
Seht es denen denn zu mir das Sondeln,auch ausserhalb von bodendenkmälern,komplett zu verbieten!? ich habe noch nicht auf die obere email geantwortet,wollte mir von euch erst einmal
eine erfahrene meinung anhören.

MfG
Björn

otto 12.03.2007 18:50

Ich möchte Ihnen deshalb empfehlen, Ihr Hobby in den Regionen bzw. Bundesländern auszuüben, wo dies vorbehaltlos erlaubt ist.

Na das ist ja der Hammer. :grbl

Schönen Gruß
der Otto

Matthias45 12.03.2007 19:00

Bei dem Schlussatz ist mir doch grad der letzte Bissen vom Abendessen wieder aus dem Mund gefallen. Zum Glück nicht auf die Tastatur. :D

amigo 12.03.2007 19:37

...Erlaubnis ohne ein begründetes wissenschaftliches Interesse in der Regel nicht erteilt wird...
Die entsprechenden Belange sind im ThDSchG §§ 16-18 klar formuliert...

na dann mußt halt das entsprechende reinschreiben bei deiner Anfrage.
Mitglied in einem Heimatverein zu sein kommt auch nicht schlecht rüber

Nebelwandler 12.03.2007 21:53

Ja aber es ist doch so,das die mir das sondeln ausserhalb von "bodendenkmälern" gar nicht verbieten können,oder?zumindest nicht das denkmalamt...

waldschrat01 12.03.2007 22:50

Zitat:

Zitat von Matthias45 (Beitrag 295953)
Bei dem Schlussatz ist mir doch grad der letzte Bissen vom Abendessen wieder aus dem Mund gefallen. Zum Glück nicht auf die Tastatur. :D

Genau ! Das ist mal wieder ein Prachtbeispiel.....
Da möchte mal einer so vernünftig sein und dann sowas.
Ich habe das Gefühl, daß die Da so nicht recht rangehen wollen. In, an, um und auf Bodendenkmälern jeglicher Art ist sowieso nicht's zu machen.
Versuche Dir ein Thema für Deine Sondelei zurechtzulegen, schriftlich wie auch mündlich. Wenn dann noch der gemeinschaftliche Nutzen erkennbar ist, mit dem auch noch ev. wissenschaftliche Thesen untestützt werden könnten, dann ist das schon der richtige Ansatz. Erkläre ebenfalls Deine Bereitschaft, hin und wieder ehrenamtlich bei Aktionen zugegen zu sein, wenn Hilfe benötigt wird. Mit und ohne Sonde. Kommt hin und wieder vor, gerade bei Notgrabungen wie Straßenbau, Altstadt usw.
Es wird nicht einfach sein. Versuche am besten mit dem Verantwortlichem, der letztendlich die Genehmigung erteilt, ein persönliches Gespräch zu führen und ihn oder sie von Deiner Ernsthaftigkeit zu überzeugen. Bereite Dich so vor, als wenn Du Deinen Traumberuf mit diesem Gespräch erobern wolltest. Manche Archi's sind da sehr kleinlich. Vielleicht sind das solche....
Solltest Du bei denen so rüberkommen, als brauchst Du nur eine interessante Freizeitbeschäftigung, dann glaube ich, wird es von vornherein nicht's.

Viel Erfolg wünscht Dir der waldschrat01

Matthias45 13.03.2007 06:35

Ich befürchte das er sich jetzt ein Thema für seine Sondelei zurechtlegt und ggf. noch dem örtlichen Heimatverein beitritt bringt nicht mehr viel. Nach Seinem ersten Antrag dürfte er bei der Behörde aktenkundig sein und ein neuer Antrag könnte nacht dem Motto " Der schon wieder. Jetzt versucht er es über den Heimantverein " abgelehnt werden.

Meine logische Schlussfolgerung aus dem schon erwähnten Schlussatz.

Ruebezahl 13.03.2007 08:27

Ok, der letzte Satz ist voll daneben, ansonsten lese ich "in der Regel" das vielleicht als "für Schatzsucher nicht" interpretiert werden kann.
Ein "begründetes wissenschaftliches Interesse" kann auch eine Privatperson nachweisen. Wenn bei den angestrebten Nachforschungen keine Gefahr besteht, dass Bodenfunde in situ gestört werden, besteht kein Grund so eine Genehmigung zu verwehren. Bitte an der Sache dranbleiben und vor allem das persönliche Gespräch suchen!

Franzel 13.03.2007 09:20

Zitat:

Zitat von Nebelwandler (Beitrag 295858)

Seht es denen denn zu mir das Sondeln,auch ausserhalb von bodendenkmälern,komplett zu verbieten!? ich habe noch nicht auf die obere email geantwortet,wollte mir von euch erst einmal
eine erfahrene meinung anhören.

MfG
Björn

Hallo Björn,

Du musst wissen, daß Du: Zu jederzeit und an jedem Ort auf ein Bodendenkmal treffen könntest!
Trotzdem würde ich nicht locker lassen und ein persönliches Gespräch einfordern.
Begründe Dein Wissenschaftliches und Heimatkundliches Interesse dem Archäologen gegenüber und bestehe auf eine Suchgenehmigung.
Desweiteren würde ich Ihm eines Besseren belehren, daß nicht -wie von Ihm geschildert- das Suchen in anderen Bl vorbehaltlos erlaubt ist.
Auch da gilt die gleiche Genehmigungspraxis.
Vielleicht erzähltst Du ihm etwas über die jetzige und gängige Praxis in Sachsen!

Sei diplomatisch und zuvorkommend, gehe auch Kompromisse ein.
Jedoch sei kein Ar...kriecher :D
Grüße

Michael aus G 13.03.2007 13:03

Zitat:

Zitat von Nebelwandler
Hallo!

Nach Reichlicher einarbeitung habe auch mich entschlossen,mich mit dem sondeln in jena zu beschäftigen.eine einfache sonde hab ich auch schon,diese befindet sich zur zeit auf dem Postweg.
Um mir ärger zu ersparen habe ich mich auch glaich mit der unteren Denkmalbehörde in verbindung gesetzt und bekam folgende antwort

Lass dich davon nicht abschrecken. Es gibt auch hier, wie wohl überall, verschiedene Fraktionen und Interessengruppen.

Wenn dich doch mal direkt an die FSU Jena, die Betreiben Archäologie schon etwas länger... . Versuche mal dort dein Anliegen vorzutragen.

http://web11.p15166456.pureserver.in...e_cms-111.html

Nebelwandler 13.03.2007 15:47

Ich denke auch das ,wie Mathias45 schon angedeutet hat,ein weiterer kontakt mit der unteren denkmalbehörde hier in der stadt mich vorerst nicht weiterbringt,da ich dort meinen ruf erstmal weg habeund dies ja auch nicht die ausstellende behörte ist.
Im moment ziehe ich in erwägung,einfach mal einen schriftlichen antrag mit begründung und erklärung zur bereitschafft zum ehrenamt nach §26 TLDA,an die obere ladesdenkemalbehörde
zu stellen.Meint ihr das könnte mich weiterbringen oder wäre das ehr Kontraproduktiv, bezieungsweise was müsste ich in einen derartigen antrag reinschreiben,was besser verschweigen?

Die idee mich an die FSU zu wenden,ist sicher auch nicht verkehrt.danke michael

waldschrat01 13.03.2007 16:01

Also ich denke, daß Du es nur über die genannten "Umwege" erreichen wirst, denn eine gewisse Absage hast Du ja schon mal im Vorfeld erhalten. Auch wenn die Formulierung des Sachbearbeiters etwas anders lautete.

Gruß waldschrat01

Zeitzer 20.03.2007 11:26

Hallo Nebelwandler

Wer zuviel fragt bekommt nur dumme Antworten. Stell noch mehr Anträge und Dein Name ist bald überall registriert. Wenn man dann nach der x- ten Absage auch noch eingesammelt wird...:(
Jena/ Auerstedt 1806- den Bauern nicht in der Saat rumtrampeln und alles wird gut.;) Wenn Du wirklich das alte Schlachtfeld (Vierzehnheiligen, Krippendorf...) im Auge hast, ist dort auch nur noch Restesammeln angesagt, da sind schon ganze Heerscharen mit der Sonde durch. Dann viel Glück und „Gut Fund“.:yeap

Gruß Zeitzer

Aliakmonas 20.03.2007 11:53

:iron :iron :iron :iron



Eine andere Antwort eines Beamten hätte mich auch erstaunt. Da wird nach dem Motto: Gleich abwürgen erspart Arbeit und verlängert den Mittagsschlaf gehandelt. :sleep
Tja, nicht umsonst werden Heerscharen von Sachbearbeitern, Beamten und sonstigen Staatsdienern in Deutschland schon Jahrhunderte lang darauf gedrillt, Anfragen oder Anträge möglichst mit den unverständlichsten Verklausulierungen abzulehnen.:nono

Dafür geht,s bei der nächsten Diätenerhöhung um so schneller!:dance

Muß mich meinem Vorschreiber anschliessen, bei uns in der Pfalz heisst es:

Wer lang froocht, geht lang err!
( Wer lange frägt, geht lange irr )

IG Phoenix 22.03.2009 18:43

Moin,

Hohheitsgebiet der Stadt Jena, ich lach mich weg.

Ok, das war ja nur die Antwort auf eine Anfrage nicht auf einen Antrag.

Stelle einen Antrag zur Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung entweder Formlos oder Du forderst Dir beim Schatzsucher Magazin (DSM) einen Antrag per E-Mail unter Redaktion@schatzsucher-magazin.de an.

Heimatverein ist gut, aber nicht als Träger Deines Antrages, sondern weil dies im Mythos-Urteil mehr oder weniger so gefordert ist.

Um die wissenschaftliche Forschung kommst Du nicht herum, die steht auch in der Begrundung zum Mythos-Urteil. Du musst also ein konkretes Forschungsvorhaben anführen.

Besorge Dir ein Mythos-Urteil, dürfte bei www.explorate.de zu finden sein im Bereich Mythos e. V. oder über google suchen.
Viele Grüße

Walter
Redaktion DSM

miquel 24.03.2009 11:18

ich kann nirgens herauslesen das das sondeln in thüringen verboten ist. :neenee


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