Schatzsucher.de

Schatzsucher.de (http://www.schatzsucher.de/Foren/index.php)
-   Sondengehen (http://www.schatzsucher.de/Foren/forumdisplay.php?f=1)
-   -   Entscheidung vor dem OVG Lüneburg: Suche mit Metallsuchgerät (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=22727)

Deistergeist 25.01.2006 21:10

Ich hätte nix dagegen, wenn DU die Gesetze in Niedersachsen mal genau unter die Lupe nimmst und für uns in kurzen, leicht verständlichen Sätzen das für Sondengänger wichtige Krams ins Forum setzt. ICH tu mir das nicht an. Ich würde das auch nicht hinbekommen. Allein schon die Vielzahl der zu beachtenden Gesetze, z. B. hat es da bestimmt ein Waldgesetz, Denkmalrecht, Fundrecht, Naturschutzgesetz etc.

Da halte ich einige Grundsätze für einfacher:
-Besitzer um Erlaubnis fragen
-Löcher zumachen
-Schäden vermeiden(egal an was)
-grossen Bogen um Hügelgräber, Kultstätten, Burgruinen etc. machen
-bei Munfunden den Räumdienst verständigen
-nicht mit dem Auto in den Wald oder auf den Acker fahren
-Müll mitnehmen

Und ich werde bestimmt nicht irgendwelche Kurse besuchen, freiwillig jahrelang bei offiziellen Ausgrabungen Erde abfahren und ein Führungszeugnis abgeben NUR UM auf einem Acker mit offizieller Erlaubnis in der Tasche nach Reichspfennigen suchen zu dürfen.

Glückauf!

Wigbold 25.01.2006 21:30

Wie ungesetzlich !

Tststs, Du pöser Purche, man sollte Dich zu Poden chleudern ! :D

UND STELL ENDLICH DAS BIERGLAS WIEDER AUF DEN TISCH !

Auchaufgebenderweise, Wigbold

Deistergeist 25.01.2006 22:29

Das Suchen UND Finden von Hufeisen mit einem Metallsuchgerät ist nicht erlaubt. Das Mitnehmen von gefundenen Hufeisen ist verboten.:lol

So, jetzt verabschiede ich mich aus diesem Thema. Eigentlich ist in Deutschland fast ALLES nicht erlaubt oder verboten. Deshalb muss man sich aber nicht ALLES vermiesen lassen. Und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand-also einfach überraschen lassen.

Gut Fund! Dreistergeist

IG Phoenix 26.01.2006 13:51

Hallo,

das das Urteil vom OVG Lüneburg nun mal im Raum stand und die Suche im Wald von einer Genehmigung abhängig machte sind wir bei unserer Klage vor dem VG Wiesbaden einen anderen Weg gegangen.
Wir haben auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung auf landwirtschaftlichen Flächen geklgt, weil dort die Befunde bereits vom Pflug gestört sind, wir bei der Fundbergung also keine Befunde mehr zerstören können.
Dem hat sich auch der Richter angeschlossen. Im September 2000 haben wir unsere Nachforschungsgenehmigungen bekommen und seit 2002 darf ich mit meiner Genehmigung auch im Wald suchen.

Ich kann Euch nur raten, eine Genehmigung zu beantragen. Zuerst nur für Ackerflächen und unter Hinweis auf unser Urteil, das sogenannte Mythos-Urteil. Seit ihr erst einmal beim LfD bekannt und ihr habt gute Ergebnisse (nicht gleichbedeutend mit guten Funden, die Archäologen sind an Befunden interessiert) abgeliefert, dann folgt oft eine zunächst eng umrissene Genehmigung auf einem bestimmt Waldabschnitt und später ist auch eine allgemeine Genehmigung drinn

Viele Grüße

Walter

IG Phoenix 27.01.2006 12:37

...der eigentliche Knackpunkt war, dass der damalige Landesarchäologe behauptete, dass auch die Funde in der Pflugschicht auf dem Acker in ihrer Gesamtheit einen Befund darstellen, aber in einer ihrer Publikationen "Führer zu archäologischen Denkmälern" hatten sie geschrieben, dass die oberste Pflugschicht vor einer Ausgrabung mit einer Planierraupe abgeschoben wird, weil dort keine relevanten Funde zu erwarten sind.

Da fühlte sich der Richter wohl etwas verarscht und da wir in der Vergangenheit ohnehin jeden archäologischen Fund mit Fundmeldungblatt und GPS-gemessener Fundortkoordinate gemeldet hatten, war die Entscheidung nach drei Stunden Verhandlung für uns ausgefallen.

Richtig ist, dass die Funde innerhalb der Pflugschicht deutliche Hinweise auf ein vorhandenes Bodendenkmal geben und es daher absolut wichtig ist jeden archäologischen Fund der Denkmalschutzbehörde zu melden. In der dortigen Fundortkartei werden die einzelnen Funde, teils seit 1880, gesammelt und ergeben so über die Jahrzehnte ein Bild von der Verteilung oder der Lage der Bodendenkmäler. Mit Hilfe dieser Funde wird ein sogenanntes Denkmalkataster geführt. Das braucht die Behörde um bei Bauanfragen zu klären, ob sich im Bereich der geplanten Baumaßnahme ein Bodendenkmal befindet.
Sondengänger, die ihre Funde auch melden, erfüllen einen wichtigen Beitrag um Bodendenkmäler rechtzeitig zu erkennen.

Viele Grüße

Walter

da kami 30.05.2006 13:05

Zitat:

Zitat von IG Phoenix
aber in einer ihrer Publikationen "Führer zu archäologischen Denkmälern" hatten sie geschrieben, dass die oberste Pflugschicht vor einer Ausgrabung mit einer Planierraupe abgeschoben wird, weil dort keine relevanten Funde zu erwarten sind.

Danke, sehr interessanter Beitrag.
Das heisst aber vom gesunden Menschenverstand her in meinen Augen, dass für solche Gebiete nicht nur eine Genehmigung erteilt werden müsste, sondern die Genehmigung für diese Schicht sogar unnötig sein müsste...
(Jaja, ich weiss, fehlt noch ein Präzedenzurteil...)
Übrigens weiss ich ausserdem, dass bei der Bodenprobenentnahme (die aus umwelt- und landwirtschaftsamtlichen Gründen ziemlich häufig vorkommt) bis zu 90cm tiefe Löcher (allerdings nur 1-2cm breite) gemacht werden, ohne jede Rücksicht was im Acker und in Weiden liegen könnte.

Hat diese Publikation eine ISBN-Nummer, und (falls das aus der Publikation hervorgeht, wird das mit dem Abschieben auf Weiden genauso gehandhabt?
Falls nicht, wenn die Weide in früherer Zeit Acker war auch nicht?
(In meiner Gegend wurde die letzten Jahrzehnte sehr viel von Ackerbau auf Viehhaltung umgestellt.)

desert-eagle († 2020) 30.05.2006 21:39

Aus meiner langjährigen Arbeitstätigkeit im archäologischen Park Xanten weiß ich, daß immer dann, wenn eine neue Grabung angelegt wurde, die obere ca. 20-30 cm dicke Mutterbodenschicht mit Radlader oder Planierraupe abgeschoben wurde, ohne großartig den Bestand zu sichern, der sich in dieser Schicht befand. Die Erde wurde einfach bis zum Abschluß der Grabungsarbeiten seitlich gelagert und dann wieder als Oberboden benutzt, um die ehemalige Grabungsstätte wieder zu rekultivieren.
Jede Wette, daß auch einige Bronzemünzen usw. sich darin befunden haben.
Man hätte einfach mal mit der Sonde da aufschlagen müssen; wäre mal interessant gewesen zu sehen, wie die Herren Archäologen darauf reagiert hätten.
MFG Desert-Eagle

Klausie 30.05.2006 23:44

Ich hab mir das durchgelesen und auch die Erklärungen dazu. Ich muss jetzt Goethe zitieren „Da steh ich nun, ich armer Tor! Und bin so klug als wie zuvor.“ Ich habe nichts verstanden. Ich hoffe das ist nicht so eine Sache wie der Böllerschein allerdings nicht zu abschießen von Böllern sondern von größeren Modell Raketen. Wegen der Nähe zum Flughafen ist bei uns die Steighöhe einer Rakete genau 0 Meter. Habe ich auch nicht verstanden macht nichts hier geht es ums sondeln. Kann das Bitte jemand mal Übersetzen das es Sterbliche ohne Jura Studium auch verstehen oder ist das eine Art Geheimsprache?

waldschrat01 31.05.2006 01:47

Zitat:

Zitat von desert-eagle
Jede Wette, daß auch einige Bronzemünzen usw. sich darin befunden haben.
Man hätte einfach mal mit der Sonde da aufschlagen müssen; wäre mal interessant gewesen zu sehen, wie die Herren Archäologen darauf reagiert hätten.
MFG Desert-Eagle

----------------------------------------------------------------------------
Hallo zusammen,

das kann ich genau sagen: Wenn sich Münzen, Keramik, Eisen, Knochen o.ä. im Abraum befunden hätten, aus denen hervorgeht, daß sie nicht gerade unserer Epoche angehören, wären sie eingetütet worden. Der Vermerk auf dem Fundzettel hätte etwa so gelautet: Lesefund (z.B. Münze oder Pfeilspitze) aus dem Abraum. Dann der Fundplatz, Gemarkung, Landkreis, Datum, Unterschrift. Das volle Programm eben. Danach, wenn notwendig, ab in die Restauration oder zur Aufarbeitung bzw. zur Bestimmung durch den Fachmann. Gegebenenfalls kann der fundträchtige Abraum auch zu einem Bodendenkmal erklärt werden, wenn die Fakten dafür sprechen. So war mal die Auskunft, die ich bekam, als ich mal verlagerten Abraum eines eingetragenen Fundplatzes im Auftrag der Bodendenkmalpflege absondierte. Bekam eigens dafür eine Sonde vom Amt gestellt.
Das ist schon recht komplex und nicht so einfach zu verstehen. Ich selbst, sehe es nicht so eng, halte mich aber trotzdem an die Regelungen hier bei uns.
Doch gibt es überall ein Für und Wider. Am besten man würde sagen: Bis zu dieser Zeitepoche und danach freies Sondieren und buddeln. Natürlich Eigentumsverhältnisse und Umweltschutz beachten. Naturfrevler gibt es ja schon genug.

Das meint der waldschrat01

da kami 31.05.2006 11:24

Ja...also letztes Posting bezog sich auf meine Interpretation dieses Urteils gepaart mit ein wenig gesundem Menschenverstand...von meiner bloßen bescheidenen Meinung her ist es natürlich so, dass die ersten 30-40 cm sowie alles ab Ende Mittelalter (wir Laien nennen das die Neuzeit) gefälligst nur Sucher/Finder sowie Grundeigentümer was angehen, und sonst gar niemanden, solange alles Interessante brav und ordentlich gemeldet wird und man nicht gerade auf allgemein bekannten (d.h. auf einer Sperrliste ausgewiesenen) Bodendenkmälern ist.
Die Sahnestückchen der Funde sollen sich die Archäologen ja gerne für die Museumsvitrine herauspicken (wo könnte ein guter Fund besser aufgehoben sein? ), alles andere gehört in die Vitrine des Finders, und nicht ins Archiv.

War gestern (nur zum Spazierengehen) auf nem alten Schlachtfeld ausm 30jährigen Krieg, und mir taten die Augen weh als ich sah wie tief dort gepflügt wird....und das halbe Schlachtfeld inzwischen Neubaugebiet ist.

Was haben die Länder mit den restriktivsten DSchGesetzen denn, ausser, dass nur sehr spärlich Funde gemeldet werden, davon?

(Hach, vielleicht gewinn ich ja doch mal im Lotto und mach n paar Verfassungsbeschwerden... mir zahlts ja nicht das Sozialamt so wie den Leuten mit Kruzifix- und ähnlichen Problemen...) :freu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:53 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.