Ich denke auch das ,wie Mathias45 schon angedeutet hat,ein weiterer kontakt mit der unteren denkmalbehörde hier in der stadt mich vorerst nicht weiterbringt,da ich dort meinen ruf erstmal weg habeund dies ja auch nicht die ausstellende behörte ist.
Im moment ziehe ich in erwägung,einfach mal einen schriftlichen antrag mit begründung und erklärung zur bereitschafft zum ehrenamt nach §26 TLDA,an die obere ladesdenkemalbehörde zu stellen.Meint ihr das könnte mich weiterbringen oder wäre das ehr Kontraproduktiv, bezieungsweise was müsste ich in einen derartigen antrag reinschreiben,was besser verschweigen? Die idee mich an die FSU zu wenden,ist sicher auch nicht verkehrt.danke michael |
Also ich denke, daß Du es nur über die genannten "Umwege" erreichen wirst, denn eine gewisse Absage hast Du ja schon mal im Vorfeld erhalten. Auch wenn die Formulierung des Sachbearbeiters etwas anders lautete.
Gruß waldschrat01 |
Hallo Nebelwandler
Wer zuviel fragt bekommt nur dumme Antworten. Stell noch mehr Anträge und Dein Name ist bald überall registriert. Wenn man dann nach der x- ten Absage auch noch eingesammelt wird...:( Jena/ Auerstedt 1806- den Bauern nicht in der Saat rumtrampeln und alles wird gut.;) Wenn Du wirklich das alte Schlachtfeld (Vierzehnheiligen, Krippendorf...) im Auge hast, ist dort auch nur noch Restesammeln angesagt, da sind schon ganze Heerscharen mit der Sonde durch. Dann viel Glück und „Gut Fund“.:yeap Gruß Zeitzer |
:iron :iron :iron :iron
Eine andere Antwort eines Beamten hätte mich auch erstaunt. Da wird nach dem Motto: Gleich abwürgen erspart Arbeit und verlängert den Mittagsschlaf gehandelt. :sleep Tja, nicht umsonst werden Heerscharen von Sachbearbeitern, Beamten und sonstigen Staatsdienern in Deutschland schon Jahrhunderte lang darauf gedrillt, Anfragen oder Anträge möglichst mit den unverständlichsten Verklausulierungen abzulehnen.:nono Dafür geht,s bei der nächsten Diätenerhöhung um so schneller!:dance Muß mich meinem Vorschreiber anschliessen, bei uns in der Pfalz heisst es: Wer lang froocht, geht lang err! ( Wer lange frägt, geht lange irr ) |
Moin,
Hohheitsgebiet der Stadt Jena, ich lach mich weg. Ok, das war ja nur die Antwort auf eine Anfrage nicht auf einen Antrag. Stelle einen Antrag zur Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung entweder Formlos oder Du forderst Dir beim Schatzsucher Magazin (DSM) einen Antrag per E-Mail unter Redaktion@schatzsucher-magazin.de an. Heimatverein ist gut, aber nicht als Träger Deines Antrages, sondern weil dies im Mythos-Urteil mehr oder weniger so gefordert ist. Um die wissenschaftliche Forschung kommst Du nicht herum, die steht auch in der Begrundung zum Mythos-Urteil. Du musst also ein konkretes Forschungsvorhaben anführen. Besorge Dir ein Mythos-Urteil, dürfte bei www.explorate.de zu finden sein im Bereich Mythos e. V. oder über google suchen. Viele Grüße Walter Redaktion DSM |
ich kann nirgens herauslesen das das sondeln in thüringen verboten ist. :neenee
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