28.03.2018, 22:05 | #1 |
Ritter
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Mann bringt Waffe seines Opas zur Polizei und wird angezeigt
Da hier immer mal wieder gefundene Waffen(teile) gezeigt werden, die teilweise auch noch "zum säubern und fotografieren" mitgenommen werden wollte ich mal ein Beispiel bringen wie das ausgehen kann.
Normalerweise soll so ein Fund ja nicht angerührt und mitgenommen werden, sondern gleich der Polizei gemeldet werden. Hier in diesem Fall hatte ein Erbe beim ausräumen eines Hauses die Pistole vom Opa gefunden und diese Pflichtbewußt zur Polizei gebracht. Das Ergebnis war dann eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Vermutlich hatte er auf das verkündete Amnestiegesetz für illegale Waffen vertraut (straffreie Abgabe) und deshalb die Pistole selber zur Polizei gebracht. Straffreiheit wurde ja versprochen..... Was passiert wäre wenn er sie korrekterweise abholen hätte lassen, kann man nur spekulieren. Ob sie ihm dann in Erwartung weiterer "Beifunde" trotzdem die Bude durchsucht hätten? die dazugehörige Zeitungsmeldung gibt es hier. Den ausführlichen Bericht aus der Papierzeitung könnte ich als Scan hier einstellen, wenn das vom Uhrheberrecht her mit Quellenangabe legal ist?
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viele Grüße, Manfred Fotowettbewerbgewinner Juli 2016 |
28.03.2018, 22:33 | #2 |
Heerführer
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Danke Manfred
http://www.schatzsucher.de/Foren/sho...3&postcount=32 http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=92987 Und nu VR6Treter ? |
29.03.2018, 09:30 | #3 |
Heerführer
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Eine Meldung an die Staatsanwaltschaft erfolgt in jedem Fall, so wurde mir aus berufenem Munde mitgeteilt. Das war die offizielle Aussage, inoffiziell hieß es dann noch, vermutlich wird die Waffe beschossen um zu ermitteln ob die sie bei einer Straftat im Einsatz war.
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Gruß Dirk Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. - Otto Von Bismarck |
29.03.2018, 09:45 | #4 | |
Heerführer
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Zitat:
Wobei "erschöpfende und rechtssichere Auskunft" nichts ist, was man da an verschiedenen Stellen zu hören kriegt. Vor allen Dingen hat sich das "HowTo" doch deutlich unterschieden - je nach Auskunftsstelle. Auch Gesetze sind anscheinend Bananenware und reifen beim Kunden/Bürger. Gruß Zappo |
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29.03.2018, 10:33 | #5 |
Ratsherr
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Wie sich die Welt doch ändert. Als ich vor 14 Jahren unser Haus nach dem Tod meines Vatars geräumt habe kamen auch zwei scharfe Langwaffen inkl. Mun zum Vorschein.
Also den Rotz ins Auto gepackt und zur Dienststelle gefahren dort einen Beamten angesprochen und von ihm die Sachen aus dem Auto holen lassen. Direkt damit in die Wache zu laufen erschien mir doch etwas zu gewagt. Als einziges wurde ich dan noch gefragt ob die Waffen vernichtet oder nur aufbewahrt werden sollten.
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Cu Bobo ___________________________________ Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat. Mark Twain (1835-1910) |
29.03.2018, 17:35 | #6 |
Ritter
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Themenstarter
Falls es was neues zu lesen gibt, halte ich euch auf dem laufenden
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viele Grüße, Manfred Fotowettbewerbgewinner Juli 2016 |
31.03.2018, 16:07 | #7 |
Moderator
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Wenn die Polizei heimkommt, dann passiert gar nichts. Das ist ja Sinn der Sache. Aufgefundene Erbwaffen werden abgeholt u. an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde weitergeleitet. Hier in Bayern wird die Waffe direkt zur Verwertung bzw. Vernichtung an das BLKA gesendet u. an die Kreisverwaltungsbehörde geht eine schriftliche Mitteilung.
Durchsucht kann hier nicht werden, da absolut rechtswidrig. Da kann auch gerne jemand was anderes über die Polizei behaupte, aber dann ist entweder der Sachverhalt anders gelagert od. es ist einfach Käse, den er erzählt. Es gilt: keine Straftat -> keine strafprozessualen Maßnahmen. An den Richtervorbehalt (bei Gefahr im Verzug StA u. Polizei) darf am Rande hingewiesen werden... Gruß S.
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25.04.2018, 09:55 | #8 |
Ritter
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das Problem ist, das er die waffe am mann hatte und somit hat er sie ja nach dem waffengesetz geführt. dafür hätte er einen Waffenschein gebraucht. als erbe hätte der opa sie ihm im Testament vererben müssen. als fundwaffe hätt er er sie umgehend der Behörde melden müssen, was er ja auch gemacht hat. wenn die Polizei ihn jetzt belangen will ist es schon heftig.
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25.04.2018, 11:46 | #9 | |
Heerführer
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Zitat:
Letzter Absatz: Man darf schon damit selbst zur Polizei fahren. * Man muss die Waffen nur 1. ungeladen und 2. nicht zugriffsbereit transportieren und 3. für nen bestimmten Zweck. Das ist dann FREIES FÜHREN. Das macht z.B. der Jäger auf der Fahrt zum Hochsitz oder der Sportschütze zum Schützenhaus. Wenn aber hier die Polizei/Staatsanwaltschaft dem sinnvoll handelnden, in den Details nicht unbedingt kundigem "braven Bürger" einen Strick draus drehen will, daß ein Kofferraum genaugenommen nicht die Qualifikation eines verschlossenen Behältnisses erfüllt, haben beide einen an der Klatsche. Das ist im Zusamnmenhang mit der geforderten und erwünschten Handlung eine ziemliche Marginalie. Ziemlich engärschig - meines Erachtens. Und kontraproduktiv. Gruß Zappo *muss aber nicht. Ich würde immer die Leute anrufen und holen lassen. |
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