Suchen in NRW - was ist erlaubt, was kann passieren?

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  • igelmeister
    Ritter


    • 07.03.2006
    • 419
    • NRW

    #1

    Suchen in NRW - was ist erlaubt, was kann passieren?

    Hi,

    ich komme aus NRW und überlege derzeit, mir eine Sonde zuzulegen. Bevor ich mir nun ein Gerät zulege, stellt sich mir die Frage, was ich darf, und was nicht. Ich fasse mal meine Fragen zusammen:

    1. In einigen Bundesländern ist scheinbar der Besitz der Geräte nicht erlaubt - wie ist es in NRW und RP?
    2. Darf ich (in Einklang mit den in Bundeswaldgesetz und Landschaftsgesetz NRW festgelegten Betretungsregeln) mit der Sonde - ohne zu graben - in Feld, Wald und Wiese suchen?
    3. Darf ich (ggf. ohne Sonde, denn die Stellen habe ich ja vorher gefunden und mit GPS markiert ) im Wald bzw. auf dem Acker oder der Wiese buddeln? Mir istschon klar, dass ich grundsätzlich den Eigentümer fragen müsste, aber was ist, wenn er sich nicht herausfinden lässt, bzw. der Staat Eigentümer der Fläche ist?
    4. Was kann passieren, wenn ich ohne Genehmigung ein Loch im Wald grabe?

    Viele Grüsse!
  • silmatec
    Ritter

    • 01.07.2003
    • 534
    • Brandenburg Havel
    • Tesoro Vaquero2 Germania

    #2
    Hallo,
    erst mal ist der Besitz und der Gebrauch von Metalldetektoren in Deutschland generell nicht verboten.
    Du darfst überall suchen nur nicht graben.
    Eigentümer sind immer zu fragen, ob du auf dem Grundstück suchen darfst, egal ob Privat oder Bund.
    Sicherlich kann man dir unterstellen, dass du geziehlt nach Bodendenkmalen suchst.
    Also mein Tipp, versuche es bei deinem zuständigen Denkmalamt und bewerbe dich dort als ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger, mit der Begründung für dein Interesse an Archäologie und das du dein Hobby legal betreiben möchtest.
    Habe ich auch gemacht und seit über 2 Jahren auch eine Suchgenehmigung vom Land erhalten. Nehme seit je her an Ausgrabungen teil und kann auch alleine losziehen, nach Absprache wo ich suchen will. Funktioniert super!!!

    Ich weiß nicht ob das alle deine Fragen beantwortet, aber ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

    gruß
    sille
    Suche Leute aus Brandenburg Havel zum Erfahrungsaustausch.

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    • eifelzombie
      Ratsherr


      • 09.08.2004
      • 278
      • DN / AC

      #3
      Hallo igelmeister,

      auf die meisten Deiner Fragen hält das Denkmalschutzgesetz NRW die Antwort bereit.

      1. Der Besitz der Geräte ist in NRW nicht verboten.

      2. Das Suchen ist in NRW nicht verboten. Der Wald (Ausnahme natürlich Naturschutzgebiete, Wildäsungsflächen, Schonungen usw.) darf zu Erholungszwecken betreten werden.

      3. Für's Graben nach Bodendenkmälern benötigt man eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde (§13). Ein Bodendenkmal kann leider alles sein was im Boden oder auf dem Boden liegt - kommt auf die Interpretation des § 2 Abs (5) des Denkmalschutzgesetzes an.

      4. §41 Denkmalschutzgesetz bis € 250.000 Strafe zahlen.

      Sieht leider finster aus in NRW ohne Genehmigung.

      Gruß
      Eifelzombie

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