Rechtslage in Belgien und Holland

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  • MvR
    Heerführer


    • 03.01.2007
    • 2735
    • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

    #16
    fakt ist der, nach dem stand der dinge, die meine recherchen um werner voss betreffen, dass das sondeln in belgien absolut verboten ist. allerdings gibt es die ausnahme, dass , wenn ein belgischer archäologe die leitung führt oder mit zugegen ist, das sondeln erlaubt werden kann, allerdings unter der auflage: funde sind eigentum des belgischen staates ,mit ausnahme einwandfrei identifizierbarer gefallener (erkennungsmarke, soldbuch, papiere.)
    die gebeine dürfen dann nach deutschland überführt werden.
    Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
    Spandau!!! Was sonst??

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