Gesetz?

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  • Frost

    #1

    Gesetz?

    Horrido,
    so, mein Md liegt schon auf der Post, muss ihn nur noch abholen
    D.h. es geht bald los für einen blutigen Anfänger.
    Daff, hab ich schon mit Fragen fast zu Tode gelöchert
    hat sich aber gelohnt

    Hab mir hier den ganzen Polizeikram durchgelesen,
    frage mich aber dennoch wie ist die offizielle
    Gesetzeslage? Z.B. Man findet ein verottetes
    WW2 MG und ein paar Schuss Mun.
    Muss man diese(s) offiziel anmelden oder abgeben?

    Hehe, meine Einstellung dazu werd ich für mich behalten,
    aber es würde mich schon sehr interessieren.....

    Bei Bomben, ist es klar man macht eine Meldung oder spielt
    Münchhausen, aber wie stehts z.B. mit Handgranaten, Minen?
    Ob der KMR dafür extra rauskommt?

    Wenn es Bundesländerabhängig ist, ich wohne im Raum N.R.W.

    =Frost=
    http://www.pilotenbunker.de/
  • RockinHarry

    #2
    Hi Frost

    schau mal unter:



    und



    vielleicht hilft dir das weiter.

    GuGF

    "Rockin"Harry

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    • Juergi

      #3
      Hallo Frost
      Viel spass mit Deinem neuen Gerät.
      Viele viele gute Funde.

      Gruss juergi

      Kommentar

      • manni

        #4
        Hallo Frost

        Du kannst bei der WK 2 Suche von folgenden Grundregeln ausgehen:
        Alles was Sprengstoff enthält(egal ob 1 Gramm oder 100 kg)darf nicht besessen werden.Wenn der Sprengstoff von Personen mit der entsprechenden Genehmigung entfernt wurde,und nur von Solchen! ist der Besitz von Mun erlaubt.
        Bei Handfeuerwaffen kommt es auf den Erhaltungsgrad an.Eine Waffe die ungeschützt 55 Jahre oder mehr im Boden lag,wird in der Regel nicht mehr vom Gesetz erfasst(sofern sie nicht geladen ist).Sollte sie jedoch auf Grund von Verpackung oder Ähnlichem noch funktionstüchtige wesentliche Teile besitzen,so kannst du diese beim Büchsenmacher deaktivieren lassen.
        Und denk immer drann:besser arm drann als Arm ab!
        Gruß Manni

        Kommentar

        • Landesfürst

          • 08.09.2000
          • 754
          • Bayern
          • Garrett GTI 2500

          #5
          Hallo Frost,

          du schreibst "Z.B. Man findet ein verottetes
          WW2 MG und ein paar Schuss Mun.
          Muss man diese(s) offiziel anmelden oder abgeben?"

          Zwar habe ich mir die entsprechenden Gesetzestexte nicht durchgelesen. Trotzdem bin ich sicher, daß du die Funde abgeben mußt. Glaubst du übrigens ernsthaft, daß es damit getan sein könnte, als Privatmann ein MG 'anzumelden'? Falls du mit seinem Zustand argumentieren möchtest: Falls sich der Gesetzgeber darauf einließe, würde er in meinen Augen grob versagen.

          Minen und Handgranaten sind natürlich sehr gefährlich und der Kampfmittelräumdienst wird sich darum kümmern.

          Abschließend möchte ich noch der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß du unser Hobby noch etwas länger mit uns teilst.

          Gruß Rabbit

          Kommentar

          • Thorsten

            #6
            Erstellt von manni
            Eine Waffe die ungeschützt 55 Jahre oder mehr im Boden lag,wird in der Regel nicht mehr vom Gesetz erfasst(sofern sie nicht geladen ist).
            Wo steht das? Der Erwerb jeder Schußwaffe oder von wesentlichen Teilen davon ist meldepflichtig. Ausgenommen sind diverse Sonderfälle wie legal zu Salut oder Dekorationszwecken abgeänderte Waffen. Jede Schußwaffe fällt grundsätzlich unter das WaffG, vollautomatische Kriegswaffen (z.B. MPs, MGs etc.) unter das KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz). Ob geladen oder nicht ist absolut und völlig egal, bei Kriegswaffen reicht das AUSSEHEN!! D.H. ein Gegenstand, der wie eine vollautomatische Kriegswaffe AUSSIEHT, darf in der BRD nicht ohne Genehmigung besessen werden! Darunter fallen übrigens außer mehr oder weniger verrosteten Bodenfunden auch Dekoteilesätze von Kriegswaffen (in manchen Bundesländern wird der Besitz noch geduldet, der Zusammenbau ist generell verboten), Softairwaffen etc.!

            Kommentar

            • Lehnsmann

              • 11.10.2000
              • 31

              #7
              Ich kann mich Thorsten da nur anschliessen. Über eine 55-Jahreregelung ist mir nichts bekannt. Hab ich noch nie gelesen und höre das heute hier zum ersten mal.

              Frost und Dir kann ich bloß den guten Rat geben - Hände weg von solchem Zeug. Hier versteht auch ein Polizist, der keine Ahnung vom Sondengehen hat, keinen Spaß mehr. Ein Verstoß gegen das WaffG bzw. das KWKG wird mit absoluter Härte verfolgt.
              Am besten Du besorgst Dir diese Gesetze zum nachlesen, da Du ja wohl Interesse in dieser Richtung hast.
              (Mit Kommentierung, denn purer Gesetzestext ist trocken und meistens schwer verständlich)

              Gruß & Gut Fund

              Hadrian

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              • manni

                #8
                Hallo Thorsten
                Das der Besitz eines Gegenstandes,der aussieht wie eine vollautomatisch Kriegswaffe, verboten ist ,trifft nur zu, wenn er leichter als 15kg,also tragbar ist. MG 08 in dekoz.B.ist erlaubt.
                Was Schusswaffen angeht,die nicht vollautomatisch sind/waren oder so aussehen,ist beim Besitz nur der tatsächliche Zustand maßgeblich,und nicht durch welches Verfahren er erreicht wurde.Wenn ich also eine P38 besitze,die von einer 1000t Presse auf eine Breite von 3mm gepresst wurde,so ist der Besitz nicht genehmigungspflichtig,weil jedes Teil zerstört ist.Obwohl derjenige,der sie gepresst hat ,eventuell gegen das Waffengesetz verstoßen hat.
                Ähnlich ist es mit total zerrosteten Bodenfunden.Nur wenn halt noch Patronen drinn sind,ist es Sprengstoffbesitz.
                Juristisch stellt sich beim Finden eventuell die Eigentumsfrage.So hat es mir jemand vom KMRD erklärt.Das Ganze ist natürlich eine Juristische Grauzone,und Du wirst nichts im Waffengesetz darüber finden.
                Kennt hier vielleicht jemand gerichtliche Grundsatzurteile zu dem Thema? Oder hat jemand persönliche Erfahrung? Würde mich sehr interessieren.
                Gruß Manni

                Kommentar

                • Heerführer

                  • 25.11.2000
                  • 3670
                  • 76829 Landau / Pfalz
                  • OGF - L + W

                  #9
                  Persönliche Funderfahrung eines Bekannten:

                  Gefundene Waffe beim Fundamt abgeben,(Die Gesichter hättet ihr sehen sollen, die wären am liebsten getürmt) , 1 Jahr warten, ob sich der Besitzer meldet (haha) und dann gehört datt Dingens Dir.

                  Einziger Nachteil: Waffenschein muß natürlich vorhanden sein. Mit Vollautomaten gehts wie oben beschrieben natürlich nicht.

                  So passiert mit belgischer FN als Bodenfund vor 3 - 4 Jahren. Ist wieder schön geworden, das Teil.

                  Erzählbärigerweise, Wigbold
                  Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                  Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                  Mark Twain



                  ... weiter neue Wege gehen !

                  Kommentar

                  • Frost

                    #10
                    Erstmal besten Dank für die Antworten !

                    Hierzu:

                    Frost und Dir kann ich bloß den guten Rat geben - Hände weg von solchem Zeug. Hier versteht auch ein Polizist, der keine Ahnung vom Sondengehen hat, keinen Spaß mehr. Ein Verstoß
                    gegen das WaffG bzw. das KWKG wird mit absoluter Härte verfolgt.

                    Solchem Zeug? Hmm meine Walther PPK liegt hier aufm Tisch,
                    meine Spyder Paintball und die Luftbüchsen im anderen Zimmer. Polizisten verstehen meist kein Spass, hab ich schon ausgetestet, vor Gericht aber gewonnen , alleine gegen 2
                    Gesetzeshüter ! Ok, als Gotcha Spieler weiss ich das in Deutschalnd alles sehr streng abläuft was mit Waffen zu tun hat, ist auch besser so, also versteht mich nicht falsch, ich bin kein Waffen Narr und kein Amokläufer, aber das mein "Farbmarkierer" verboten ist/wird/werden soll - ist doch wohl eher lächerlich.

                    Als ich dieses vor einiger Zeit in einem Paintball Geschäft in den USA erwähnte, fingen die nur an zu lachen.
                    Als ich aber dann noch erzählte das es hier verboten ist
                    mit Tarn/Armee Kleidung Gotcha zu spielen konnten die sich vor lachen kaum noch halten. Ja so sind die Amis nun mal

                    Zurück zum Thema, war vieleicht mit der MG ein schlechtes Beispiel von mir, was ich eigentlich wissen möchte ist das allgemeine "Fundgesetz". Ich habe über Kollegen auch Kontakte zu 2 Archäologen, die im groben sagten man dürfte eigentlich ,rein vom Gesetz her, gar nichts behalten und müsste es zur weiteren Begutachtung abgeben usw....

                    Also, wie sieht es mit Stahlhelmen, Orden, Kanonenkugeln,
                    Römer Fibeln, Flugzeugteile, Münzen usw. aus?
                    Wo ist die Grenze das z.B. ein Museum Anspruch erheben kann?

                    Und noch eine
                    Wie sieht es mit der Suche in Naturschutzgebieten aus?
                    Suchen erlaubt aber nicht buddeln?
                    Desweiteren habe ich auf einer Seite irgentwo Gesetze zum Sondengehen für Belgien und Holland gesehen, find sie aber nicht mehr. Wer kann helfen?

                    Upps, schon wieder 1000 Fragen

                    Horrido,

                    =Frost=
                    http://www.pilotenbunker.de

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                    • Heerführer

                      • 14.12.2000
                      • 1907
                      • irgendwo im Land Brandenburg
                      • XP Reaktor , Ebinger

                      #11
                      Hay Frost

                      Mal zum Gotcha.

                      Diese, na ich sage mal Bestimmungen, sollen wohl in der nächsten Zeit sehr zu gunsten der Betreibenden gelockert werden. Hab ich gehört.
                      Muß ich mich mal genauer erkundigen.
                      Wollte vor einiger Zeit auchmal dieser "Sportart" nachgehen.
                      Hatte u.a. auch zwei Kumpals die Polizisten sind und gar mitmachen wollten. Nur als die gehört haben, wie man in inserem Land dazu steht, haben die lieber die Finger davon gelassen. Sie sind halt Polizisten und wollten sich nicht
                      "anrüchiges" erlauben.
                      Und schon waren es wieder zwei weniger.
                      Leider benötigt man zum spielen ein paar Leutchens mehr.
                      Naja, daran ist dann alles gescheitert.
                      Aber das nur mal am Rande. Auch wenn es hier nicht hingehört.

                      Sorry (an die Nichtgotchaner)


                      DAff

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                      • Thorsten

                        #12
                        Erstellt von Frost
                        Solchem Zeug? Hmm meine Walther PPK liegt hier aufm Tisch,
                        meine Spyder Paintball und die Luftbüchsen im anderen Zimmer.

                        Handelt es sich hierbei nicht zufällig um sogenannte "Freie Waffen"? Ich glaube kaum, daß Du eine scharfe PPK ohne die erforderliche Genehmigung aber mit Wissen der Behörden liegen hast.

                        aber das mein "Farbmarkierer" verboten ist/wird/werden soll - ist doch wohl eher lächerlich.

                        Im Paintballbereich gab und gibt es diverse Vorstöße in beide Richtungen, welche ich aber mangels Interesse nicht verfolge. Es gibt aber in Internet hierzu Fachforen, wo Du genaueres erfahren kannst.

                        Als ich dieses vor einiger Zeit in einem Paintball Geschäft in den USA erwähnte, fingen die nur an zu lachen.
                        Als ich aber dann noch erzählte das es hier verboten ist
                        mit Tarn/Armee Kleidung Gotcha zu spielen konnten die sich vor lachen kaum noch halten. Ja so sind die Amis nun mal

                        Es gibt auch Länder, wo sie über den Anscheinsparagraphen (s.o.) und das KWKG in Deutschland lachen. Bringt Dich aber hier auch nicht weiter.

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                        • Landesfürst

                          • 08.09.2000
                          • 754
                          • Bayern
                          • Garrett GTI 2500

                          #13
                          Hi Frost,

                          du hast nach dem 'allgemeinen Fundgesetz' gefragt. Die Rechtslage ist bundeslandabhängig. In welchem Bundesland suchst du?

                          Gruß Rabbit

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                          • Frost

                            #14
                            Ich wohne im Raum N.R.W.

                            Ausserdem interessieren mich noch die Gesetze in
                            Holland/Belgien betr. des MD suchens.

                            = Frost =

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