25.04.2018, 09:55 | #8 |
Ritter
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das Problem ist, das er die waffe am mann hatte und somit hat er sie ja nach dem waffengesetz geführt. dafür hätte er einen Waffenschein gebraucht. als erbe hätte der opa sie ihm im Testament vererben müssen. als fundwaffe hätt er er sie umgehend der Behörde melden müssen, was er ja auch gemacht hat. wenn die Polizei ihn jetzt belangen will ist es schon heftig.
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