Nagant Revolver

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  • GraveDigga
    Geselle

    • 02.07.2003
    • 92
    • Sachsen
    • Atlantis 3001, 1008 Turbo, Minelab Explorer XS, Tesoro Cortes

    #1

    Nagant Revolver

    Hier mal ein restaurierter Bofu aus einem abgelassenem Teich
    7 schüßiger russ. Nagant 9mm gestempelt mit Sowjetstern und der Jahreszahl 1941
    Gut Fund Grave
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  • Rabbit
    Landesfürst

    • 08.09.2000
    • 754
    • Bayern
    • Garrett GTI 2500

    #2
    Toller Fund GraveDigga!

    Gruß Rabbit

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    • wolfsmond
      Heerführer

      • 19.03.2002
      • 1111
      • Kiel

      #3
      ...schöner fund !
      natürlich wirst du für den besitz dieser schusswaffe eine entsprechende sondergenehmigung vorweisen können wenn die cops oder der zoll bei dir vor der tür stehen... ;-)

      wolfsmond

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      • GraveDigga
        Geselle

        • 02.07.2003
        • 92
        • Sachsen
        • Atlantis 3001, 1008 Turbo, Minelab Explorer XS, Tesoro Cortes

        #4
        Hallo Wolfi - ich kann Dich beruhigen das LKA Sachsen war schon bei mir ( habe schon in anderen Foren darüber geschrieben ) Tagebuchnummer LKA S 703 - 130/99
        Die haben das Teil begutachtet und sind genau wie ich zu der Auffassung gekommen, daß das Teil lediglich schönaussehender Schrott ist.
        Vom Abzugsmechanismus ist nix mehr da und durch die Elektrolyse sind die Patronenkammern und der Lauf so dünnwandig geworden das man ihn mit etwas Kraft mit jeder Zange zusammenquetschen kann - aus diesem Teil geht nie wieder ein Schuß los.
        Im übrigen sollte man sich den Passus > waffenfähige Teile < mal richtig durch die grauen Zellen gehen lassen !
        Waffenfähig heißt, das ich das bezeichnete Teil in Verwendung mit anderen Teilen auch noch als Waffe benutzen kann - nicht nur weil es ehemals zu einer funktionierenden Waffe gehörte, ist es noch waffenfähig.
        Ich glaube nicht das jemand mit gesundem Menschenverstand einen durchgerosteten Lauf mit Löchern noch als waffenfähig bezeichnen würde.

        Gruß und gut Fund
        Grave

        . . . und vorsicht all ihr Klempner und Installateure -denn auf die Metallrohre welche ihr verlegt, kann man bei entsprechendem Durchmesser, jederzeit ein Gewinde aufschneiden und als Lauf in jede Waffe eindrehen - also für einen Schuß langts sicher. Ihr seid gewarnt mit Euren tausenden Metern illegaler waffenfähiger Teile welche Ihr in Euren Lagern rumliegen habt :effe

        Aber nichts destotrotz verfüge ich über eine WBK und bin auch Sportschütze.
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        • Wigbold
          Heerführer

          • 25.11.2000
          • 3670
          • 76829 Landau / Pfalz
          • OGF - L + W

          #5
          Hallo GraveDigga,

          das Problem ist anders gelagert : Eine Schußwaffe bleibt eine Schußwaffe, egal in welchem Zustand sie ist.
          Der gesunde Menschenverstand sagt sofort, daß das Ballern mit einer solchen Waffe nicht mehr möglich oder ratsam ist.
          Aber es geht hier nicht um den gesunden Menschenverstand, sondern um Gesetze. Das Eine hat mit dem Anderen nicht zwingend Etwas zu tun ..

          Wenn nun ein karrieregeiler Polizist oder Staatsanwalt ( Ja, Wilhelm, das KANN es geben ! ) der Meinung ist, Dir einen Strick drehen zu wollen, dann kann er das tun. Ohne Wenn und Aber.

          Und die Entscheidung, die der Richter dann fällt, ist nicht notwendigerweise von Sachkenntnis getrübt.

          Daher die Bitte an alle Finder: Wenn Ihr solch eine Schrottwaffe findet, dann lasst Euch von autorisierter Stelle ( Polizei oder Büchsenmacher) SCHRIFTLICH bescheinigen, daß das keine Waffe im Sinne des Gesetzes mehr ist. Sondern ein Eisenhaufen, der mal eine Waffe war.

          So wie GraveDigga das ja auch gemacht hat und nun im Zweifelsfall ein Aktenzeichen herbeten kann. Damit ist er nämlich jetzt auf der sicheren Seite.

          Es MUSS nicht schlimm enden, aber es KANN.

          Während im Normalfall schon Pferde vor der Apotheke gekotzt haben, so sind es im Sektor Waffenrecht schon ganze Pferdekompanien gewesen, die sich da erleichtert haben ...

          Es gibt kaum ein Thema, auf das unsere Obrigkeit sensibler - um nicht zu sagen panischer - reagiert als Waffen und Munition in Wählerhand.

          Deswegen lieber Vorsicht statt Zahlbefehl !

          Empfehlenderweise, Wigbold
          Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
          Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

          Mark Twain



          ... weiter neue Wege gehen !

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          • C-4
            Heerführer

            • 01.08.2002
            • 2106
            • D

            #6
            Ich kann mich dem, was Wigbold hier ausgeführt hat, nur anschließen. Es gibt viele Fälle, in denen Schrott(richtiger Schrott) als schußfähige Waffe im Sinne des Gesetzes klassifiziert wurde. Das Problem ist ganz einfach, das andere Leute feststellen, was eine Waffe ist und was nicht,und da kommen eben verschiedene Sachen ins Spiel. Ganz sicher kann man eigentlich nur sein, wenn ein Büchsenmacher mit der entsprechenden Berechtigung die Schußunfähigkeit der Waffe amtlich feststellt,und du das dann schriftlich hast.

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            • Hajo
              Heerführer

              • 29.09.2003
              • 3112
              • NRW
              • C-Scope 1220 B

              #7
              ..zum Beitrag von Grave...

              Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem "Waffenfähigen" und einem "Schußfähigen" Teil??
              Jetzt komm mir keiner wieder mit "Suchfunktion",bin momentan zu Faul zu suchen...
              Uli
              Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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              • Wilhelm
                Heerführer

                • 08.09.2002
                • 1053

                #8
                Schußfähig: alles was schiessen kann
                Waffenfähig : alles was zum Einbauen ist oder Teile der Waffe

                gruß

                Wilhelm

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                • C-4
                  Heerführer

                  • 01.08.2002
                  • 2106
                  • D

                  #9
                  Da meine Sachkundeprüfung noch relativ "frisch" ist, geb ich's mal so wieder, wie es mir eingebleut wurde: Es kommt auf die wesentlichen Teile einer Waffe an. Diese sind:

                  - der Lauf (das Rohr)
                  - der Verschluß
                  - das Patronenlager oder das Kartuschenlager
                  - das Griffstück, soweit zur Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt

                  Und die Schußfähigkeit, sprich die Schußwaffeneigenschaft geht erst dann verloren, wenn ALLE wesentlichen Teile so verändert sind, daß sie mit den allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wieder gebrauchsfähig gemacht werden können.

                  Das ist eindeutig und läßt sehr wenig Spielraum, wenn es wörtlich ausgelegt wird...

                  Kommentar

                  • Hajo
                    Heerführer

                    • 29.09.2003
                    • 3112
                    • NRW
                    • C-Scope 1220 B

                    #10
                    Wilhelm,C4,..danke für die "Erleuchtung",ich denke mal,daß diese Aussage auch vielen anderen ein wenig weitergeholfen hat!
                    Uli
                    Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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                    • herb
                      Bürger

                      • 20.08.2003
                      • 164
                      • Niederösterreich

                      #11
                      Hallo,

                      @c4 kannst Du mir die "allgemein gebräuchlichen Werkzeuge"
                      definieren?

                      (Als Nichtbetroffener von diesem Gesetz)

                      mfg herb

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                      • GraveDigga
                        Geselle

                        • 02.07.2003
                        • 92
                        • Sachsen
                        • Atlantis 3001, 1008 Turbo, Minelab Explorer XS, Tesoro Cortes

                        #12
                        an C 4 - und das ist bei allen Teilen dieser ehemaligen Waffe so aber stimmt schon wenn so ein karrieregeiler Idi das will hast Du ziemlichen Zwang es anders zu beweisen.
                        . . . wobei wir wieder beim gesunden Menschenverstand wären

                        Grave
                        + + + LERNEN DURCH SCHMERZEN + + +

                        aktuelle Detekoren:
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                        • GraveDigga
                          Geselle

                          • 02.07.2003
                          • 92
                          • Sachsen
                          • Atlantis 3001, 1008 Turbo, Minelab Explorer XS, Tesoro Cortes

                          #13
                          An Herb ( in Bierlaune ) Messer Gabel Schere Licht l. . .
                          + + + LERNEN DURCH SCHMERZEN + + +

                          aktuelle Detekoren:
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                          • Wigbold
                            Heerführer

                            • 25.11.2000
                            • 3670
                            • 76829 Landau / Pfalz
                            • OGF - L + W

                            #14
                            Zitat von herb
                            Hallo,

                            @c4 kannst Du mir die "allgemein gebräuchlichen Werkzeuge"
                            definieren?

                            (Als Nichtbetroffener von diesem Gesetz)

                            mfg herb
                            Tja, Herb.

                            Die Gesetze sind ja teilweise schon älter. Da war vieles ungebräuchlich, was heute durch die Heimwerkerwelle als gebräuchlich vorausgesetzt werden
                            kann.

                            Eine Handbohrmaschine und eine kleine Flex ist ja heutzutage schon normal.

                            Beim Schweißgerät schon nicht mehr, da lässt sich streiten.

                            Fräsmaschine und Drehbank sind definitiv nicht gebräuchlich.

                            Ich will das mal an einem Beispiel sagen : Mit Hilfe einer guten Drehbank kann problemlos der Lauf eines K 98 nachgefertigt werden. Somit kann der alte, demilitarisierte Lauf heraus - und der neue Lauf hineingeschraubt werden.
                            Ich hab dann zwar keinen Drall im Lauf, das ist im Nahkampf aber unerheblich.
                            Somit ist es vollkommen ausreichend, den Lauf irgendwie unbrauchbar zu machen, da die Nachfertigung mit haushaltsüblichen Mitteln nicht zu bewerkstelligen ist.


                            Ich könnte natürlich sagen: Ich blockiere die Ladevorrichtung der Waffe durch das Einbauen einer Schraube. Somit ist die Waffe nicht schußfähig. Aber ich kann die Schraube mit einem Schraubendreher entfernen und dadurch die Waffe wieder in Gang setzen.
                            Da ein Schraubendreher haushaltsüblich ist, ist diese Form der Unbrauchbarmachung nicht ausreichend.


                            Verstanden, wie es gemeint ist ?

                            Erläuternderweise, Wigbold
                            Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                            Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                            Mark Twain



                            ... weiter neue Wege gehen !

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                            • C-4
                              Heerführer

                              • 01.08.2002
                              • 2106
                              • D

                              #15
                              Zitat von herb
                              Hallo,

                              @c4 kannst Du mir die "allgemein gebräuchlichen Werkzeuge"
                              definieren?

                              (Als Nichtbetroffener von diesem Gesetz)

                              mfg herb

                              Das kann ich nicht, ich bin ja auch kein Gesetzgeber. Was für einen Otto-Normalmenschen utopisch ist, das kann für einen gelernten Werkzeugmacher etc. "allgemein gebräuchlich" sein...dazwischen liegt eine große Spanne.

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