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Alt 03.03.2015, 18:21   #61
fleischsalat
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Hier fehlen jetzt ein paar Beiträge!
War das so unverständlich, dass der "andere erwähnte Fall" hier NICHT DISKUTIERT wird?!
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Alt 06.03.2015, 00:58   #62
Sorgnix
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.
mal wieder was ZUM Prozeß, weniger Theorie ...



Andernorts wird mittllerweile zwanghaft nach Argumenten für die Aufrechterhaltung des eigenen Trugschlusses gesucht.


Es wird behauptet, die Richterin hätte in der Urteilsverkündung gesagt, die Fundunterschlagung hätte mit der Freilegung des ersten Fundstückes begonnen bzw. wäre da schon gelaufen gewesen. Andere sagen, die komplette Bergung des Fundes wäre als Unterschlagung gewertet worden ...
Man unterstellt weiter, der Finder hätte gar keine Chance gehabt zu merken, was er da ausgrub.
... und während die Archäologin bei der Vorlage im Amt einen Kollegen zu Rate ziehen mußte, um den Fund zeitlich genau einzuordnen, sie das "spontan" beim ersten Blick nicht hätte tun können, hätte man nun indierekt vom Finder verlangt, er hätte das in Schmutz und Wald sofort erkannt haben müssen.


Und daraus in der Summe statuiert man nun ein Exempel am unglücklichen Finder, der gar keine Chance auf Freispruch eingeräumt bekommt, weil er von vornherein ein Opfer der Kampagne gegen ihn wurde ...



Dazu folgendes aus dem Gerichtssaal.
... was die, die das behaupten eigentlich auch gehört haben dürften.
Aber wenn man nur hört, was einem in den Kram paßt, dann entgehen einem auch ab und an Dinge.



WAS die Richterin sagte:

... er HÄTTE es erkennen müssen was er da ausgrub.
Die Betonung "was" bezob sich dabei nicht auf den "Barbarenschatz" direkt, sondern darauf, daß er da etwas "Besonderes" ausgrub.
Und im Wissen des DSchG, wo er eigentlich die Grabung hätte einstellen und Fachleute hinzuziehen müssen, hat er den Fund trotzdem komplett geborgen.
Das im Hinblick auf die vom Angeklagten selbst gelieferten Beweise, wo er ohne weiteres in der Lage war, vor Ort binnen kurzem Funde in der Epoche einzuordnen,

Beim Fund hat er "etliche" Stücke gefunden und geborgen.
(incl. der Appliken ja mehr als 100 Teile ...)
... und da zählte dann das Argument "war doch alles mit Sand verkrustet" nicht.

Die Richterin hat NICHT die haargenaue Identifizierung des Fundes vor Ort verlangt! Sie schloß aus den vorherigen Video-Demonstrationen des Finders in Sachen Fundidentifizierung daraus, das er die "historische Brisanz" des Fundes wohlwissend erkannt hatte.
Und das wohl nicht erst nach Bergung des letzten Fundstücks und der Reinigung daheim ...


FÜR eine Unterschlagung ist außerdem ein erkennbarer "Zueignungswille" erforderlich.
Diesen hat er nach Ansicht des Gerichts schon dadurch geäußert, daß ein Sichtschutz für die Bergung erstellt, sowie die Grube nach Abschluß der Arbeiten "getarnt" wurde.
Das gilt als Indiz dafür, eine unlautere Handlung vorzunehmen, wenn man so "heimlich" arbeitet.


Also die Behauptung, er hätte nach dem ersten Fund schon mit einem Bein in der Sch... gestanden, egal was er dann weiter gemacht hätte, die kann ich nicht bestätigen ...
Und das Leute sich im wahrsten Sinne "entblöden" indem sie behaupten, die Archäologen hätten Einfluß auf das Urteil der Richterin genommen oder gehabt, das bedarf wohl keines Kommentars ...


So. Dies in Ergänzung zu den auf den vorherigen Seiten gelieferten Infos


Gute Nacht!
Gruß
Jörg
.
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Geändert von Sorgnix (06.03.2015 um 01:10 Uhr).
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Alt 06.03.2015, 08:16   #63
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Man könnte jetzt die Threat-Überschrift abändern in: Das Debakel zu Speyer - und für wen es jetzt richtig eins wird ... - das zukünftige Urteil Barbarenschatz

http://www.swr.de/landesschau-aktuel...175838/pt2ljg/
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Alt 06.03.2015, 08:34   #64
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Besser: "Barbarenschatz-Prozeß Teil II-oder: Das "Czernobyl" der Sondengänger"
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Alt 06.03.2015, 08:44   #65
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
FÜR eine Unterschlagung ist außerdem ein erkennbarer "Zueignungswille" erforderlich.
Diesen hat er nach Ansicht des Gerichts schon dadurch geäußert, daß ein Sichtschutz für die Bergung erstellt, sowie die Grube nach Abschluß der Arbeiten "getarnt" wurde.
Das gilt als Indiz dafür, eine unlautere Handlung vorzunehmen, wenn man so "heimlich" arbeitet.


Also die Behauptung, er hätte nach dem ersten Fund schon mit einem Bein in der Sch... gestanden, egal was er dann weiter gemacht hätte, die kann ich nicht bestätigen ...
Und das Leute sich im wahrsten Sinne "entblöden" indem sie behaupten, die Archäologen hätten Einfluß auf das Urteil der Richterin genommen oder gehabt, das bedarf wohl keines Kommentars ...


So. Dies in Ergänzung zu den auf den vorherigen Seiten gelieferten Infos


Gute Nacht!
Gruß
Jörg
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Der erkennbare Zueignungswille hat spätestens dann bestanden, als er 9 Monate lang den Fund für sich behielt. Aller Allerspätestens als er auf Nachfrage nicht damit rausrückte.

Über die Sache mit dem Sichtschutz und dem "Tarnen" hätte man noch diskutieren können (auch vor gericht), hätte es alle anderen Faktoren nicht gegeben. Dann hätte er zwar zugeben müssen, dass er die Brisanz sofort entdeckt hat, hätte aber bei einer fristgerechten Abgabe nur eine OWi begangen.


Allerdings stand er natürlich sofort mit dem Fund (eigentlich mit Beginn der Grabung) mit einem Bein in der Scheisse. Er verhielt sich von Anfang an nicht gesetzeskonform. Das fängt mit der Suche nach Bodendenkmälern an (speziell hier das Graben), geht mit dem kompletten Ausbuddeln weiter (sichtschutz hin oder her) und hört beim nicht-abgeben auf. Sein Problem ist die komplette Kette von A-Z wo er auch aus der Nummer nicht rauskommt.
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Gruss Matthias
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Alt 06.03.2015, 09:58   #66
chabbs
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1. Suchen ohne Genehmigung

2. Waldsuche

3. Erstellen von YT Videos, in denen er mit Funden, seinem angeeigneten Wissen protzt

4. Schatzfund, den er komplett ausbuddelt... obwohl es sich um zig Teile handelt

5. Sichtschutz, Unkenntlich machen der Fundstelle

6. Nichtherausgabe des Schatzes über mehrere Monate und Leugnen

7. Medienkampagne, in der Hoffnung seine Situation zu verbessern, in der er sich nur weiter reinreitet, weil er sich als Galionsfigur der Sondengängerszene positionieren will.

Jetzt mal ganz im Ernst. Da kann ein Richter nicht anders entscheiden. Und wir können eigentlich nicht mal ernsthaft über so etwas diskutieren. Da gibt es nur eine mögliche Sichtweise.

Der Typ ist ein profilneurotischer Trottel, der gedacht hat, er könne Archäologie, Gesetzgebung und Rechtsorgane austricksen.

Ich würde das Thema langsam abhaken unter "Schade, scheiße, kann schon mal passieren..."

Er ist nämlich genau das nicht: Ein Spaßsondler, der aus Versehen in die Mühlen der Justiz gerät. Sondern jemand, der mit Intention Suchen gegangen ist, sich an Funden zu bereichern. Und alles, was jetzt kam und noch kommen wird ist die Quittung.
chabbs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2015, 11:55   #67
Sorgnix
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es gibt EINEN Thread zum Thema, da geht es ein wenig "unmoderierter" zu. Vielleicht nehmt Ihr DEN, um vom Thema abzuschweifen ...

HIER möchte ich - so überhaupt noch nötig - mich doch lieber auf die Fakten beschränken, und wenn nötig, noch einige Infos aus dem Prozeß nachschieben.


JEDER darf sich gern das Recht nehmen, und für das ein oder andere Nebenthema einen NEUEN und eigenständigen Thread zu eröffnen.
Über das Niveau werde ich trotzdem wachen ...


Danke.
Jörg
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(Heiner Geißler)
Sorgnix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2015, 13:00   #68
sirente63
 
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Zitat:
Zitat von Sparus Beitrag anzeigen
Vielen Dank, ich meinte aber, dass - wenn sich in der Berufungsverhandlung ein früherer Fundzeitpunkt nachweisen lassen würde, also er damals noch nicht 21 war, nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden könnte. Das wäre m.E. der einzige Umstand der ihm marginal helfen könnte.
Sparus
Hallo Sparus,
muss eigentlich in diesem Fall ein Berufungsverfahren stattfinden,oder zugelassen werden?
Oder kann die angestrebte"Berufung" per "Gerichtsbeschluß",abgelehnt werden!

Wenn der Sachverhalt,das Urteil anzufechten als sinnlos betrachtet wird?
sirente63 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2015, 14:20   #69
Sparus
Ratsherr

 
Registriert seit: Jun 2012
Ort: Berlin
Beiträge: 209

Hallo Sirente, es ist allein die Entscheidung des Angeklagten, ob und in welchem Umfang (Anfechtung nur der Strafhöhe etc.) er Berufung einlegt. Wenn die Berufung fristgerecht eingelegt wird, ist die Berufungsverhandlung auch durchzuführen.

In der Praxis läuft es aber so, dass die Kammer - bei aussichtsloser Sachlage - dem Verteidiger eine Berufungsrücknahme nahelegt. Das ist aber dann "eine freiwillige" Entscheidung des Angeklagten.

Dieses Rechtsgespräch findet üblicherweise direkt vor Beginn der mündlichen Verhandlung statt. Sparus
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barbarenschatz, debakel, powerdödel, rülzheim, speyer


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