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16.08.2019, 10:53 | #1 |
Heerführer
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Tja, das sollte man sich vor dem, ähhh, Regelverstoss überlegen, wie nötig man den FS braucht.
0,00 Mitleid.
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16.08.2019, 14:19 | #2 |
Ritter
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Für solche Fälle gibt es doch spezialisierte Rechtsanwälte.
"Fachanwalt für Verkehrsrecht" nennen die sich ? So jemanden wäre wohl am besten geeignet um zu beraten. Anwälte kosten aber u.U. auch eine Menge Geld. Und eine "Erfolgsgarantie" geben die auch nicht, falls es von Gericht gehen sollte . |
16.08.2019, 14:21 | #3 |
Heerführer
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Bei solchen Fällen kosten sie nur und helfen 0,00%.
Führerscheinentzug bis zum Nachweis der Fahreignung ist ein nicht einklagbarer Verwaltungsakt. Natürlich erzählen Anwälte was anderes, ist ja ihr Gewinn.
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16.08.2019, 19:59 | #4 |
Heerführer
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Die Anti-Fahrverbots-Versprecheradvocaten aus dem web sollte man tunlichst meiden.
In einem Juraforum mit Verkehrsrechtsabteilung wärst Du sicher besser aufgehoben. Dann aber schilder den Fall auch vollständig. Noch besser, gleich zum Anwalt des Vertrauens gehen. Denn nur der kann belastbare Aussagen treffen.
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16.08.2019, 20:04 | #5 |
Heerführer
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Dann rennt doch zum Anwalt. Der freut sich. Er ändert nur nichts. Ausser die Sache zu verteuern...
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16.08.2019, 20:36 | #6 |
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Stimmt evtl. nicht ganz Thomas.
Mein ehemaliger Abteilungsleiter hat das Ding für 1/2 Jahr verloren und für ganz viel Geld + Anwalt + Gericht Strafe die Fleppe zurückbekommen. Oder... er hat uns angelogen und ist 1/2 Jahr einfach ohne weiter gefahren. Beruflich war das für Ihn ein no go als auch Leiter des Vertriebs gewesen.
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16.08.2019, 21:12 | #7 |
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Unter einer gewissen Grenze geht das. Und wenn er nur 6 Monate Sperrfrist hat und bis dahin alle Auflagen erfüllt (Gutachten), kann es passen. Das hat nichts mit Geld zu tun, teuer ist der Spass so oder so.
Fahrverbot erlassen geht nur bei Taten unter Straftatbestand. Ich kenne mich mit dem Procedere aus...
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