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08.02.2020, 10:35 | #1 | |
Heerführer
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Baden
Beiträge: 2,412
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Zitat:
Wenn ein Mieter in meinem Haus bauliche Veränderungen vornimmt, hat er das ab einem gewissen Umfang und Bedeutung mit mir abzustimmen bzw. meine Einwilligung einzuholen. Und bei dessen Auszug kann ich den Rückbau verlangen. Ob sich aus dem Nichtverlangen des Rückbaues AUTOMATISCH eine Eigentumsübertragung herleiten lässt, bin ich nicht kundig. Fakt aber bleibt, das Ding gehört irgendjemandem, den man ermitteln oder benennen kann - und ist damit kein SCHATZ im Sinne des Gesetzes. Bei nem jahrhundertealten Topf voll Münzen in nem jahrhundertealten Haus mit zig Besitzerwechseln, Besatzungszeit und Krieg sieht das anders aus. Da mag sein, daß man niemand mehr ermitteln kann. Gruß Zappo |
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09.02.2020, 18:05 | #2 | |
Heerführer
Registriert seit: Jan 2005
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Detektor: http://www.Rutus.de
Beiträge: 5,357
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Zitat:
Vor ein paar Jahren wurde in einem Haus mal ebendieser Topf gefunden. Die Münzen waren von 1700schlagmichtot. Der Hausbesitzer pochte darauf, dass das Haus seit 500 Jahren bewiesenermaßen nahtlos in Familienbesitz war, der Verberger ein Urahn und er somit der legitime Besitzer. Nutzte ihm nichts, es sollte das Schatzregal greifen. Ging durch mehrere gerichtliche Instanzen und war auch Thema (hier?) im Forum.
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ǝʇɥɔıɥɔsǝƃ ɹǝp ǝʇʞılǝɹ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen. |
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