04.06.2011, 08:04 | #11 | |
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Hallo
Zitat:
Als unbeschriebenes Blatt ist der Beklagte nicht zu bezeichnen. Eine illegale Raubgrabung von Ihm, wurde im Spiegel 2006 beschrieben. Siehe hier: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-47514657.html M.f.G Geändert von sirente63 (04.06.2011 um 08:08 Uhr). |
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04.06.2011, 10:01 | #12 |
Bürger
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Themenstarter
Es geht doch gar nicht darum ober der Mann ein unbeschriebenes Blatt war. Es geht um die Art und Weise wie Leuten ohne Beweis die Funde abgenommen werden.
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07.06.2011, 23:56 | #13 |
Bürger
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Es ist ein Vergleich, das sind keine Richtersprüche oder Urteile.
Man kann sagen A und B einigen sich und der Richter besigelt das, natürlich stammen auch Vergleichsvorschläge aus seiner Hand, aber lehnt nur einer ab, gibt es keinen! |
10.06.2011, 10:01 | #14 | |
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Zitat:
Danke für den Hinweis @Johnny. Richtig,das sollte man wissen. M.f.G |
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13.06.2011, 18:40 | #15 | |
Heerführer
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Moin Moin .....
Ich will hier nicht allzuviel zu sagen . Doch dieser bericht beweist doch wohl ganz klar das diese Leute aus dem nahen umfeld kommen. Zitat:
Den selbst *Super bösewichte* brauchen eine vorbereitungszeit und genaue informationen über die lage ,die tiefe etc . Des weitern finde ich es immer wieder Intressant mit wie viel naivität vorgeganngen wird ( den dies ist ja kein einzelfall ) , in einen solchen fall kann man auch von archelogen wochend arbeit verlagen . Das ist hier sicher bei keinen arbeit nehmer anders . Zu dem *Münzwurf* nur so viel . Das Geld das in der gerichts verhandlung *verballert* wurde, Gerichts u.Anwalts kosten etc . Wäre auf der grabung in Euskirchen besser auf gehoben gewesen . MFG Vetera Noch was ich habe den artikel Spiegel online gelesen ,finde aber keine verbindung zwischen dem *Münzwurffall* und Dem *Tunnelgrabberfall* . Es handelt sich hier wohl um verschiedene fälle die um alles noch dramatischer wircken zulassen zusammen gewürfelt werden . Geändert von Vetera (13.06.2011 um 18:57 Uhr). |
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13.06.2011, 19:34 | #16 |
Heerführer
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Ach ja.....
Das grösste Römischegrabmal . Heute zu bewundern im Römisch Germanischen Museum zu Kölnen . Wurde auf die gleiche art und weise *Beschafft* . Wie es bei den *Tunnelgrabberfall* ist . Seiner zeit hat meine ich die stadt Kölen ,den Tunnel bauern *Sechshunderttausent Mark* für das grabmal bezahlt . Wen man es rechtlich auf die spitze treibt *richt* es schon nach hehlerrei . Von rechtlichen gleichheits prinzip keine spur . Wer sich mal in das *Römisch Germanische Museum* auf macht ,wird fest stellen das von sehr vielen fundstücken jede angabe zu fund orten fehlen . Diese stücke sind zu grossen teilen sicher oft auf nicht legalen grabungen gemacht worden . Wen man es mit dem recht so ernst meint sollte man doch versuchen den leuten von dessen land die stücke kommen ihren anteil in höhe von 50% des wertes auszuzahlen . MFG Vetera |
13.06.2011, 20:08 | #17 |
Ritter
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da kann man doch nur mit dem kopf schütteln ! wir werden doch immer blöder und nur verarscht von der politik !
gruss steinadler
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ich glaube an gott aber keine bestimmte religion ! haben ferienwohnung an der dänischengrenze zuvermieten ! |
13.06.2011, 21:25 | #18 |
Moderator
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Das Thema ist wohl mittlerweile genug durchgekaut.
Ich mach hier mal dicht. Gruß Michael
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