23.01.2006, 20:21 | #11 |
Heerführer
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Hi
Drei mal gelesen und immer noch nicht viel verstanden. Da kann ich ja direkt froh sein, wenn es sowieso keine Suchgenehmigung gibt und man wegen dem Lesen von so was keine Kopfschmerzen bekommt. Einige Museen hier in der Gegend sehen das wahrscheinlich anders, da ist in den Vitrinen einiges an ersondelten Sachen zu sehen. Ein paar von meinen Funden sind auch in einem Heimatmuseum, da sind sie auf jeden Fall besser aufgehoben als vom Pflug niedergemacht oder mit der Zeit vergammelt- die untere Denkmalschutzbehörde hin oder her. Gruß Zeitzer |
23.01.2006, 20:36 | #12 | |
Geselle
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Zitat:
Gebe Dir vollkommen recht und würde mir immer wieder wünschen, dass die Denkmalbehörde auch so denkt. Aber auch bei uns in Österr. ist es so, dass sie vorerst einmal mit schwersten Geschützen auffahren, obwohl sie aber bereits zahlreiche - und beste - Funde von uns Sondlern in den Vitrinen haben. Aber das geben die nicht öffentlich zu ... |
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23.01.2006, 21:53 | #13 |
Heerführer
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Sondeln ist grundsätzlich nicht verboten SONDERN bedarf einer Genehmigung. Um die Versagung dieser Genehmigung ging es in dem Urteil.
Wenn man keine Genehmigung hat, begeht man im Bedarfsfall eine Ordnungswidrigkeit. Was natürlich nicht das bewusste suchen auf Bodendenkmälern einschliesst....
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23.01.2006, 22:37 | #14 |
Moderator
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Danke, Ölfuss. Mann wat is dat ein verorrenes Thema... .
Aber da haben ja auch schon genug andere vor mir drüber gekotzt... . |
24.01.2006, 21:06 | #15 | |
Heerführer
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Zitat:
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24.01.2006, 21:51 | #16 | |
Landesfürst
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Zitat:
Viele Grüße Rabbit |
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25.01.2006, 19:52 | #17 |
Heerführer
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Sondeln ohne Genehmigung ist nun mal ne Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Lassen wir die speziellen Schweinereien (Ausgrabungsstätten/Bodendenkmäler) mal außen vor.
Das ist Fakt - kein frommer Wunsch von mir. Und somit keine Bagatellisierung sondern aktuelle Rechtslage. Auch wenns nicht gefällt:effe
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25.01.2006, 20:09 | #18 |
Heerführer
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Fahr doch einfach mit 100 durchs Dorf und lass Dich blitzen.
Dir wird schnell klar werden, daß es Verbote gibt, die nicht gleich als Straftat geahndet werden ... Empfehlenderweise, Wigbold
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25.01.2006, 20:21 | #19 |
Moderator
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Moin!
Jetzt will ich auch mal meinen Senf zu dem Thema loswerden. Ob das Suchen mit Metallsuchgeräten erlaubt ist, hängt von dem Land ab, dann von dem Bundesland und natürlich von dem ausgewählten Gelände. Wenn man möchte, auch von den Dingen DIE MAN FINDEN WILL(woher soll ich vorher wissen, was ich finde?); ich will natürlich Gold und Edelsteine finden. Pauschale Aussagen werden wir da nicht machen können. Die Gesetzeslage ist (wie in fast ALLEN Fällen) auch zu diesem Thema natürlich nicht eindeutig, sonst wären viele Anwälte arbeitslos. Von einigen Leuten habe ich von ihren Bemühungen um eine amtliche Erlaubnis zum Sondeln im Bereich Niedersachsen gehört-irgendwie kam da nix zustande. Die Anfrage wurde nicht bearbeitet oder ist in den Ämtern im geflochtenen Rundordner gelandet. Wenn wir die professionellen Raubgräber und die NachtundNebelsondler mal weglassen - welche Gefahr geht denn von einem normalen Metallsuchgerätbesitzer für unser kulturelles Erbe aus? Wenn ich 2 oder 3 Mal in der Woche(nur als Beispiel, ich schaffe höchsten 1 Mal im Jahr) mit dem Gerät über einen Acker oder im Wald die Sonde schwinge, und dabei einen rostigen Stahlhelm oder 2 über den Umweg Misthaufen gegangene Münzen ergattere, muss dann ein Denkmalpfleger Tränen in den Augen bekommen? Wenn wir ehrlich sind, fast alle Funde sind interessanter Schrott-eigentlich unverkäuflich und für ein ordentliches Museum uninteressant. Nur meine Meinung! Glückauf! Thomas
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"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow- Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass). |
25.01.2006, 20:44 | #20 |
Heerführer
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Ich gebs auf
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