21.02.2015, 08:36 | #31 |
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google mal, oder schau Dir den Eintrag bei Wikipedia zum Thema "Ersitzung" an
Oder §§ 937 BGB ff. Nach "heutiger" Rechtslage "nicht rechtmäßig" ist nicht gleichbedeutend mit "damals auch nicht rechtmäßig" ... Es gilt die Rechtslage der Zeit. Und bevor Axel jetzt mit Gurlitt o.ä. kommt, sag ich es lieber selbst. Natürlich gibt es Fälle, da wird "genauer" nachgefragt. Bei dem von Dir genannten Namen und dem damit verbundenen Todesdatum hätte ich da aber sicher weniger Probleme gesehen ... Ansonsten: MEHR Details - mehr detaillierte Infos ... Gruß Jörg
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21.02.2015, 19:13 | #32 |
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Na erbrechtlich hab ich da auch nicht so große Bedenken. Das hatte mir der RA ja auch schon gesagt.
Ich habe eher Bedenken das sich in der Sammlung Gegenstände befinden könnten die vielleicht einer Meldepflicht in Bezug auf das DschG unterliegen. Mal ein Beispiel um zu erklären wie ich das meine: Mein Opa hat im WK2 eine Schusswaffe in Besitz genommen und mir dieses jetzt vererbt. Ebrechtlich gesehen wäre ich der Besitzer dieser Waffe. Dennoch würde ich mich doch strafbar machen wenn ich nach heutiger Gesetzeslage diese Waffe nicht melde oder abgebe. Deshalb war meine Frage ob ich diese Sammlung der Behörde melden muss? Auch wenn ich sie rechtmäßig in Besitz genommen habe. Oder soll da so sein das die Meldepflicht laut atuellem DschG erlischt wenn ich diesen Gegenstand einfach nur lange genug in Besitz habe. Und was ist dann bei einem Besitzerwechsel?
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21.02.2015, 19:33 | #33 |
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MAch es doch nicht so kompliziert ...
Waffen kann man auch ohne Waffenschein erben. Da gibt es irgendwelche verschlungenen Wege, dies auch zu legalisieren. Wurde hier im Forum schon behandelt. Aber Du sprichst doch von DSchG ... Ich wüßte nicht, das ich eine ererbte Urne aus der Urnenfelderzeit melden müßte, wenn diese sich seit Generationen in Familienbesitz befindet. Meldepflichten bestehen nach meinem Dafürhalten doch eher für aktuell GEMACHTE Funde. ... auf dem Acker, weniger auf dem Speicher ... Wobei natürlich niemand da jetzt eine "Meldung" von (Dach)Bodenfunden verhindern oder ausschließen möchte. Die Eigentumsverhältnisse sind für mich da aber trotzdem KLAR ... ... für mich. Ein Amt kann da natürlich nur für sich selber und seine Rechtsauffassung sprechen. Vieleicht fragst Du die mal - so rein hypothetisch ... Gruß Jörg
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21.02.2015, 19:50 | #34 |
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Ich mache es gerne kompliziert... wenn ich etwas kaufe das ich dann danach vielleicht abgeben muss...
Eigentlich wollte ich da nicht gleich direkt bei der Behörde nachfragen. Schlafende Hunde und so... Aber scheinbar komme ich da wohl nicht drum rum um rechtliche Absicherung zu bekommen. Im DschG steht: Denkmale können unter Anderem sein, bewegliche Sachen, Sammlungen oder sonstige Mehrheiten beweglicher Sachen (bewegliche Denkmale)
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22.02.2015, 21:08 | #35 |
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22.02.2015, 21:24 | #36 |
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Zur Zeit sollen alle meine Sachen an meine 3 beste Freunde gehen, alles andere was die nicht gebrauchen können, soll gespendet werden.
Evtl. vorhandenes Altmetall geht an das Forum- da könnt ihr euch mal ordentlich einen von saufen oder die Serverkosten davon bezahlen.
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23.02.2015, 15:26 | #37 |
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Themenstarter
@brainiac: jo, so eine Knarze aus dem Krieg hatte ein Anverwandter auch per Erbmasse inoffiziell weitergereicht, in dem Falle an mich. Schon als sehr Kleiner (damals durchsuchte ich bereits alles mögliche) machte ich Bekannschaft mit dem Ding, als der Abzug von mir in blaujungfräulicher Absicht benutzt wurde (schadenslos). Diese Gegenstände sind mir nicht wichtig, also wurde das Metall und noch eine Flinte einem Betonfundament als Bewehrung übergeben.
Grundsätzlich finde ich, daß, wenns rein zeitlich mit der Lebenszeit knapp zu werden beginnt (einige gute Nahestehende im selben Lebensabschnittsbereich gibts bereits nicht mehr) man alles frühzeitig organisieren könnte. Schon aus Rücksicht auf die eh mal lachenden Erben. Generell so wenig Ballast wie möglich, befördert die allgemeine Lebensfreude ungemein |
23.02.2015, 15:41 | #38 |
Landesfürst
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Deinen letzten Satz kann ich voll beführworten.
Jochen
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Sammelt keine Reichtümer hier auf der Erde! Denn Ihr müsst damit rechnen,dass Motten und Rost Sie aufressen oder Diebe nachgraben und sie stehlen. Matth.6,19 |
23.02.2015, 15:46 | #39 |
Berufs-Querulant
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Fraglich ist es nur wenn es irgendwann mal xxxxxxxxxxxxxxxxxxx gehört hat, ansonsten ist die Gefahr gleich null..
Für diese - in den vergangenen Tagen mehrfach - wieder geäußerte "nebulöse" Anspielung gehen wir gleich mal flott 2 Tage in Urlaub. BIS er es endlich gelernt hat ... Sorgnix - 18:15
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Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014 Geändert von Sorgnix (23.02.2015 um 18:17 Uhr). |
23.02.2015, 16:06 | #40 |
Bürger
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Themenstarter
den letzten post versteh ich ned
soll was heißen? |