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Alt 03.06.2010, 07:03   #1
IG Phoenix
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Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der ...

Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie

Geländebegeher entdeckt unbekanntes antikes Gräberfeld in der Wetterau – die Denkmalschutzbehörde reagiert statt mit Freude, mit Amtsjuristen – Funde sind weiterhin der Witterung und den Raubgräbern ausgesetzt.

Der Geländebegeher Michel Gehrking aus Seligenstadt entdeckte 2007 bei einer Geländeprospektion in der Wetterau – der genaue Ort wird aus Furcht vor illegalen Raubgräbern geheim gehalten – ein Gräberfeld aus der merowingischen Zeit (um 500 – 600 n. Chr.)

Vier Besonderheiten weißt das Gräberfeld auf und dürfte einmalig auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sein:

1. Es scheint nicht „altberaubt“ - zu Beginn der Christianisierung wurden die meisten heidnischen Begräbnisstätten wegen der wertvollen Grabbeigaben geplündert.
2. Offenbar liegen hier Angehörige einer sozialen Oberschicht begraben.
3. Diese Bestattungsform findet sich sonst nur noch in einem äußerst kleinen Raum in der Wetterau und fehlt im Norden Hessens völlig.
4. Das Gräberfeld ist als einziges in Hessen noch komplett erhalten und nicht wie alle anderen durch Bebauung bereits gestört.

Gehrking hat die meisten Funde die sich in der „Pflugschicht“ befanden, bereits geborgen. In die vom Pflug noch nicht zerstörten Bereiche der Gräber, die als geschützte Bodendenkmäler gelten, hat er bei der Fundbergung nicht eingegriffen.
Ordnungsgemäß hat er die Funde dokumentiert, Fundmeldungen erstellt, die Koordinaten erfasst und alle Funde dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) gemeldet, das in Folge bisher untätig blieb.

Doch jetzt entbrennt der Streit um die Grabbeigaben, die Gehrking nicht geborgen hat, weil er sonst die wichtigen archäologischen Funde aus ihrem Kontext gerissen hätte. Das Denkmalschutzgesetz verbietet – zu Recht –eine Fundbergung im ungestörten Boden. Gehrking ist laut Gesetz der Entdecker des Gräberfeldes und hat somit Anspruch auf die Hälfte der Funde. Die andere Hälfte gehört dem Grundstückseigentümer, so besagt es der
§ 984 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Man nennt dies die Hadrian’sche Fundteilung, die auf den römischen Kaiser Hadrian zurückgeht. Da der Fundkomplex wegen seiner archäologischen und wissenschaftlichen Bedeutung zusammenbleiben soll – so wollen es sowohl Gehrking als auch das LfDH – müsste das Land Hessen die Hälfte des Fundes ankaufen.

In England wäre dies kein Problem, erst Ende 2009 wurden an den Entdecker eines herausragenden archäologischen Fundes sowie an den Grundstückseigentümer zusammen 1,1 Millionen Pfund ausgezahlt. Während man in England für den Fall der Fälle also vorgesorgt hat und das Geld für die Ankäufe durch eine Lotterie, der Heritage Lottery Funds (www.hlf.org.uk), aufbringt, lebte man in Hessen unbeschwert „ins Blaue“ und machte sich keine Gedanken woher im Falle X das Geld für den Ankauf kommen sollte.
Wohlgemerkt, dass hessische Denkmalschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1974, steht somit für 36 Jahre Tatenlosigkeit im Amt.

Statt wenigstens jetzt richtig zu reagieren und das nötige Geld zu besorgen flüchtet man sich beim ansonsten untätigen LfDH in eine teuere juristische Auseinandersetzung mit dem Entdecker. Dabei müsste noch nicht einmal der gesamte Fundkomplex aufgekauft werden, weil der Grundstückseigentümer praktischerweise das Land Hessen selbst ist. Sogar einen Präzedenzfall gibt es, den das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Jahre 1998 zu Gunsten des Entdeckers entschieden hat.

Trotz eindeutigen OLG-Urteils versucht das LfDH weiter von der eigenen Untätigkeit abzulenken und stürzt sich lieber in ein langwieriges, juristisches Abenteuer mit ungewissen Ausgang und hohen Kosten für den durch die Wirtschaftskrise sowieso schon arg gebeutelten Steuerzahler.

Das Gräberfeld bleibt unausgegraben, die wertvollen Funde zerfallen in der Erde. Die Raubgräber werden sich nicht ewig aufhalten lassen.
Ein unhaltbarer Zustand. Es wird Zeit, dass die Wissenschaftsministerin für eine schnelle und zielgerichtete Entscheidung sorgt und die Gelder für die Grabung im Haushalt bereit stellt.

Geld das sicher gut angelegt ist, denn das Römerschlachtfeld in Kalkriese oder die Himmelsscheibe von Nebra zeigen sehr deutlich welchen Wirtschaftfaktor herausragende archäologische Funde für die unmittelbare Region bedeuten können. Die Funde des Gräberfeldes in einem Museum präsentiert, würden für die Wetterau ein Plus in der Fremdenverkehrswerbung bedeuten. Das Verhalten des LfDH steht im Widerspruch zur groß angelegten Aktion „ArchäologieLandschaft Wetterau“.
Das Geld für den Ankauf könnte mit ein bisschen guten Willen sicher auch von der Hessenlotterie und/oder aus den Gewinnen der öffentlich-rechtlichen Sparkassen aufgebracht werden.

Seit der Meldung des Fundortes erfuhr Gehrking neben einem anfänglichen Lob das Gegenteil von vertrauensbildenden Maßnahmen durch das LfDH. So kämpft er seitdem auch vergeblich um eine Erweiterung seiner Nachforschungsgenehmigung, die andere Geländebegeher ohne Probleme erhalten haben.

Jeder Tag der Verzögerung vergrößert die Gefahr, dass das Gräberfeld von Raubgräbern entdeckt wird, während sich die Denkmalschutzbehörde im juristischen Ränkespiel übt. Das wäre das Ende für die wissenschaftliche Auswertung und das Aus für eine einmalige Chance für die Wetterau.

Zur Durchsetzung seiner Rechtsansprüche hat Gehrking nun den auf diesem Gebiet bereits erfahrenen Rechtsanwalt Peter Hofmann von der Rechtsanwaltskanzlei Hofmann – Beck in Schweinfurt eingeschaltet und Klage eingereicht. Hofmann hat bereits die Ansprüche bei einem vergleichbaren Gräberfeld in Zeuzleben bei Werneck in Unterfranken gegen den Freistaat Bayern gerichtlich durchzusetzen gewusst.


IG HISTORY e. V.
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Alt 03.06.2010, 08:38   #2
Müllgraber
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Hallo,

ich kenne einige Sondler in England; und im Gegensatz zu Deutschland - wo Sondler als "Verbrecher" abgestempelt werden - werden sie dort als Helden gefeiert.

Ich bin mir sicher, daß sehr viele Funde, die irgendwo in einem privaten Keller verrotten, gemeldet werden würden, wenn nicht von vorne herein jede zusammenarbeit der Archäologen mit Sondlern abgelehnt würde.

Ist es nicht besser, daß ein Sondler eine Münze aus dem Ackerboden holt bevor ein Pflug zum X-ten Male drüber geht und sie vollends zerstört ???

Zu ungestörtem Boden kann ich nur soviel sagen: Wer mal gesehen hat was ein Holzvollernter im Wald bei feuchter Witterung für Spuren hinterlässt der wird nie wieder von ungestörtem Boden im Wald reden. Einmal drüber und die Sonnenscheibe von Nebra wäre Geschichte gewesen. Jede Wildsau macht da mehr Schaden als ein Sondler.

Grüße

Müllgraber
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Alt 03.06.2010, 08:52   #3
Sorgnix
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Zitat:
Zitat von Müllgraber Beitrag anzeigen
Jede Wildsau macht da mehr Schaden als ein Sondler.
Wildsäue pflegen im Normalfall aber nicht, die Metallfunde zu fressen
... bevor jetzt das Argument kommt: Die kommen aber auch wieder "raus" - das sehe ich als unerlaubte Fundverlagerung an ...


Zitat:
Zitat von IG Phoenix Beitrag anzeigen
– ... aus Furcht vor illegalen Raubgräbern ... –
... gibt´s auch legale??

Interessant wäre doch jetzt der Text der Klageschrift.
(wg. mir ohne Angabe des Fundortes ... )

moin
Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
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(Heiner Geißler)
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Alt 03.06.2010, 09:14   #4
schebels
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Das paradoxe an der Sache ist doch, dass das Land Hessen um die Besitzansprüche streitet, obwohl noch nich einmal gegraben wurde.

Wäre es nicht sinnvoller erstmal eine anständige Grabung durchzuführen, und die Funde zu bergen ? Wenn das ganze noch weiter in die Länge gezogen wird, gibt es irgendwann nix mehr aufzuteilen. Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es doch um den Fund, der auch mal in einem Fernsehbericht im HR gezeigt wurde, oder? Da wurde ja auch der Fundort gezeigt, und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, lag der auf einem Hügel. D.h. alleine durch Bodenerrosion geht der Pflug jedes Jahr ein bißchen tiefer in den ungestörten Bereich, und zerstört dabei wichtige Fundzusammenhänge.
Von ungebetenen Besuchern will ich jetzt garnicht erst anfangen...

Wenn das Land Hessen sich unbedingt eine juristische Schlammschlacht mit dem Finder liefern will, wird man das wahrscheinlich nicht verhindern können. Aber dann doch bitteschön nach erfolgter Grabung !!

Beste Grüße,
Sebastian
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"Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." - Marie von Ebner-Eschenbach
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Alt 03.06.2010, 10:17   #5
Crysagon
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War das nicht auch ein Bestandteil der Reportage neulich ?
Wenn ja, dann gehen einem die Augen über was dort bereits per Flug nach oben geholt wurde.
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Alt 03.06.2010, 10:28   #6
chabbs
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Jetzt kommt, natürlich ist es für das Amt Sch*****, für Funde bezahlen zu müssen. In jedem Fall. Das ist kein Problem der Denkmalämter, sondern ein Problem des Etats.

Wenn der BRD und den Ländern der Denkmalschutz so wenig wert ist, dass die Denkmalverbände nicht mal Geld haben, um die eigenen Blumenbeete umzugraben....woher sollen sie dann das Geld nehmen, um so einen Finder auszubezahlen.

Wieso denkt der Finder denn auch augenblicklich wieder an Geld? Kann man nicht mal einfach so der Forschung dienen?`Muss man denn an allem wieder verdienen?


Wenn die Ämter das Geld hätten würden sie mit Sicherheit auch gerne bezahlen.




Und ansonsten einfach Sorgnix Kommentar hintendrankopieren, der sagt den Rest aus.
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Alt 03.06.2010, 11:27   #7
Crysagon
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Ah hab es, in diesem Beitrag war es.

http://www.ardmediathek.de/ard/servl...mentId=4482106


JA. Der war es.
Aber bevor hier die folgenden Diskutanten das Rad zum 98.en Male neu erfinden: Die Diskussion zum Film gibt es hier im Forum bereits MEHRfach

z.B. => HIER.

Wenn´s was zum Film gibt, bitte DORT ablegen.

Hier geht´s um ein anderes Thema!
... z.B. die Klageschrift im Wortlaut - DA könnte man dann diskutieren ...

vorsorglicherweise
J. Ohnesorge - 11:42



Danke Meister Hast Recht, hätte den Thread verlinken sollen. -Edith schrieb diese Worte um 12:00 Uhr

Geändert von Crysagon (03.06.2010 um 12:01 Uhr).
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Alt 03.06.2010, 11:49   #8
samson
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Hoffentlich veröffentlicht hier im Forum niemand den Standort. Danach könnte man dann dort eine Pommesbude aufstellen. Das würde sich lohnen.
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Alt 03.06.2010, 16:17   #9
IG Phoenix
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Zitat:
Zitat von chabbs Beitrag anzeigen
Jetzt kommt, natürlich ist es für das Amt Sch*****, für Funde bezahlen zu müssen. In jedem Fall. Das ist kein Problem der Denkmalämter, sondern ein Problem des Etats.

Wenn der BRD und den Ländern der Denkmalschutz so wenig wert ist, dass die Denkmalverbände nicht mal Geld haben, um die eigenen Blumenbeete umzugraben....woher sollen sie dann das Geld nehmen, um so einen Finder auszubezahlen.

Wieso denkt der Finder denn auch augenblicklich wieder an Geld? Kann man nicht mal einfach so der Forschung dienen?`Muss man denn an allem wieder verdienen?


Wenn die Ämter das Geld hätten würden sie mit Sicherheit auch gerne bezahlen.




Und ansonsten einfach Sorgnix Kommentar hintendrankopieren, der sagt den Rest aus.
Moin Chabbs,

es geht eben nicht darum, dass das Geld aus dem Etat bezahlt werden soll, hast Du nicht aufmerksam gelesen. Der Vorwurf gegenüber dem Amt lautet, dass sie seit 36 Jahren keine Vorsorge getroffen haben im Falle X einen Fund auch bezahlen zu könnnen und zwar nicht aus Steuergeldern, sondern aus den Einnahmen einer Lotteriez. B.
Auch jetzt müsste das Geld nicht aus dem Etat genommen werden, sie hätten sich für den Ankauf auch an die HessenLotterie wenden können oder an den Sparkassenfonds.

So und bevor Du jetzt antwortest, lies Dir den Text nochmal richtig durch.

Viele HGrüße

Walter
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Alt 03.06.2010, 16:58   #10
Sorgnix
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Zitat:
Zitat von chabbs Beitrag anzeigen

Wieso denkt der Finder denn auch augenblicklich wieder an Geld? Kann man nicht mal einfach so der Forschung dienen?`Muss man denn an allem wieder verdienen?

... weil es vielleicht auch u.a. im GESETZ steht, daß ein Finder einen Anspruch auf Finderlohn hat??
(was wir an sich jetzt nicht im Detail zerpflücken müssen - es geht um den Grundsatz!)

... weil vielleicht nicht alle so "naiv" wie der eine oder andere verblendete "Idealist" sind??

... weil es zum Normalsten der Welt gehört, und in Volkes Seele auch schon ewig verankert, daß jemand eine Belohnung für etwas bekommt, daß er jemandem oder der Allgemeinheit "zurück" gibt?
Ist es nicht gerade der Anreiz der Belohnung, der den Finder zur Abgabe bzw. Meldung animieren sollte???? Damit er es eben NICHT so einfach so in die eigene Tasche steckt??? Damit er die monetäre wie auch ideelle Anerkennung durch den Rest der Gesellschaft "erntet"?
Um auf diese Art auch die Schaffung von VORBILDERN für andere zu ermöglichen???

... oder ist es "vorbildlich" daß ein LDA sich die Rechte an Abbildung und sonstawas allem von z.B. einer Himmelsscheibe zwecks EIGENER Vermarktung (die haben dabei doch nicht etwa an GELD gedacht ) sichert, und gegen jeden, der auch nur ein Foto davon für seine Zeitung verwendet oder gar ein Schmuckstück selbst designt, gleich mit ner Abmahnung zu Felde zieht???

... wenn Deine wie auch immer ehrenvoll gemeinte Einstellung sich auch z.B. bis zu div. Landesarchäologen rumgesprochen hat, diese vielleicht Ihre Einnahmen aus den nebenberuflichen (!) (während der Dienstzeit??? ) ) Tätigkeiten als Autoren etc., resultierend auf der Basis von Funden "Dritter" - die lt. Dir ja auf alles verzichten sollen - herumgesprochen hat UND auch umgesetzt wird, DANN steht diesem allgmeinen und ehrenvollen Verzicht natürlich nichts im Wege. (laaanger Satz, merk ich grad )
VORHER (zumindest bei mir) geht da aber wohl gar nix ...


JEDER hat mit Sicherheit seine "Schmerzgrenze", wenn es um Spendenbereitschaft o.ä. geht. Was sicher auch immer von den persönlichen Verhältnissen abhängt. Einem Millionär fällt die Spende von 1.000,-- € vielleicht etwas leichter als einem ungelernten Fabrikarbeiter.
(wobei meine Erfahrungen ab und an auch das Gegenteil belegen ... )
Aber wenn es um höhere Beträge als ein Monats- oder gar Jahresgehalt eines Normalmenschen geht, da ist dann Schluß mit der Gutmütigkeit.


Der WERT des oder der Funde bleibt ja erhalten!
Das Land gelangt in den Besitz von "Reichtum". Ob nun monetär oder ideel - die Versicherungssumme verrät hinterher schon den wahren Wert ...

Und wenn ich jemanden zu neuem, bislang für ihn unbekannten "Reichtum" verhelfe, dann darf er mich auch ruhig ein wenig dran beteiligen.
Wie das in allen anderen Bereichen des Lebens auch sonst üblich ist.
Immerhin entstehen aus den Funden ja auch wieder Einnahmen. Museen, Publikationen etc. - sogar "Merchandising" ...

So. Nun hast Du´s aber gekriegt!


Ansonsten:
... mich interessiert immer noch die Klagebegründung des Landes


Amen.
das Wort zum Sonntag vorziehenderweise
Jörg
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(Heiner Geißler)
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