Ich sterbe nicht, wenn ich aus einem Forum geworfen werde. Stehe für jeden Freiflug bereit.

Jetzt verstehe ich das Problem immer noch nicht wirklich. Das Erstfinderrecht. Da haben schon viele andere erfolgreich geklagt... warum also nun der Wind?

Laut dem Düsseldorfer Urteil hat der Entdecker Anspruch auf alle Funde aus der Zeitstufe der Gräber, nicht aber auf einen Fund, der nicht zu erwarten gewesen ist. Zur Erklärung: Hätte neben einem Grab eine Goldmünze Karls d. Gr. gelegen, wäre der Entdeckeranteil an das Land gegangen, der Anspruch des Grundstückseigentümers hätte weiterbestanden.
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