Welche Erfahrungen habt ihr beim Archiv der Landesbergdirektion des Regierungspräsidiums in Freiburg gemacht.
Zitat: "Bergbauliche Risswerke und Grubenbilder stehen im Rahmen von § 63 Abs. 4 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 für die Einsichtnahme zur Verfügung. Danach ist zur Einsichtnahme berechtigt, wer gegenüber der Landesbergdirektion glaubhaft macht, dass er von einem Bergschaden betroffen sein kann."
Damit kann ich nicht dienen - da klingt das schon besser:
Zitat:" Das Archiv ist auch offen für Recherchen bspw. im Rahmen der Dokumentation von Altlasten und für wissenschaftliche Zwecke."
Wobei "wissenschaftliche Zwecke" natürlich weit gefächert sind - welchen Honig schmiere ich denn am besten beim Antrag mit dazu?
Privat/Firmenarchive entscheiden natürlich nach eigenem Ermessen was, wieviel und ob überhaupt man Zugang bekommt. Aber unterliegt das Regierungspräsidium als öffentliche Institution denn nicht dem "normalen" Archivgesetz?
Zitat: "Bergbauliche Risswerke und Grubenbilder stehen im Rahmen von § 63 Abs. 4 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 für die Einsichtnahme zur Verfügung. Danach ist zur Einsichtnahme berechtigt, wer gegenüber der Landesbergdirektion glaubhaft macht, dass er von einem Bergschaden betroffen sein kann."
Damit kann ich nicht dienen - da klingt das schon besser:
Zitat:" Das Archiv ist auch offen für Recherchen bspw. im Rahmen der Dokumentation von Altlasten und für wissenschaftliche Zwecke."
Wobei "wissenschaftliche Zwecke" natürlich weit gefächert sind - welchen Honig schmiere ich denn am besten beim Antrag mit dazu?
Privat/Firmenarchive entscheiden natürlich nach eigenem Ermessen was, wieviel und ob überhaupt man Zugang bekommt. Aber unterliegt das Regierungspräsidium als öffentliche Institution denn nicht dem "normalen" Archivgesetz?
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