Bergwerksverkauf

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  • AdM Michael
    Geselle


    • 26.09.2005
    • 87
    • Winsford, Cheshire

    #16
    Zitat von alterbergbau
    freien Zugang zu einem Bergwerk.... usw
    vielleicht sollte man differenzieren, ob es sich um ein aktives,
    ein inaktives, aber noch mit Abbaurechten
    oder ein inaktives und aufgelassenes

    Bergwerk handelt?

    da hat sich was überschnitten.

    Wenn das Abbaurecht nicht mehr aktiv ist, dann ist es ja nur ein Hohlraum im Boden, der niemandem gehört für den aber der letzte Bergwerkseigentümer haftet (Bergschäden) ?
    Richtig, die Zuständigkeit erstreckt sich über wesentlich längere Zeiträume als den meisten klar ist. Ich empfehle als Literatur: BBergG, Ordnungsbehördengesetzte und BGB, BBodSchG. Dieses Nichts kann unter Umständen richtig teuer werden.

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