Frage zu einem Schild (Altbergbau)

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  • Forscher1983
    Ratsherr


    • 06.06.2004
    • 294
    • NRW, Aachen
    • leider noch keinen

    #1

    Frage zu einem Schild (Altbergbau)

    Hallo,

    kann mir einer sagen, was es genau mit diesem Schild auf ich hat? Also worauf man durch das Hängen des Schildes schließen kann? Was liegt dahinter?

    (Ich frage, weil ein Paragraf angegeben ist)

    Vielen Dank


    Martin
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Forscher1983; 06.06.2007, 16:56.
    Ein Kompromiss ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass alle meinen, sie hätten das grösste Stück bekommen...
  • Matthias45
    Heerführer


    • 28.10.2004
    • 4300
    • Damme, Niedersachsen
    • MD3009, Der Schrottfinder..

    #2
    §7 der BVO (Bergverordnung).
    Der auf dem Schild befindliche Hinweis besagt nur das laut BVO da ein Schild hängen muss.

    Nachzulesen hier: http://hh.juris.de/hh/SiKennzBergV_HA_P7.htm
    Zuletzt geändert von Matthias45; 06.06.2007, 17:12.
    Glück Auf!
    Matthias

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    • Deistergeist
      Moderator

      • 24.11.2002
      • 19529
      • Barsinghausen am Deister

      #3
      Moin!

      Weiterhelfen kann ich auch nicht, ich sehe allerdings solche Schilder recht häufig:
      Angehängte Dateien
      "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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      • AdM Michael
        Geselle


        • 26.09.2005
        • 87
        • Winsford, Cheshire

        #4
        Eure Schilder müssen etwas differenzierter betrachtet werden. Wenn schon BVO , dann auch die richtigen und nicht die erste beste.

        Das erste Schild dürfte aus dem Braunkohlenbergbau? stammen BVO Br müßte sich auf die Bergverordnung Braunkohle vom 10.12.1964 des Oberbergamtes Bonn beziehen. Dieses gibt es schon lange nicht mehr ebensowenig wie die angegebene Bergverordnung.
        Die aktuelle nennt sich BVOBr und ist hier zu finden:



        Allerdings stimmen natürlich die Paragraphen nicht mit der alten überein.
        Vieles ist auch aus den Länder-BVOs in die ABBergV gewandert.



        Bei dem zweiten Schild könnte es sich um ein Schild aus Hessen oder Niedersachsen handeln, da beide eine Allgemeine Bergverordnung haben (Hessen ABV http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...36_ABV/abv.htm , Niedersachsen ABVO
        http://www.umwelt-online.de/recht/berg/nds/abvo_ges.htm ). Über den §6 läßt sich das ganze aber dann doch gut auf Nidersachsen einschränken. Dieser regelt das Betreten von Werksanlagen.

        Also bitte beachten:
        Bergverordnungen sind Ländersache und man muß auch noch die Richtige erwischen, was ja eigentlich doch ganz leicht ist, wenn sie schon auf dem Schild angegeben ist.
        Übrigens bei der BVO Br handelt es sich ebenfalls um das Betreten von Werksanlagen, nur diesmal in §7 der BVO Br geregelt heute ist das der §2 BVO Br vom 05.02.1998 in der Fassung vom 01.05.2001. Das betreffende Schild ist etwas in die Jahre gekommen.

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        • Forscher1983
          Ratsherr


          • 06.06.2004
          • 294
          • NRW, Aachen
          • leider noch keinen

          #5
          Vielen Dank für die Auführliche Antwort.
          Eine Frage habe ich da noch:

          Wenn es diese Verordnung nicht mehr gibt, existiert ja auch die rechtliche Grundlage nicht mehr, die dieses Verbot beschreibt. Heißt das, dass ich das Gelände betreten darf?

          Viele Grüße

          Martin
          Ein Kompromiss ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass alle meinen, sie hätten das grösste Stück bekommen...

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          • Matthias45
            Heerführer


            • 28.10.2004
            • 4300
            • Damme, Niedersachsen
            • MD3009, Der Schrottfinder..

            #6
            Das Unbefugten ist der Zutritt verboten hat auf jeden Fall noch Bestand.
            Also Füsse da runter lassen.
            Glück Auf!
            Matthias

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            • AdM Michael
              Geselle


              • 26.09.2005
              • 87
              • Winsford, Cheshire

              #7
              Da es sich um ein bergbauliches genutztes Gelände handelt, hängt die Anwendbarkeit der entsprechenden Vorschriften unteranderem davon ab, ob die Bergaufsicht beendet ist oder nicht. Pauschal von einem alten Schild auszugehen, ist da sicherlich falsch. Vielleicht ist es nur vergessen worden? Immerhin gilt ja immer noch die "neue" BVOBr in NW.
              Und es gibt ja auch noch andere Gesetze und Vorschriften außerhalb des Bergbaus, die einen am Betreten von fremdem Eigentum hindern (sollten).

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              • Matthias45
                Heerführer


                • 28.10.2004
                • 4300
                • Damme, Niedersachsen
                • MD3009, Der Schrottfinder..

                #8
                Ob sich der Text auf dem Schild auf einen aktuellen oder veralteten Paragraphen beruft dürfte irrelevant sein. Es steht da immer noch Zutritt verboten. Ausserdem dürfte, wie auf Deinem Bild zu sehen ist, das Gelände eingezäunt sein.
                Da würde ein Betreten den Strafbestand des Landfriedensbruch schon erfüllen.
                Glück Auf!
                Matthias

                Kommentar

                • Oelfuss
                  Heerführer

                  • 11.07.2003
                  • 7794
                  • Nds.
                  • whites 3900 D pro plus

                  #9
                  Zitat von Matthias45
                  Da würde ein Betreten den Strafbestand des Landfriedensbruch schon erfüllen.
                  Na das ist wohl etwas übertrieben Allerdings ist es immer noch unerlaubtes betreten (sofern nichts zerstört wird). Das wird unter Hausfriedensbruch zusammengefasst und ist ein Antragsdelikt. Bedeutet: Ohne Anzeige eines Befugten (Besitzer) gibt es keine Verfolgung.

                  Ein intakter Zaun sollte allerdings schon Hinweis genug sein.
                  bang your head \m/

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