Das Gebiet des Oberharzer Reservatfeldes erstreckt sich auch auf den in Clausthal-Zellerfeld gelegenen Schacht St. Lorenz, der im 16. Jahrhundert angelegt wurde und seit 1842 verfüllt ist. Trotz der Verfüllung kommt es zu Bodenabsenkungen, damit verbunden sind Schäden an einer Strasse. Die Bergbau Goslar soll für diese Schäden haften, obwohl der Schacht schon vor der Übernahme verfüllt war...eine nicht unverständliche Rechtsauffassung in meinen Augen. Aber das Gericht hat die GmbH zur Zahlung verurteilt.
Auch hier, recht detailliert. http://www.newsclick.de/index.jsp/me...artid/15049658
Zitat: Mit dem 1867 geschaffenen Oberharzer Reservatfeld sei neues Bergwerkseigentum begründet und damit eine Zäsur entstanden, hatte die Bergbau Goslar argumentiert. Die OVG-Richter sahen in dem Schritt zwar ebenfalls eine Neuformierung alter Besitztümer, erkannten darin aber nur eine Konsolidierung und Vereinheitlichung der schon damals unübersichtlich gewordenen und als reformbedürftig angesehenen Berechtigungen und Pflichten.
GA Thomas
Kommentar