Bergbau Goslar GmbH und aktuelle Bergschäden

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  • Deistergeist
    Moderator

    • 24.11.2002
    • 19528
    • Barsinghausen am Deister

    #1

    Bergbau Goslar GmbH und aktuelle Bergschäden

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    Das Gebiet des Oberharzer Reservatfeldes erstreckt sich auch auf den in Clausthal-Zellerfeld gelegenen Schacht St. Lorenz, der im 16. Jahrhundert angelegt wurde und seit 1842 verfüllt ist. Trotz der Verfüllung kommt es zu Bodenabsenkungen, damit verbunden sind Schäden an einer Strasse. Die Bergbau Goslar soll für diese Schäden haften, obwohl der Schacht schon vor der Übernahme verfüllt war...eine nicht unverständliche Rechtsauffassung in meinen Augen. Aber das Gericht hat die GmbH zur Zahlung verurteilt.


    Auch hier, recht detailliert. http://www.newsclick.de/index.jsp/me...artid/15049658
    Zitat: Mit dem 1867 geschaffenen Oberharzer Reservatfeld sei neues Bergwerkseigentum begründet und damit eine Zäsur entstanden, hatte die Bergbau Goslar argumentiert. Die OVG-Richter sahen in dem Schritt zwar ebenfalls eine Neuformierung alter Besitztümer, erkannten darin aber nur eine Konsolidierung und Vereinheitlichung der schon damals unübersichtlich gewordenen und als reformbedürftig angesehenen Berechtigungen und Pflichten.




    GA Thomas
    "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-
  • Haverlahwiese
    Bürger


    • 19.06.2009
    • 154
    • Neuss

    #2
    Vielen Dank sehr interessant.

    Wen es interessiert, der Schacht der ehemaligen Silber- und Kupfergrube auf dem Burgstätter Gangzug befand sich auf dem Parkplatz des heutigen LIDL-Marktes an der Bauhofstraße in Clausthal (51° 48′ 42″ N, 10° 20′ 26″ E). Die Grube wurde 1667 verliehen und der Erzabbau 1744 eingestellt. Von 1781 bis 1841 diente der Schacht noch zur Wasserhaltung des unteren Burgstätter Reviers. Dazu waren insgesamt 3 Kunsträder vorhanden.
    Glück auf, Matthias

    Die Hüttenleut' sein auch kreuzbrave Leut',
    |:denn sie tragen das Leder vor dem Bauch bei der Nacht:|
    |:und saufen auch!:|

    Kommentar

    • sünnerklaas
      Lehnsmann


      • 19.10.2005
      • 31
      • Norddeutschland

      #3
      Zitat von Deistergeist
      http://www.juris.de/jportal/portal/p...enachricht.jsp


      Das Gebiet des Oberharzer Reservatfeldes erstreckt sich auch auf den in Clausthal-Zellerfeld gelegenen Schacht St. Lorenz, der im 16. Jahrhundert angelegt wurde und seit 1842 verfüllt ist. Trotz der Verfüllung kommt es zu Bodenabsenkungen, damit verbunden sind Schäden an einer Strasse. Die Bergbau Goslar soll für diese Schäden haften, obwohl der Schacht schon vor der Übernahme verfüllt war...eine nicht unverständliche Rechtsauffassung in meinen Augen. Aber das Gericht hat die GmbH zur Zahlung verurteilt.
      Das ist hier der zentrale Punkt:

      Die Gesellschaft hatte das Bergwerksrecht zur Nutzung des Oberharzer Reservatfeldes erst 1998 erworben und gegen das Landesamt für Bergbau geklagt. Dieses wollte das Unternehmen für die erst in den vergangenen Jahren entstandenen Schäden in die Pflicht nehmen.
      Indem die Bergbau Goslar das Bergwerksrecht zur Nutzung erworben hat, haftet sie auch als Eigentümer dieses Rechts. Um es einfach zu machen: wenn sich jemand ein Grundstück kauft und später dort Altlasten gefunden werden, muss er als Besitzer auch für die Beseitigung der Altlasten gerade stehen - auch wenn sie nicht von ihm stammen.

      Kommentar

      • Obersteiger
        Ritter

        • 16.10.2000
        • 342
        • Harz

        #4
        Indem die Bergbau Goslar das Bergwerksrecht zur Nutzung erworben hat, haftet sie auch als Eigentümer dieses Rechts. Um es einfach zu machen: wenn sich jemand ein Grundstück kauft und später dort Altlasten gefunden werden, muss er als Besitzer auch für die Beseitigung der Altlasten gerade stehen - auch wenn sie nicht von ihm stammen.
        Nicht unbedingt - nach § 115 Absatz 1 BBergG gilt eine Ersatzpflicht des Unternehmers, d.h. das Unternehmen haftet, welches den Bergbaubetrieb zur Zeit der Verursachung des Bergschadens betrieben hat.

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