...aber keine konkreten Maßnahmen
Einklappen
X
-
Eigentlich steht doch alles in dem Text. Mit der Erteilung der Erlaubnis haben nun nur die Feldeseigentümer das Recht, in diesem Bereich nach Kohlenwasserstoffen zu suchen („Ausschließlichkeitsrecht“). Mit der Auswertung der vorhandenen geologischen Daten werden die vermuteten höffigen Bereiche eingegrenzt, welche dann durch Geophysik und/oder Explorationsbohrungen im Detail untersucht werden.
Mit Kohlenwasserstoffen sind hier Erdöl und Erdgas bzw. „Flözgas“ gemeint, und damit lässt sich auch in Deutschland (wieder) viel Geld verdienen.
Kommentar