Eigentum Luftschutzstollen
Eigentum bei Luftschutzstollen
Der jeweilige Grundstückseigentümer
BGH vom 09. März 1960 - V ZR 189/58
Bei der Eigentumsfrage spielt es keine Rolle wer den Bau veranlasst hat und durch wen er gebaut wurde.
Die Veranlasserschaft ist nur wichtig, wenn es um die Zuständigkeit für die Verkehrssicherung/Gefahrenabwehr geht.
Dieses Thema ist ebenfalls durch den BGH entschieden worden.
Ein eigenes Thema. Dennoch möchte ich hier anmerken, dass i.d.R. der / die Grundstückseigentümer die "A....-karte" hat/haben.
Eigentum bei Luftschutzstollen
Der jeweilige Grundstückseigentümer
BGH vom 09. März 1960 - V ZR 189/58
Bei der Eigentumsfrage spielt es keine Rolle wer den Bau veranlasst hat und durch wen er gebaut wurde.
Die Veranlasserschaft ist nur wichtig, wenn es um die Zuständigkeit für die Verkehrssicherung/Gefahrenabwehr geht.
Dieses Thema ist ebenfalls durch den BGH entschieden worden.
Ein eigenes Thema. Dennoch möchte ich hier anmerken, dass i.d.R. der / die Grundstückseigentümer die "A....-karte" hat/haben.
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