Abrisspläne trotz Denkmalschutz WESTERHOLT
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Gemach!
In knapp drei Monaten sollte der überarbeitete umsetzungsreife Entwurf der Öffentlichkeit präsentiert wird
Ob das auch genehmigungsfähig ist, steht auf einem anderen Blatt.
Es ist natürlich immer ne Frage, WAS denn in den Grundlagenforderungen zum Entwurfsprogramm steht. Wenn sich aber 4 Architekturbüros mit dem Erhalt des Denkmals beschaftigen, dürfte der "Alternativentwurf" wohl am Programm vorbei gelaufen, eher als Sondervorschlag zu betrachten sein.
... das der dann zufällig gewinnt ...
Was spätestens nach den preisgekrönten, in Hochglanz verpackten Wettbewerbsvorschlägen folgen muß: HOAI, Leistungsphase 1 - GRUNDLAGENermittlung ...
Eigentlich sollte die Bestandteil eines Entwurfs sein. WAS denn auf dem Gelände u.a. rechtlich möglich ist ...
Die einen Entwerfer halten sich halt strikt an das, was in den Vorlagen steht - die anderen suchen in den Vorlagen oder auch dem Gesetz nach "Schlupflöchern", hinterfragen anscheinend unumstößliche Vorgaben - um dann ganz was "Neues" zu entwickeln.
Eigentlich auch ein ganz normaler Vorgang. Und zulässig ...
Nicht von der Hand zu weisen scheint aber wohl folgendes Argument:
„Wir können unserer Verkehrssicherungspflicht nicht mehr nachkommen“,
Des einen Leid - des anderen Freud ...
Gruß
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler) -
So war es einmal - Zur Erinnerung an bessere Zeiten:
Glückauf!
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