Kalischächte im Wendland

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  • wobo
    Heerführer


    • 12.03.2013
    • 1192
    • Uelzen

    #1

    Kalischächte im Wendland

    Moin Leute
    Ich habe gestern drei ehemalige Kalischächte besucht,



    dabei ist mir am Schacht "Wendland" etwas merkwürdiges aufgefallen.
    Diese Anlage ist mit einem neueren Zaun weitläufig abgespert
    und ein neues Schild verbietet das Betreten ( siehe Anlage)

    Kann es wirklich sein, das hier noch Gesetze/Verordnungen aus dem 3.Reich gelten ...

    Gruß Wolf
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  • ghostwriter
    Moderator

    • 24.09.2003
    • 12048
    • Großherzogtum Baden
    • Suchnadeln

    #2
    vielleicht hier mal nachfragen:

    Das Bergarchiv Clausthal verwahrt das im ehemaligen Oberbergamt Clausthal bzw. in seinen Vorgängerbehörden
    seit dem 16. Jahrhundert entstandene Archivgut aus der Harzer Bergbauverwaltung, die bis ins 19. Jahrhundert auch
    allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnahm.


    eventuell bekommst du ja auskunft!?


    interessieren würde es mich auch ...

    ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
    … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

    dr. koch - "1984"
    😲

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    • wobo
      Heerführer


      • 12.03.2013
      • 1192
      • Uelzen

      #3
      Moin
      Danke für den Link, ich habe dort mal eine Anfrage gemacht.

      Gruß Wolf

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      • Deistergeist
        Moderator

        • 24.11.2002
        • 19523
        • Barsinghausen am Deister

        #4
        Was kommt euch daran ungewöhnlich vor?
        Das Gelände steht noch unter der Aufsicht der Bergbehörde.

        GA Thomas
        "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

        Kommentar

        • ghostwriter
          Moderator

          • 24.09.2003
          • 12048
          • Großherzogtum Baden
          • Suchnadeln

          #5
          Kann es wirklich sein, das hier noch Gesetze/Verordnungen aus dem 3.Reich gelten ...
          das gelbe schild ... bzw. der text ... genauer das datum!?

          ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
          … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

          dr. koch - "1984"
          😲

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          • Haldenschreck
            Bürger


            • 25.03.2008
            • 199
            • Nds.

            #6
            Moin,
            so neu ist der Zaun nun auch nicht.

            Zum Schild: Das BGB wimmelt nur so von Gesetzen, die noch aus Kaiser's Zeiten stammen. Wenn die ABVO zum Zeitpunkt des Schildanbringens noch von 1945 gültig war, dann kommt sie aufs Schild, auch wenn dieses erst z.B. 1970 angeklöppelt wurde. Später gelten die "Nachfolge-Gesetze und -verordnungen". Also: Der Text des Hinweisschildes ist immer noch gültig!

            'auf!
            Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung. Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, dass ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.

            Kommentar

            • wobo
              Heerführer


              • 12.03.2013
              • 1192
              • Uelzen

              #7
              Zitat von Haldenschreck
              Moin,
              so neu ist der Zaun nun auch nicht.
              Nun ja, er ist Kunststoffummantelt und die Befestigung
              des Schildes ist Torx ...

              Gruß Wolf
              Angehängte Dateien

              Kommentar

              • Haldenschreck
                Bürger


                • 25.03.2008
                • 199
                • Nds.

                #8
                Ich war vor 4,3 Jahren vor Ort; da sah er auch nicht anders und auch schon ziemlich "gealtert" aus.
                Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung. Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, dass ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.

                Kommentar

                • wobo
                  Heerführer


                  • 12.03.2013
                  • 1192
                  • Uelzen

                  #9
                  Zitat von ghostwriter
                  Moin Leute
                  Das Bergamt hat sich gemeldet ...

                  Sehr geehrter Herr Bode,



                  zunächst danke ich Ihnen für die Information.



                  Ihre Vermutung ist natürlich richtig. Diese Verordnung gilt natürlich nicht mehr.

                  Sie trat, aufgrund § 288 II Nr. 2 der Allgemeinen Bergverordnung über Untertagebetriebe, Tagebaue und Salinen (ABVO Niedersachsen) mit deren Inkrafttreten am 01.04.1967, außer Kraft.

                  Hier wurde offenbar ein altes Schild übersehen.

                  Die Gefahrenlage, die seinerzeit das Schild erforderlich machte, könnte weiterhin bestehen.

                  Ich bitte Sie daher, von Wanderungen in dessen ehemaligem Geltungsbereich abzusehen und dem LBEG den Standort des Schildes mitzuteilen.

                  Das LBEG müsste dann die Situation prüfen.





                  Mit freundlichen Grüßen

                  Antje Hause



                  Referat L 2.7 – bergbauliches Justiziariat, Förderabgabe, Bergbauberechtigungen, Markscheidewesen

                  Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

                  Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

                  An der Marktkirche 9

                  38678 Clausthal- Zellerfeld
                  Gruß Wolf

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