betreten von alten verlassenen gebäuden

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  • alphonx
    Landesfürst


    • 07.04.2005
    • 615
    • Göttingen

    #16
    Zitat von trinidad
    und wenn der besitzer nicht mehr findig gemacht werden kann
    ....weil ich keine Lust auf eine zum Ziel bringende Recherche hatte ?!


    Es gibt keine Grundstücke + Gebäude ohne Besitzer - ganz einfach !

    Also zurück zu deiner frage, wie denn die Lage dann so sei :

    §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§!

    Ganz einfach.
    (auch wenn du was anderes lesen möchtest)

    Gruß,
    alphonx

    Kommentar

    • Bastler
      Heerführer

      • 15.02.2002
      • 4283
      • Dortmund
      • SC 625 ,B.J. 1944

      #17
      Oder einfach REIN,und nicht erwischen lassen...:effe

      Zu 99% geht´s gut...

      Kommentar

      • Deistergeist
        Moderator

        • 24.11.2002
        • 19505
        • Barsinghausen am Deister

        #18
        ...und auf dem einen Prozent kann man monatelang rumreiten....

        MfG Scherzkeksgeist
        "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

        Kommentar

        • Bastler
          Heerführer

          • 15.02.2002
          • 4283
          • Dortmund
          • SC 625 ,B.J. 1944

          #19
          Ach,das was du meinst kann mangels juristischem Nachspiel nichtmal zu dem einen % dazugezählt werden...

          Kommentar

          • alphonx
            Landesfürst


            • 07.04.2005
            • 615
            • Göttingen

            #20
            "...und auf dem einen Prozent kann man monatelang rumreiten...."

            ...oder man legt einfach 300 Euro + sonstige Gebühren kurz + schmerzlos auf den Tisch

            :effe :effe :effe

            Guts Nächtle,
            alphonx (scheinheilig)
            Zuletzt geändert von alphonx; 31.12.2006, 00:52.

            Kommentar

            • Oelfuss
              Heerführer

              • 11.07.2003
              • 7794
              • Nds.
              • whites 3900 D pro plus

              #21
              Jedes Hobby kostet Geld.
              bang your head \m/

              Kommentar

              • Bastler
                Heerführer

                • 15.02.2002
                • 4283
                • Dortmund
                • SC 625 ,B.J. 1944

                #22
                Und wenn man die 300 Euro auf die XXX derartigen Besuche umrechnet die gutgegangen sind,dann kommt ein fairer durchschnitts Eintrittspreis dabei raus...

                Kommentar

                • Kunstpro
                  Banned
                  • 05.02.2005
                  • 1999
                  • Dortmund / Bielefeld
                  • Hab ein Detector gebaut

                  #23
                  StGB § 123

                  Zitat von KaiS
                  "§ 125 - Landfriedensbruch

                  > snip

                  Alternativ würde ich noch Paragraph 80 StGB als dritte Variante in Betracht ziehen

                  Ciao, Kai

                  PS: Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern, die eine Erlaubniseinholung empfehlen, uneingeschränkt an...
                  Hallo Kai,

                  schau hier, der StGB § 123 past doch besser zur Fragestellung.

                  Gruß
                  kunstpro

                  StGB § 123
                  Hausfriedensbruch
                  (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
                  Strafgesetzbuch §123 - (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum...
                  Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

                  Kommentar

                  • voodooprinz
                    Heerführer


                    • 10.06.2005
                    • 1222
                    • Berlin - Johannisthal
                    • Tesoro Silver Max

                    #24
                    @Oelfuss und Bastler - Also, ich sehe das in vielen Fällen genauso...

                    Wer nicht wagt, der nicht gewinnt...

                    Uuups....
                    Wenn die Neugier sich auf ernsthafte Dinge richtet, dann nennt man sie Wissensdrang.

                    Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916), östr. Schriftstellerin

                    Suche privat Fotos aus Berlin-Johannisthal (bis ca. 1990)

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                    • KaiS
                      Geselle


                      • 02.09.2004
                      • 52
                      • Essen, NRW

                      #25
                      Zitat von Kunstpro
                      Hallo Kai,
                      schau hier, der StGB § 123 past doch besser zur Fragestellung.
                      http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
                      Ja, sicher - hab ich irgendwo etwas Gegenteiliges behauptet?

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                      • Kunstpro
                        Banned
                        • 05.02.2005
                        • 1999
                        • Dortmund / Bielefeld
                        • Hab ein Detector gebaut

                        #26
                        Zitat von KaiS
                        Ja, sicher - hab ich irgendwo etwas Gegenteiliges behauptet?

                        Nein, nichts Gegenteiliges.

                        ABer genaugenommen past der 123 besser.
                        Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

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