Klausie,
vielen Dank für die beiden Links. Ist sicherlich richtig, dass bei etlichen Locations von einem Betreten abzuraten ist und sicherlich nicht unbedingt freudige Erfahrungen damit gemacht werden können, wenn man dort erwischt wird. Allerdings sind die beschriebenen Punkte auch sehr extreme Ausformungen mit dem Betreten von alten Bergwerksstollen, bzw der Bespitzelung durch Forumsmitleser. Da aber eigentlich eh nie Orte von Fotolocations genannt werden, sollte eine Verfolgung dabei schwierig werden.
Wie ich in meinem Post #11 berichtet hatte, war der Besuch auf dem FlaRak/HAWK-Post auch eine eher positive Erfahrung, da die Sicht schlecht war und das Gelände offen war. Wäre das Gelände geschlossen gewesen, wäre ich selbstverständlich nicht drauf gegangen, hab keinen Bock auf Stress, schon gar nicht mit der BW.
Wo immer sich mir die Möglichkeit bietet, nutze ich selbstverständlich die Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer, um eine Genehmigung einzuholen, so ist dies z.B. in Beelitz mittlerweile auch der Fall, der Eigentümer ist total unkompliziert und sehr nett.
Was andere Ruinen bzw. leere Industrieanlagen oder ähnliches betrifft, so ist es zwar richtig, dass das Betreten den Bestand des Hausfriedensbruchs und somit eine Straftat darstellt. Allerdings muss dafür der Eigentümer des Geländes/Gebäudes entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen (Bauzäune/Bretter vor den Fenstern/Hinweisschilder), erfolgt all dies nicht, ist zwar ein Platzverweis jedoch keine Rechtsverfolgung möglich.
Sollte der Besitzer keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen haben, ist er praktisch sogar haftbar zu machen, wenn man sich beim Fotos machen an nem rostigen Nagel die Hose zerreißt.
Klingt unglaublich, ist aber einem Bekannten schon selbst widerfahren!
Ausserdem möchte ich mit Fotos den Forumsleser nicht zum Dort-hinlaufen animieren, sondern nur schöne Ruinen und leerstehende Objekte mit anderen geneigten Nutzern teilen.
Gruß, M76.
vielen Dank für die beiden Links. Ist sicherlich richtig, dass bei etlichen Locations von einem Betreten abzuraten ist und sicherlich nicht unbedingt freudige Erfahrungen damit gemacht werden können, wenn man dort erwischt wird. Allerdings sind die beschriebenen Punkte auch sehr extreme Ausformungen mit dem Betreten von alten Bergwerksstollen, bzw der Bespitzelung durch Forumsmitleser. Da aber eigentlich eh nie Orte von Fotolocations genannt werden, sollte eine Verfolgung dabei schwierig werden.
Wie ich in meinem Post #11 berichtet hatte, war der Besuch auf dem FlaRak/HAWK-Post auch eine eher positive Erfahrung, da die Sicht schlecht war und das Gelände offen war. Wäre das Gelände geschlossen gewesen, wäre ich selbstverständlich nicht drauf gegangen, hab keinen Bock auf Stress, schon gar nicht mit der BW.
Wo immer sich mir die Möglichkeit bietet, nutze ich selbstverständlich die Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer, um eine Genehmigung einzuholen, so ist dies z.B. in Beelitz mittlerweile auch der Fall, der Eigentümer ist total unkompliziert und sehr nett.
Was andere Ruinen bzw. leere Industrieanlagen oder ähnliches betrifft, so ist es zwar richtig, dass das Betreten den Bestand des Hausfriedensbruchs und somit eine Straftat darstellt. Allerdings muss dafür der Eigentümer des Geländes/Gebäudes entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen (Bauzäune/Bretter vor den Fenstern/Hinweisschilder), erfolgt all dies nicht, ist zwar ein Platzverweis jedoch keine Rechtsverfolgung möglich.
Sollte der Besitzer keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen haben, ist er praktisch sogar haftbar zu machen, wenn man sich beim Fotos machen an nem rostigen Nagel die Hose zerreißt.
Klingt unglaublich, ist aber einem Bekannten schon selbst widerfahren!
Ausserdem möchte ich mit Fotos den Forumsleser nicht zum Dort-hinlaufen animieren, sondern nur schöne Ruinen und leerstehende Objekte mit anderen geneigten Nutzern teilen.
Gruß, M76.
Kommentar