Was ist/war das?

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  • Supermara
    Geselle


    • 25.11.2009
    • 93
    • Leipzig

    #1

    Was ist/war das?

    ...anbei ein Bild einer Ruine, diese befindet sich hinter der Shell- Tankstelle an der Breiten Str. in Leipzig und der Lene-Voigt-Park grenzt an der anderen Seite an...Wenn ich dran vorbeikomme, gibts auch paar Fotos...

    LG

    P.S.: ich weiss, die Markierung auf dem Bild ist seeeeeehr dilettantisch
    Angehängte Dateien
    "§ 123 Hausfriedensbruch
    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

    StGB
  • Pierre
    Bürger


    • 20.01.2007
    • 149
    • NRW
    • Nikon D200

    #2
    ich nehme an das der radweg der dort lang geht(neben der fernwärmeleitung) der verlauf einer alten bahntrasse ist. das würde meinen verdacht bestätigen das es sich bei dem gebüde um einen alten ringlockschuppen handelt (zumindest sehen die dinger bei uns so aus)

    lg
    pierre
    "Rostig wird die Grubenschiene,
    wenn der Hunt nicht drüber läuft.
    Frostig wird des Bergmanns Miene,
    wenn er ab und zu nicht säuft."

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    • Supermara
      Geselle


      • 25.11.2009
      • 93
      • Leipzig

      #3
      ja, der Radweg heisst auch "Anger-Crottendorfer-Bahntrasse"....

      mich wundert nur, dass das Ding - was auch immer es ist - noch steht und dass es (eigentlich) ohne Probleme zugänglich ist...

      Sonst noch wer ne Idee??
      "§ 123 Hausfriedensbruch
      (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

      StGB

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      • Supermara
        Geselle


        • 25.11.2009
        • 93
        • Leipzig

        #4
        grad noch ne Info bekommen... da steht iwas von "Schweißerei" dran....
        "§ 123 Hausfriedensbruch
        (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
        (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

        StGB

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        • hemiotti
          Heerführer


          • 14.02.2009
          • 2817
          • Berlin Lichtenberg
          • Teknetics Omega 8000 & Garrett PP

          #5
          denke auch ein lockschuppen.....davor war eine drehscheibe
          no Risk no Fund

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          • Alfred
            Heerführer

            • 23.07.2003
            • 3840
            • Hannover/Laatzen
            • Augen, Nase, Tastsinn

            #6
            Wenn man sich das (grottenschlechte) historische Luftbild bei GE ansieht, kann man erkennen, das oberhalb des Ringlokschuppens die Gleise verliefen und dann 800m weiter oestlich in den heute noch bestehenden Gleisstrang einmuenden. Wird wohl ein Bahnbetriebswerk gewesen sein.
            Schoen´ Gruss

            I would never want to be a member of a group whose symbol was a
            guy nailed to two pieces of wood. ~ George Carlin ~

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            • leborsky
              Ratsherr


              • 28.07.2004
              • 217
              • Berlin-Ost....nicht zugezogen ;)

              #7
              Zuletzt geändert von leborsky; 14.04.2010, 14:29.
              Denkmalschutz is'n schwacher Schutz!

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              • Alfred
                Heerführer

                • 23.07.2003
                • 3840
                • Hannover/Laatzen
                • Augen, Nase, Tastsinn

                #8
                Habe gerade mal ein bisschen rumgegooglet, weil mich alte Bahnanlagen auch interessieren.
                Der Lokschuppen gehoerte zum Eilenburger Bahnhof und steht heute zusammen mit seiner Begrenzungsmauer unter Denkmalschutz.
                Der ganze rel. freie Bereich westl. vom Schuppen gehoerte zur Bahnanlage, am Ende war der Kopfbahnhof. Die Gleise liefen dann am Lokschuppen vorbei nach Osten bis zu den noch bestehenden Bahngleisen. Den Gleisverlauf kann man gut an der spaeter darauf gebauten Fernwaermeleitung sehen.

                Hier gibts noch mehr Wikipedia reference-linkEilenburger_Bahnhof_(Leipzig)

                ups, ich sehe gerade, der Mann ueber mir hatte da schon was
                Schoen´ Gruss

                I would never want to be a member of a group whose symbol was a
                guy nailed to two pieces of wood. ~ George Carlin ~

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                • Supermara
                  Geselle


                  • 25.11.2009
                  • 93
                  • Leipzig

                  #9
                  und ich habe mich schon gewundert, warum soetwas noch steht, eigentlich wird sowas ja bei Brachlandrevitalisierungsmaßnahmen (schreibt man wohl eher nicht als ein Wort) "entfernt"...

                  ok...ich denke es werden n paar Bilder folgen (hoffentl. auch Innenaufnahmen) ... ich werd versuchen, das nächstes WE mal in Angriff zu nehmen...

                  Danke für die Infos

                  LG
                  "§ 123 Hausfriedensbruch
                  (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
                  (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

                  StGB

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                  • MIMO
                    Heerführer


                    • 22.11.2007
                    • 1683
                    • Sachsen
                    • Rutus Alter 71

                    #10
                    Hallo Supermara,

                    ich habe dem Alfred nichts hinzuzufügen, denn er hat bereits alles geschrieben. Vom so genannten Eilenburger Bahnhof gibt es auch wunderschöne alte Ansichtskarten. Leipzig war nicht nur wegen der vielen Kirchen, sondern auch wegen der vielen Bahnhöfe bekannt.

                    MfG Marcus
                    Ein Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
                    (Alexander von Humboldt)

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                    • Supermara
                      Geselle


                      • 25.11.2009
                      • 93
                      • Leipzig

                      #11
                      so, hier im Nachgang mal noch 2 Fotos vom Objekt, allerdings nur von aussen, denn ich hatt beide Kinder mit an dem Tag

                      LG
                      Angehängte Dateien
                      "§ 123 Hausfriedensbruch
                      (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
                      (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

                      StGB

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