"Wer von einem Schatz weiß, um dessen Ruhe ist es geschehen, und er wird sie nicht wiederfinden, eher er den Schatz gehoben hat oder daran zugrunde gegangen ist"
Ich muss allerdings sagen, dass ich von gestellten "Gruselfotos" so rein gar nichts halte...Allerdings schon interessant, was alte Häuser, Ruinen und Marodes angeht...
Man muss eben das "uh es ist sooo gruselig hier" ausblenden und versuchen, sich die so Gemäuer anzusehen,dass sie den üblichen Charme versprühen- den wir erhaschen wollen!
LG
"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
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