Orte der Angst

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  • Habachtaler
    Heerführer


    • 05.03.2009
    • 1096
    • Niedersachsen

    #1

    Orte der Angst

    Moin,
    hier ein kleiner Link mit weiteren maroden Gebäuden.



    LG Rolf

    Link entfernt, Oelfuss 9.6.2010, 23:20
    "Wer von einem Schatz weiß, um dessen Ruhe ist es geschehen, und er wird sie nicht wiederfinden, eher er den Schatz gehoben hat oder daran zugrunde gegangen ist"

    Joseph Conrad
  • Wühlmaus28
    Ritter


    • 16.03.2010
    • 391
    • Ruhrgebiet/ Kreis Recklinghausen
    • Augen und Ohren

    #2
    Toller link, danke. Die Häuser sind interessant, nur der Rest der Seite ist etwas überzogen
    Zuletzt geändert von Wühlmaus28; 09.06.2010, 08:47.
    Wer Mut hat, kotzt auch gegen den Sturm

    Kommentar

    • Sentex
      Bürger


      • 03.07.2008
      • 109
      • Hessen/Vogelsberg
      • XP G-Maxx 2

      #3
      Zitat von Wühlmaus28
      ... nur der Rest der Seite ist etwas überzogen
      Hehe, kein Ahnung was du meinst
      Gruß,
      Dennis

      Kommentar

      • Wühlmaus28
        Ritter


        • 16.03.2010
        • 391
        • Ruhrgebiet/ Kreis Recklinghausen
        • Augen und Ohren

        #4
        Zitat von Sentex
        Hehe, kein Ahnung was du meinst
        da muss man schon genau hin sehen grins. Aber die Bilder sind ja ganz nett wenn man es schafft den Rest auszublinden.
        Wer Mut hat, kotzt auch gegen den Sturm

        Kommentar

        • Supermara
          Geselle


          • 25.11.2009
          • 93
          • Leipzig

          #5
          Vielen Dank für den Link....

          Ich muss allerdings sagen, dass ich von gestellten "Gruselfotos" so rein gar nichts halte...Allerdings schon interessant, was alte Häuser, Ruinen und Marodes angeht...

          Man muss eben das "uh es ist sooo gruselig hier" ausblenden und versuchen, sich die so Gemäuer anzusehen,dass sie den üblichen Charme versprühen- den wir erhaschen wollen!

          LG
          "§ 123 Hausfriedensbruch
          (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
          (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

          StGB

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          • Oelfuss
            Heerführer

            • 11.07.2003
            • 7794
            • Nds.
            • whites 3900 D pro plus

            #6
            Für diesen Spuk-Blödsinn ist SDE nicht der richtige Werbepartner.
            bang your head \m/

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